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FAQs

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Aktuelle Fragen und Antworten

Die Ausbreitung des Corona-Virus und die Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen schaffen jeden Tag neue Situationen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, neue Maßnahmen umzusetzen, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und für Sie als Kunden da zu sein.

Auf dieser Seite haben wir wichtige Fragen und Antworten für Sie gesammelt. Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen für Rückfragen zur Verfügung.

Wie erreiche ich die GAG?

Unsere Kundencenter, Quartiersbüros sowie unsere Hauptverwaltung haben für den Kundenverkehr weiterhin geschlossen. Zum Schutz aller halten wir die physischen Kontakte weiterhin so gering wie möglich. Spontane Besuche unserer Räumlichkeiten sind daher noch immer nicht erlaubt. Die Vereinbarung von Terminen ist nach vorheriger Absprache und unter Einhaltung von Hygiene- und Registrierungsvorschriften nun wieder möglich.

Bitte beachten Sie für Ihren persönlichen Termin folgende Hinweise:

  • Zutritt ist nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet.
  • Bitte desinfizieren Sie beim Betreten Ihre Hände.
  • max. dürfen zwei Personen eintreten.
  • Bitte registrieren Sie sich in der dafür vorgesehenen Liste. Ihr Datenschutz ist gewährleistet.

Wenden Sie sich zur Terminvereinbarung gerne direkt an Ihr zuständiges Kundencenter oder Ihren bisherigen Ansprechpartner. Zu den gewohnten und unten aufgeführten Zeiten erreichen Sie uns weiterhin telefonisch sowie per E-Mail. Mieter können sich gerne wie gewohnt an unsere Kundencenter und das Quartierszentrum Chorweiler wenden. Interessenten und Gewerbemieter an unsere Abteilung Neuvermietung sowie Eigentümer an die WEG-Verwaltung.

Montag – Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

Auch in Notfällen können Sie uns jederzeit erreichen, auch außerhalb der Öffnungszeiten. Rufen Sie dazu einfach die gewohnte zentrale Rufnummer Ihres Kundencenters an.

Wie kann ich einen Schaden melden?

Sie können Ihre Schadensmeldungen wie gewohnt an Ihr zuständiges Kundencenter richten.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung bei der Ausbreitung des Corona-Virus kommt es leider auch bei uns und den für uns tätigen Firmen und Betrieben weiterhin zu Einschränkungen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir derzeit nicht alle Reparaturen- und Instandsetzungsarbeiten umgehend durchführen können. Unsere Mitarbeiter werden sich Ihres Anliegens annehmen und kommen unaufgefordert auf Sie zu, sobald die aktuelle Situation dies zulässt.

Was tue ich, wenn ich Probleme mit meinen Mietzahlungen habe?

Das Corona-Virus kann viele verschiedene Auswirkungen haben: Sie können beispielsweise Ihre Termine beim Jobcenter nicht mehr wahrnehmen? Oder Sie arbeiten in Kurzarbeit?

Eine solche Situation, wie die aktuelle, gab es in diesem Ausmaß bisher noch nicht. Daher ist es verständlich, dass sie auf viele beängstigend wirkt. Wenn Sie als Mieter, privat oder gewerblich, aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in eine schwierige wirtschaftliche Lage geraten, können Sie sich gerne an Ihre/n zuständige/n Kundenbetreuer/in oder Geschäftskundenbetreuer/in wenden. Unsere Mitarbeiter sind für Sie da und bemüht, mit jedem eine individuelle und einvernehmliche Lösung zu finden.

Die gesetzlichen Regelungen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie schützen Sie als Mieter vor Kündigungen wegen Zahlungsrückständen aus den Monaten April, Mai und Juni 2020, die auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen sind.

Seit Juli dürfen Vermieter prinzipiell wieder ordentlich oder fristlos kündigen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Mieterinnen und Mieter, die bereits mit uns im Gespräch sind, werden aber nicht einfach ihre Wohnung verlieren, sollten vor und/oder nach den Schutzmonaten weitere Mietschulden coronabedingt entstanden sein, die zu einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung führen würden.

Unabhängig davon nimmt die GAG ihren normalen Forderungsprozess ab August wieder auf. Wenden Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten auf Grund der aktuellen Lage daher unbedingt an Ihren zuständige/n Kundenbetreuer/in oder Geschäftskundenbetreuer/in. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden jeden Fall individuell prüfen.

Denken Sie bei finanziellen Problemen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch daran, staatliche Leistungen wie Wohngeld oder Kosten der Unterkunft zu beantragen. Wann Sie diese Mittel beantragen können und was Sie dabei beachten müssen, können Sie auch den allgemeinen Hinweisen des vom VdW veröffentlichten Dokuments “Information für Mieter über die Gewährung staatlicher Leistungen bei Nichtzahlung der Miete wegen den Auswirkungen der Corona Pandemie” entnehmen.

Droht mir eine Kündigung, wenn ich durch das Corona-Virus in Zahlungsschwierigkeiten komme?

Die gesetzlichen Regelungen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie schützen Sie als Mieter vor Kündigungen wegen Zahlungsrückständen aus den Monaten April, Mai und Juni 2020, die auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen sind.

Seit Juli dürfen Vermieter prinzipiell wieder ordentlich oder fristlos kündigen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Mieterinnen und Mieter, die bereits mit uns im Gespräch sind, werden aber nicht einfach ihre Wohnung verlieren, sollten vor und/oder nach den Schutzmonaten weitere Mietschulden coronabedingt entstanden sein, die zu einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung führen würden.

Unabhängig davon nimmt die GAG ihren normalen Forderungsprozess ab August wieder auf. Wenden Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten auf Grund der aktuellen Lage daher unbedingt an Ihren zuständige/n Kundenbetreuer/in oder Geschäftskundenbetreuer/in. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden jeden Fall individuell prüfen.

Finden aktuell noch Mieterhöhungen statt?

Aufgrund der besonderen Lage rund um die Ausbreitung des Corona-Virus wurden die Mieterhöhungen zunächst für mehrere Monate ausgesetzt. Mieterhöhungen mit Wirkung zum 01.10.2020 werden nun wieder versendet. Die Erstellung von Mieterhöhungen benötigt nach den gesetzlichen Vorgaben jedoch eine Vorlaufzeit von mehreren Monaten, daher kann es sein, dass Sie bereits in den kommenden Wochen ein Mieterhöhungsschreiben erhalten.

Sollten Sie von einer Mieterhöhung betroffen sein und aufgrund der aktuellen Situation in eine finanzielle Notlage geraten, wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Kundenbetreuer/in oder Ihre/n bisherige/n Ansprechpartner/in. Unsere Mitarbeiter prüfen jeden Fall individuell und sind bemüht, mit jedem eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Finden aktuell noch Wohnungsbesichtigungen und Neuvermietungen statt?

Wir nehmen weiterhin Vermietungen unserer Wohnungen vor und führen Besichtigungen durch. Auch dabei halten wir die physischen Kontakte, insbesondere innerhalb der Räumlichkeiten, so gering wie möglich und setzen daher vermehrt auf kontaktlose Besichtigungen. Den genauen Ablauf bei einer Wohnungsanmietung und die Möglichkeiten einer Wohnungsbesichtigung wird Ihr jeweiliger Ansprechpartner im Einzelfall mit Ihnen abstimmen.

Finden aktuell noch Wohnungseigentümerversammlungen statt?

Nein, angesichts einer unternehmensinternen Entscheidung werden Wohnungseigentümerversammlungen aktuell nicht stattfinden. Zum Schutz aller halten wir die physischen Kontakte weiterhin so gering wie möglich. Zu bereits einberufenen Versammlungen sollten Sie per Post eine Absage erhalten haben.

Die WEG-Verwaltung oder der/die zuständige WEG-Verwalter/in werden sich unaufgefordert bei Ihnen melden, sobald Wohnungseigentümerversammlungen wieder stattfinden können.

Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne an unsere WEG-Verwaltung unter der Rufnummer 0221/2011-599.

Können Umzüge noch durchgeführt werden?

Eine öffentliche Erlaubnis für die Durchführung von Umzügen können wir angesichts der aktuellen Situation nicht garantieren. Bitte beachten Sie hierzu auch die öffentlichen Vorgaben und Regelungen.

Wenden Sie sich für den aktuellen Stand gerne an das Bürgertelefon der Stadt Köln.

Finden Wohnungsübergaben noch statt?

Die Übergaben von Wohnungen finden weiterhin möglichst kontaktlos statt. Den genauen Ablauf der Wohnungsübergabe wird Ihr jeweiliger Ansprechpartner im Einzelfall mit Ihnen abstimmen.

Finden Wohnungsabnahmen noch statt?

Auch Wohnungsabnahmen finden weiterhin möglichst kontaktlos statt. Den genauen Ablauf der Wohnungsabnahme wird Ihr jeweiliger Ansprechpartner im Einzelfall mit Ihnen abstimmen.

Finden Neubauvorhaben und Modernisierungen weiterhin statt?

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Ihnen einen termingerechten Einzug in Ihr neues Zuhause zu ermöglichen und prüfen täglich den Sachstand auf unseren Baustellen. Allerdings können wir Verzögerungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen. Sobald wir Kenntnis von Bezugsverschiebungen haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollten Sie von Verzögerungen betroffen sein, wird Ihr bisheriger Ansprechpartner alles Weitere mit Ihnen besprechen und eine individuelle Lösung für Sie finden.

Seien Sie versichert, dass wir alles uns Mögliche veranlassen werden, um Sie vor Problemen in eventuellen Verzögerungszeiträumen zu schützen.

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