E-Rechnungen
Unsere elektronische Rechnungsstellung
Neuerungen 2025
Ab dem 01.01.2025 gilt eine Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen. Rechnungsdatensätze wie bsp. ZUGFeRD (ab V 2.0.1) gelten ab diesem Zeitpunkt als (E-)Rechnungen und sind verpflichtend anzuwenden. Rechnungen im Papierformat oder als PDF-Datei via E-Mail werden nur noch als „sonstige Rechnungen“ angesehen.
Spätestens ab dem 01.01.2028 gilt diese Verpflichtung in den meisten Fällen auch für den Versand im B2B-Bereich.
Sie wollen der GAG eine Rechnung schicken?
Dann nutzen Sie die elektronische Post! Der Online-Versand hat viele Vorteile: Er bringt mehr Tempo in die Bearbeitung. Kosten für Papier, Druck und Porto lassen sich einsparen und der Weg zum Briefkasten entfällt komplett.
So kommt die E-Rechnung garantiert gut an:
- Rechnung vorzugsweise im ZUGFeRD-Format (ab V 2.0.1)
- E-Mail senden an: erechnung@gag-koeln.de
- Pro E-Mail immer nur einen Rechnungsdatensatz versenden
- Nur Rechnungen an diese Adresse mailen – keine Mahnungen, Kostenvoranschläge, Auftragsrechnungen (Mareon) oder Ähnliches
- Bitte beachten Sie auch unsere USt-ID: DE122792644
- Bitte auf der Rechnung den Namen des Bestellenden mit Abteilung angeben
Übergangszeit bis 31.12.2027
Sie möchten in der Übergangszeit bis spätestens Dezember 2027 noch eine „sonstige Rechnung“ im pdf-Format via E-Mail schicken? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rechnung im PDF-Format speichern
- Rechnung der E-Mail als Anhang hinzufügen
- E-Mail senden an: erechnung@gag-koeln.de
- Pro E-Mail immer nur eine Rechnung versenden
- Nur Rechnungen an diese Adresse mailen – keine Mahnungen, Kostenvoranschläge, Auftragsrechnungen (Mareon) oder Ähnliches
- Bitte beachten Sie auch unsere USt-ID: DE122792644
- Bitte auf der Rechnung den Namen des Bestellenden mit Abteilung angeben
Sie haben Rückfragen zur Online-Rechnung? Dann kontaktieren Sie uns unter info-buchhaltung@gag-koeln.de.