Jahresabrechnung – einfach erklärt
Als WEG-Verwaltung erstellen wir für alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft eine Jahresabrechnung. Wir wissen, die Abrechnung ist nicht immer einfach zu verstehen. Auf dieser Seite erklären wir deshalb, wie Sie die Jahresabrechnung richtig lesen.

- Bei der Bewirtschaftung einer Immobilie fallen Einnahmen und Ausgaben an. Die Jahresabrechnung fasst sie für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember zusammen.
- Zur Jahresabrechnung gehören die Hausgeldabrechnung und ein Überblick über die finanzielle Situation der WEG.
- Falls Sie Fragen zu einer bestimmten Position haben, scrollen Sie auf dieser Seite bitte weiter herunter. Dort finden Sie eine schriftliche Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
Zur Verwaltung der Finanzen für Ihr gemeinschaftliches Eigentum führen wir ein Girokonto und ein Festgeldkonto.
Kontostand ablesen: Unter der Position „1. Bestand Hausgeldkonto“ informieren wir Sie über den Kontostand zu Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
Entwicklung der Rücklagen: Unter den Positionen „6. Entwicklung der Rücklage (Soll)“ und „7. Entwicklung der Geldanlagekonten“ können Sie nachlesen, ob sich die gemeinschaftliche Rücklage auf dem Festgeldkonto wie geplant entwickelt.
Bei der Bewirtschaftung der Immobilie fallen Ausgaben an. Dazu gehören zum Beispiel die Instandhaltung, Reparaturen, Versicherungen, Verwaltungskosten, die Wasserversorgung, der Heizungsbetrieb und die Hausreinigung.
Diese Kosten sind unter der Position „2. Ausgaben“ aufgeschlüsselt.
Als Wohnungseigentümergemeinschaft haben Sie Einnahmen. Dazu zählen beispielsweise das Hausgeld, das jedes Mitglied der Gemeinschaft zu entrichten hat, Zinsen aus den Rücklagen und gegebenenfalls auch Einnahmen aus der Vermietung von Gemeinschaftseigentum.
Einen Überblick über das, was Ihre WEG eingenommen hat, finden Sie unter der Position „4. Einnahmen“.
Die Einnahmen und Ausgaben, die mit der Bewirtschaftung der Immobilie anfallen, verteilen sich auf alle Mitgliederinnen und Mitglieder der WEG. Nicht immer zahlt jedes Mitglied den gleichen Betrag. Das hängt vom Anteil am Eigentum ab. Ist das Eigentum größer, fallen auch die Belastungen höher aus, also die Ausgaben. Die Beteiligung an den Einnahmen ist dann ebenfalls höher. Die Regel, nach der die Verwaltung diesen Anteil berechnet, wird „Umlageschlüssel“ oder auch „Verteilungsschlüssel“ genannt.
Ihren Anteil an den gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben finden Sie unter Position „14. Verteilerschlüssel“. Er ist Teil Ihrer Einzelabrechnung.
Als Mitglied der WEG haben Sie Anteile am Gemeinschaftseigentum. Außerdem haben Sie Ihr Sondereigentum, in der Regel eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Kosten, die durch das Sondereigentum entstehen, müssen Sie allein tragen.
Haben Sie Ihre Eigentumswohnung vermietet? Dann können Sie einen Teil dieser Kosten bei der Nebenkostenabrechnung auf Ihre Mieterin bzw. Ihren Mieter umlegen. Für die Nebenkosten wird eine Vorauszahlung geleistet, die auf Erfahrungswerten und Schätzung beruht. Erst nachträglich wird die Vorauszahlung mit den wirklich zu zahlenden Beträgen abgeglichen.
Wenn sich daraus ergibt, dass zu viel gezahlt wurde, haben Sie ein Guthaben. Wurde zu wenig bezahlt, entsteht ein Fehlbetrag. Guthaben und Fehlbeträge nennt man „Abrechnungsspitzen“.
Unter den Positionen „9. Einzelabrechnung“ und „11. Abrechnungsspitze“ finden Sie die entsprechenden Berechnungen für Ihr Sondereigentum.