Schadenmeldung & Notfall
Hier finden Sie Informationen rund um die Themen Schaden und Notfall. Wir erklären, was ein Schaden oder Notfall ist und wie Sie uns am besten erreichen.

- Wenn Schäden größer werden, steigen auch die Kosten für ihre Beseitigung. Deswegen ist es wichtig, einen Schaden schnell zu melden. Aber nicht jeder Schaden ist ein Notfall, der sofort behoben werden muss.
- Alarmieren Sie im Fall von Feuer oder bei Gasaustritt unbedingt zuerst die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
- Ein Notfall ist ein Schaden, der mit einem Unfallrisiko oder akuter Verschlechterung der Situation einhergeht. Informieren Sie uns in einem solchen Fall bitte umgehend.
- Ein Schaden, der schon länger besteht und sich nicht konstant verschlimmert, ist in der Regel kein Notfall. Er sollte behoben werden, aber das muss nicht akut passieren.
So erreichen Sie unseren Kundenservice
Unser Kundenservice steht nicht nur unseren Mieterinnen und Mieter zur Verfügung, sondern kümmert sich auch um Ihre Anliegen als Eigentümerin oder Eigentümer.
Unsere telefonischen Servicezeiten:
Mo – Do 08:00 – 17:00 Uhr,
Fr 08:00 – 15:00 Uhr
Außerhalb unserer telefonischen Servicezeiten erreichen Sie im Falle dringender Notfälle unseren Notdienst.
Ein Schaden liegt grundsätzlich dann vor, wenn Teile des Gebäudes nicht mehr im intakten Zustand sind. Das gilt unabhängig davon, was die Ursache für diese Situation ist.
Ein typisches Beispiel für einen Schaden sind Stockflecken an Außenwänden oder in Zimmerecken, die durch ungünstiges Heizungs- und Lüftungsverhalten entstanden sind. Wenn aus dem Wasserhahn nur noch kaltes Wasser kommt, die Heizung oder der Strom innerhalb der Wohnung ausgefallen ist, wird das ebenfalls als Schaden eingestuft.
Von Schäden zu unterscheiden sind Schönheitsreparaturen, etwa an Heizkörpern oder Türen, die einen neuen Anstrich brauchen.
Als Notfall gilt ein Schaden dann, wenn er mit einer akuten Gefahr einhergeht. Das kann entweder die Gefahr für Leib und Leben sein oder auch die Gefahr, dass der Schaden konstant größer wird.
Beispiele für einen Notfall:
- Dachziegel oder andere Gebäudeteile, die sich infolge eines Sturms gelöst haben, sind eine Gefahr für Leib und Leben.
- Ebenso ein Stromausfall, wenn dadurch das Treppenhaus komplett im Dunkeln liegt, weil auf diese Weise ein Unfallrisiko entsteht.
- Ein verstopfter Abfluss, ein Rohrbruch mit laufendem Wasser oder Hochwasserschäden, etwa in Kellern oder Tiefgaragen, stellen ebenfalls einen akuten Notfall dar.
Wenn ein Notfall eintritt, können Sie uns über die Telefonnummer unseres Kundenservices kontaktieren. Während unserer Servicezeiten erreichen Sie über unseren Kundenservice die Objektbetreuerin oder den Objektbetreuer. Außerhalb unserer Servicezeiten werden Sie an unseren telefonischen Notdienst weitergeleitet, deren Mitarbeitende erforderlichen Maßnahmen veranlassen.
Bei Feuer, akuten Überschwemmungen, Schäden an der Gasleitung und vergleichbar unmittelbaren Gefahren kontaktieren Sie bitte zuerst die Feuerwehr und bringen Sie sich in Sicherheit, bevor Sie uns informieren.
Wenn Sie uns mit der Verwaltung Ihres Sondereigentums beauftragt haben, können Sie über unseren Kundenservice auch Schäden an Ihrem Sondereigentum melden.
Sind wir nicht die Verwalterin Ihres Sondereigentums müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Sie wissen nicht, welche Aufgaben wir als WEG-Verwalterin übernehmen können? Hier finden Sie eine Übersicht.