Vermietungsprozess für Wohnungen
Auf unserer Info-Seite erklären wir, wie Sie eine Wohnung bei uns finden und mieten können. Nutzen Sie auch unsere häufig gestellten Fragen und Antworten zum digitalen Vermietungsprozess, um offene Fragen zu klären.

- Wir vermieten Wohnungen ohne Makler und Maklerin und ohne Vermittlung. Die Vermietung einer Wohnung ist immer kostenfrei. Sie müssen nur das bezahlen, was im Mietvertrag steht. GAG-Mitarbeitende nehmen niemals Geld an.
- Wir vermieten ausschließlich digital. Eine persönliche Vorsprache oder Anrufe haben keinen Einfluss auf den Vermietungsprozess.
- Legen Sie auf unserer Website ein Wohnungsgesuch an, wenn Sie Wohnungsangebote von uns erhalten möchten.
- Sie können sich auf unserer Website oder auf Immobilienportalen direkt auf eine unserer Wohnungsanzeigen bewerben.
- Lassen Sie sich über den Vermietungsstart von Neubauwohnungen informieren, indem Sie unseren Benachrichtigungs-Service nutzen.
- Wir führen keine Vormerk- oder Wartelisten.
Allgemeines Wohnungsgesuch anlegen
Sie können ein Wohnungsgesuch anlegen, indem Sie das Formular auf unserer Website ausfüllen. Sollte eine passende Wohnung frei sein, erhalten Sie ein Wohnungsangebot.
- Nur ein Gesuch anlegen: Bitte legen Sie nur ein Gesuch an, das Ihren Bedürfnissen genau entspricht. Mehrere Gesuche erhöhen nicht Ihre Chancen auf eine Wohnung.
- Ihr Gesuch aktualisieren: Sie können Ihr Gesuch jederzeit ändern oder löschen.
- Wir führen keine Warteliste: Es spielt keine Rolle, wann Sie Ihr Gesuch angelegt haben. Wir vermieten ausschließlich an registrierte Personen, die am besten zur freien Wohnung passen.
- Bitte haben Sie Geduld: Bei uns suchen mehr Menschen ein Zuhause als freie Wohnungen zur Verfügung stehen. Daher kann es einige Zeit dauern, bis wir uns bei Ihnen melden.
- Fairness ist uns wichtig: Aus Gründen der Gleichbehandlung vermitteln wir unsere Wohnungen ausschließlich digital. Deswegen haben persönliche Vorsprache oder Anrufe keinen Einfluss auf den Vermietungsprozess.
Auf eine Wohnungsanzeige bewerben
Unsere Wohnungsangebote finden Sie auf unserer Website unter der Immobiliensuche im Bereich Mietwohnung suchen oder auf den Immobilienportalen ImmoScout24 und immowelt.
- Eine Anzeige, ein Prozess: Wenn Sie sich über das Kontaktformular einer Wohnungsanzeige bewerben, werden Sie nur in den Vermietungsprozess für diese Wohnung aufgenommen. Erhalten Sie eine Absage, sind wir gemäß Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, alle Daten Ihrer Anfrage zu löschen. Das bedeutet, Sie erhalten keine weiteren Wohnungsangebote.
- Fairness ist uns wichtig: Der gesamte Vermietungsprozess läuft über den E-Mail-Kontakt, der durch das Ausfüllen des Kontaktformulars in der Anzeige gestartet wird. Deswegen haben persönliche Vorsprachen oder Anrufe keinen Einfluss auf die Wohnungsvergabe. Dies gilt auch, wenn Sie längere Zeit keine E-Mail von uns erhalten haben. Da sich viele Menschen auf eine Wohnungsanzeige bewerben, können längere Wartezeiten entstehen.
- Keine Wartelisten bei Anzeigen: Wir führen keine Wartelisten, weil wir nach der Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet sind, Ihre Daten nach einer Absage zu löschen. Möchten Sie weitere Angebote aus unserem Bestand erhalten, erstellen Sie bitte ein Wohnungsgesuch.
Im Verlauf des Vermietungsprozesses fragen wir persönliche Informationen und Dokumente bei Ihnen ab. Bitte schicken Sie uns immer nur die Informationen und Dokumente, nach denen Sie gefragt werden.
Der Gesetzgeber schreibt uns vor, zu welchem Zeitpunkt wir welche Informationen von Ihnen speichern dürfen. Unaufgefordert zugeschickte persönliche Informationen und Dokumente werden von uns sofort gelöscht.
Vermietungsstart unserer Neubauprojekte
Wir führen grundsätzlich keine Vormerkliste und keine Warteliste, auch nicht für Neubauprojekte. Für viele Neubauprojekte können Sie aber unseren Neubau-Benachrichtigungs-Service nutzen. Dann werden Sie über den Vermietungsstart der Neubauwohnungen informiert. So verpassen Sie keine Wohnungsanzeige, die wir zu diesem Projekt schalten.
Häufige Fragen und Antworten
Nein. Sie erwerben kein Recht auf die Anmietung einer Wohnung. Weder wenn Sie bei uns ein Wohnungsgesuch anlegen, noch wenn Sie sich auf eine Wohnungsanzeige bewerben.
Wir entscheiden uns bei einer Wohnungsvergabe für die Person, die am besten zu der Wohnung passt. Außerdem berücksichtigen wir soziale Gesichtspunkte.
Um eine faire Vergabe zu gewährleisten, halten wir Vermietungskonferenzen ab.
Unsere Vermietungskonferenzen sorgen für Fairness bei der Vermietung. In einer Vermietungskonferenz treffen wir die Entscheidung, an wen wir unsere Wohnungen vermieten.
An einer Vermietungskonferenz nehmen folgende GAG-Mitarbeitende teil:
- die Person, die für die Vermietung zuständig ist,
- die Person, die zukünftig die Wohnung verwalten wird,
- die Kundencenterleitung,
- die Person, die als Sozialarbeiter:in zuständig ist.
Bei der Abstimmung über die Wohnungsvergabe zählt jede Stimme gleich viel. So gewährleisten wir eine transparente und faire Wohnungsvergabe.