Flur frei
In dieser Brandschutzinitiative der GAG erfahren Sie, warum es essenziell ist, Flucht- und Rettungswege freizuhalten und wie Sie selbst für mehr Sicherheit in Ihrem Haus sorgen können.

- Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Gegenstände langfristig im Flur abgestellt oder gelagert werden.
- Weisen Sie Ihre Nachbarn gerne darauf hin, falls Sperrmüll die Rettungswege in Fluren versperrt.
- Sollten sich keine Änderung ergeben, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausmeister oder Ihre Hausmeisterin. Alternativ können Sie sich auch an unseren Kundenservice wenden.
Für Ihre Sicherheit
Im Hausflur darf nichts stehen: Im Falle eines Brandes müssen alle Bewohner das Haus schnell und sicher verlassen können. Oftmals zählt jede Sekunde. Zugleich müssen die Rettungswege für Feuerwehr und Sanitäter stets freigehalten werden. Unsere Hausmeister sind täglich für Sie unterwegs und müssen handeln, wenn Sie eine Gefahr entdecken.
Ihre Sicherheit ist uns sehr wichtig. Daher dürfen keine Gegenstände vor Ihrer Wohnungstür, im Hausflur und im Treppenhaus abgestellt oder gelagert werden.
Sollten Sie Gegenstände im Treppenhaus entdecken, die brennen können oder den Fluchtweg versperren, melden Sie sich bitte bei uns.

Kundenservice
Bei weiteren Fragen zur Brandschutzinitiative, zu eingelagerten Gegenständen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Häufige Fragen und Antworten
Der kurzfristige Transport von und zur Wohnungstür ist natürlich weiterhin erlaubt. Das Verbot richtet sich gegen alle Gegenstände, die im Hausflur oder Treppenhaus langfristig abgestellt werden.
Bitte räumen Sie alle markierten Gegenstände in Ihre Wohnung, in Ihren Kellerraum oder auf die dafür vorgesehenen Abstellflächen, falls vorhanden. Das Treppenhaus und der Hausflur müssen jederzeit freigehalten werden.
Ihr Hausmeister oder Ihre Hausmeisterin wird in Kürze überprüfen, ob der Gegenstand beseitigt wurde. Sollte dies nicht geschehen sein, wird der Gegenstand unter Umständen kostenpflichtig von uns entfernt.
Ihr Gegenstand / Ihre Gegenstände haben eine akute Brandgefahr dargestellt oder den Flucht- und Rettungsweg versperrt, sodass unsere Hausmeister oder unsere Hausmeisterinnen sie unverzüglich entfernen musste. Sie werden in Kürze einen Brief der GAG mit weiteren Schritten erhalten. In dringenden Fällen oder bei weiteren Fragen sprechen Sie Ihren Hausmeister oder Ihre Hausmeisterin bitte direkt an oder wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Generell darf nichts im Hausflur und im Treppenhaus abgestellt werden. Ausnahmen kann es für Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren geben, wenn es die baulichen Gegebenheiten erfordern. Wenn Sie als Mieterin oder Mieter darauf angewiesen sind und keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten bestehen, dürfen diese Gegenstände an geeigneter Stelle abgestellt werden, wenn der Platz groß genug ist und der Flucht- und Rettungsweg nicht versperrt wird. Bitte sprechen Sie Ihren Hausmeister oder Ihre Hausmeisterin an, um eine geeignete Stellfläche zu finden.
Nein, der Bereich vor Ihrer Wohnung ist nicht mit vermietet und gehört nicht der Mieterin oder dem Mieter. Es handelt sich dabei um Allgemeinflächen, die gemeinsam von allen Mietenden genutzt werden.
Nein, dies ist nicht erlaubt. Die o.g. Flächen sind Allgemeinflächen, die nicht von einer Mieterin oder einem Mieter angemietet sind. Deshalb dürfen sie nur zum jeweiligen Zweck (Wäsche trocknen, Weg zum Kellerabteil, etc.) genutzt werden. Außerdem besteht auch auf diesen Flächen eine Brandgefahr, da die abgestellten Gegenstände ein Feuer entfachen oder fördern können. Gegenstände in Kellergängen können des Weiteren die Fluchtwege behindern.
Lagern Sie Ihre Gegenstände bitte immer nur in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Kellerabteil und lassen Sie Sperrmüll abholen.
Die GAG ist als Vermieterin dazu verpflichtet, insbesondere im Falle eines Brandes die Rettung von Menschen und Tieren jederzeit zu ermöglichen. Wenn Gegenstände im Treppenhaus abgestellt sind, die im Falle eines Brandes die Rettung verhindern oder behindern, müssen diese zur Sicherheit der Bewohner entfernt werden. Drei wichtige Gründe, warum Gegenstände im Treppenhaus gefährlich sind:
- Versperrung des Flucht- und Rettungswegs
Beispielsweise Müllsäcke, Kinderspielzeug oder Fahrräder können Ihnen den Fluchtweg versperren und den Rettungskräften den Zugang zu Ihrer Wohnung blockieren. - Leicht entflammbar und brennbar
Beispielsweise Kartonagen, Altpapier oder Stoffe können im Falle eines Brandes schnell Feuer fangen und den Brand noch zusätzlich beschleunigen. - Zusätzliche Rauchentwicklung
Beispielsweise im Hausflur abgestellte Schuhe oder Pflanzen können bei Feuer zusätzlichen Rauch entwickeln und eine Flucht erschweren.
Zum Sperrmüll zählen fast alle sperrigen und haushaltsüblichen Gegenstände, die sich nicht so zerlegen oder zerkleinern lassen, dass sie in eine Mülltonne passen, wie zum Beispiel Möbel, Elektrogeräte oder Matratzen.
Die Entsorgung von Sperrmüll übernimmt die AWB im Basis-Service kostenfrei. Dafür müssen Sie im Vorfeld einen Termin vereinbaren. Dies ist ganz einfach telefonisch, per E-Mail oder über die App der AWB möglich. Auf Wunsch können Sie auch einen kostenpflichtigen Heraustrage-Service beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie brennbare oder leicht entzündliche Gegenstände im Hausflur oder Treppenhaus entdecken, können Sie die andere Mietpartei gerne freundlich darauf aufmerksam machen und auf die Hausordnung verweisen. Sie können sich aber auch direkt an Ihren Hausmeister oder Ihre Hausmeisterin oder unseren Kundenservice wenden, die weitere Schritte einleiten werden.
Die Kosten der Einlagerung oder Entsorgung variieren je nach Gegenstand. Wenn Ihre Gegenstände von unserem Hausmeister oder unserer Hausmeisterin eingelagert werden konnten, kommen keine Kosten auf Sie zu. Wenn allerdings die Beauftragung von Fremdfirmen oder die Einlagerung in anderen Einrichtungen nötig war, werden die Kosten auf Sie umgelegt.
Sie werden in Kürze einen Brief der GAG mit weiteren Schritten erhalten. In dringenden Fällen oder bei weiteren Fragen sprechen Sie Ihren Hausmeister oder Ihre Hausmeisterin bitte direkt an oder wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Bei Bränden, Explosionen oder Rauchentwicklung rufen Sie die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
Bei weiteren Notfällen, etwa einem Rohrbruch oder einer Rohrverstopfung, wenn die Wohnung ohne Strom ist oder es Probleme mit der Heizung oder der Wasserversorgung gibt, rufen Sie unseren Kundenservice an. Auch außerhalb der Öffnungszeiten sind wir unter den regulären Rufnummern durch eine Notrufweiterleitung erreichbar.