Haus- und Garagenordnung

Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Regeln, Richtlinien und Orientierungshilfen rund um das Wohnen und das Zusammenleben in Ihrer GAG-Nachbarschaft. 

Blick auf ein GAG Bestandsgebäude mit Spielplatz davor.
Foto: Jens Willebrand

Auf gute Nachbarschaft in unseren Veedeln

Ein respektvolles Miteinander ist die Basis für ein harmonisches Zusammenleben in unseren Häusern und Quartieren. Damit das klappt, haben wir für Sie in unserer Haus- bzw. Garagenordnung bereits klare Regelungen formuliert: etwa zum Lärmschutz, zu baulichen Veränderungen oder zur Frage, ob das Waschen Ihres PKWs in der Tiefgarage erlaubt ist.

Im Folgenden finden Sie nicht nur kurze Zusammenfassungen oder Erläuterungen zu unserer Haus- bzw. Garagenordnung, sondern auch wertvolle Tipps und Hilfestellungen zu den gängigsten Anliegen und Fragen. 

In meiner Wohnung

Selbstverständlich dürfen Sie die Oberflächen von Wänden, Decken oder Türen in Ihrer Wohnung so gestalten, wie Sie möchten. Beachten Sie bitte nur, dass Sie bei Rückgabe der Wohnung in der Regel gemäß Mietvertrag dazu verpflichtet sind, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.  

Übrigens: In unserem digitalen Mietermagazin „zuhause“ finden Sie Tipps und Tricks zum erfolgreichen Tapezieren

Bauliche Veränderungen, die das Erscheinungsbild Ihrer Mietwohnung beeinflussen, besprechen Sie bitte vorab mit unserer Objektbetreuung. Für solche Vorhaben, wie z. B. das Verlegen eines neuen Fußbodens, das Installieren neuer Sanitäranlagen, das Durchbrechen von Wänden oder den Umbau von Türen, müssen Sie einen Antrag auf bauliche Veränderung stellen. 

Wenn Sie nach entsprechender Genehmigung eine eigene Heizung in Ihrer Mietwohnung einbauen, achten Sie bitte darauf, dass sie sicher ist und niemanden gefährdet. Regelmäßige Pflege und Wartung sind wichtig – lassen Sie diese daher zuverlässig durchführen. Falls erforderlich, bitten wir Sie, den Nachweis darüber vorzulegen.

Sie übernehmen Ihre Wohnung in renoviertem Zustand und kümmern sich eigenständig um nötige Schönheitsreparaturen. Dazu gehören zum Beispiel das Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken oder das Streichen von Türen, Zargen und Heizkörpern. Solange diese Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden, können Sie anfallende Schönheitsreparaturen auch selbst erledigen. 

Gegenseitige Rücksichtnahme auf der einen und Toleranz auf der anderen Seite sind bewährte Garanten für das friedliche Zusammenleben in unseren Mehrfamilienhäusern und Quartieren. Um Lärmbelästigung zu vermeiden, gelten die in unserer Hausordnung festgesetzten Ruhezeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. 

Auch außerhalb dieser Zeiten möchten wir Sie bitten, TV- und Musikgeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen – besonders, wenn das Fenster geöffnet ist.

Kinder dürfen laut lachen, rufen, reden, quengeln und spielen, solange die Nachtruhe möglichst eingehalten wird. Elternteile bitten wir, ihre Kinder zur Rücksichtnahme anzuhalten. Betroffenen empfehlen wir, das Gespräch mit den Eltern zu suchen.

Partys dürfen nicht zu Lärmbelästigungen der Hausgemeinschaft führen. Planen Sie eine Feier auszurichten, empfehlen wir, einen entsprechenden Hinweis mit der Bitte um etwas mehr Nachsicht im Hausflur auszuhängen und insbesondere ab 22.00 Uhr die Laustärke zu reduzieren. 

Kleintiere wie z. B. Katzen, Zierfische, Ziervögel, Hamster, Mäuse, Kaninchen oder Meerschweinchen in üblicher Zahl dürfen Sie auch ohne Erlaubnis halten.

Wenn Sie einen Antrag zur Genehmigung eines Hundes stellen möchten, teilen Sie unserem Kundenservice bitte die Rasse und das Alter des Hundes mit. Listenhunde sind grundsätzlich nicht erlaubt. Mehr zu den Regelungen je nach Tierart erfahren Sie in unserem Merkblatt zur Tierhaltung.

Ihre Wohnung sollte in allen Schlafräumen, Wohnzimmern, Kinderzimmern und Flurbereichen über funktionsfähige Rauchwarnmelder verfügen. Ist dies nicht der Fall und scheint ein Melder defekt, benachrichtigen Sie bitte die Objektbetreuung. Wir lassen die Geräte durch einen unserer Partner regelmäßig prüfen bzw. warten. Informationen für diese Sammeltermine finden Sie entweder im Aushang oder gleich in Ihrem Briefkasten.

Bitte tauschen Sie keine Geräte auf eigene Faust um.

Sollten Sie Ihre Mietwohnung für längere Zeit nicht nutzen, überlassen Sie bitte einer Vertrauensperson Ihrer Wahl die Haus- und Wohnungsschlüssel und geben Sie diese Vertrauensperson der Objektbetreuung bekannt. Die Vertrauensperson ist dazu angehalten, die im Bad, Dusche, Toilette und Küche vorhandenen Wasserleitungen wöchentlich, zumindest aber vierzehntägig, in Gebrauch zu nehmen und durchzuspülen, um Legionellen zu vermeiden. 

Häufig ist in unseren GAG-Häusern eine Schließanlage eingebaut. Das heißt, Sie können keinen Schlüssel ohne unsere Genehmigung nachmachen lassen. Sie können in diesem Fall allerdings einen Schlüssel kostenpflichtig nachbestellen. 
Einfache Schlüssel ohne Schlüsselnummer, wie z. B. Schlüssel für Zimmertüren oder Briefkästen, können Sie jederzeit nachmachen lassen.

Auf dem Balkon und im Garten

Im Regelfall ist es nicht erlaubt, eine Sat-Anlage zu montieren. Sie können gerne digitale Möglichkeiten nutzen, um TV zu empfangen.

Das Grillen mit Gas oder Kohle ist im Interesse der anderen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner nicht gestattet. Dem gelegentlichen Grillen auf dem Balkon oder im Garten mit einem Elektrogrill steht aber nichts im Wege, solange die Nachbarinnen und Nachbarn nicht beeinträchtigt werden.

Um das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht zu beeinträchtigen, ist es leider nicht erlaubt, ein Katzennetz anzubringen. 

Wir lieben es, wenn es in unseren Quartieren und Häusern grünt und blüht. Daher freuen wir uns, wenn Sie Ihren Balkon mit Pflanzen und Blumen verschönern möchten, solange durch das Anhängen von Blumenkästen am Balkon nicht die Verkehrssicherheit von Passanten beeinträchtigt wird. 

 Ein stabiles Anbringen und Sichern der Kästen ist daher erforderlich. Nur nach innen-hängende und zweigeteilte Blumenkästen, welche über die Geländer gestülpt werden können, sind erlaubt. Löcher innerhalb der Blumenkästen gilt es zu verschließen, sodass das Balkongeländer langfristig in einem guten Zustand erhalten bleiben kann. Bitte achten Sie auch darauf, dass beim Gießen der Pflanzen keine Nachbarn belästigt werden. Bei Fragen dazu, können Sie sich an unsere Hausmeister wenden. 

Leider ist das Aufstellen von Planschbecken oder Trampolins auf unseren Grundstücken nicht erlaubt, weil davon eine Gefahr für Kleinkinder ausgeht. Als Grundstückseigentümerin haben wir die Verkehrssicherungspflicht und müssen dafür sorgen, dass es für unsere Mieterinnen und Mieter keine Gefahrenquellen gibt.

Gemeinschaftlich genutzte Räume und Außenanlage

Treppen und Flure müssen jederzeit als Fluchtwege genutzt werden können. Deshalb dürfen Sie dort keine Gegenstände abstellen oder ablegen. Das betrifft insbesondere Schuhe, Schirmständer, Schränke, Sitzbänke und andere Gegenstände. 

Sofern die Hausreinigung nicht durch uns erfolgt, gilt Folgendes:
Sie reinigen die Treppen zu Ihrem Geschoss, den dazugehörigen Flur sowie die Flurfenster und wechseln sich dabei ggf. mit den anderen Parteien zu Ihrem Geschoss wöchentlich ab.

Die Reinigung des Hauszugangs, der Haustreppe und der Kellertreppe, der Kellerdurchgänge, der offen verlegten Rohrleitungen sowie - falls vorhanden - des Müllplatzes und der Speicherräume bzw. -treppe erfolgt gemäß des für das Haus festgesetzten Reinigungsplans.

Die Benutzung der Waschküche, Wascheinrichtungen und/oder der Trockenspeicher richtet sich nach der im Haus bzw. der Wohnanlage bestehenden Nutzungsregelung.

Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass ohne unsere Zustimmung keine leicht entzündlichen Gegenstände und/oder Flüssigkeiten in den Keller- oder Speicherräumen aufbewahrt werden dürfen. Das gilt für gemeinschaftlich genutzte ebenso wie für Räume, die zu Ihrer Mietsache gehören. 

Das Rauchen im gesamten Treppenhaus ist nicht gestattet.

Bitte beachten Sie, dass unsere Grünanlagen nicht zum Grillen, Zelten oder Campieren sowie als Sportplätze oder Hundewiese benutzt werden dürfen. 

Bitte stellen Sie Fahrräder und Motorfahrzeuge nur auf den dafür vorgesehenen Flächen oder in den entsprechenden Räumen ab.

Falls für Ihren Kinderwagen kein spezieller Abstellplatz vorhanden ist, können Sie diesen auf den Gemeinschaftsflächen parken – solange ein Durchgang von mindestens 1,20 m frei bleibt und keine Fluchtwege beeinträchtigt werden. 
 

Nach der Hausordnung sind Sie dazu verpflichtet, Abfälle aus Ihrer Wohnung bzw. der Mietsache regelmäßig zu entfernen und getrennt zu entsorgen. Bitte lagern Sie keinen Hausmüll im Treppenhaus zwischen und achten Sie darauf, dass übelriechende Stoffe nur verpackt in die Abfalltonnen gefüllt werden bzw. sperriger Abfall zerkleinert ist. In keinem Fall ist die Lagerung von Abfällen neben den Müllbehältern erlaubt. 

Über die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) können Sie Abholtermine für Ihren Sperrmüll (z. B. alte Möbel, Elektrogeräte usw.) vereinbaren. Bitte stellen Sie Ihren Sondermüll bzw. das Sperrgut frühestens 12 Stunden vor der Abholung oder der Abfahrt auf den gemeinschaftlich genutzten Flächen ab. Bis dahin können Sie Ihren Kellerraum oder Ihre Wohnung zur Zwischenlagerung nutzen.

Mehr Informatione gibt es auf unserer Seite Müll- und Sperrmüll richtig entsorgen.

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Foto: vovan / stock.adobe.com
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In der der Tiefgarage

Auf Ihrem angemieteten Stellplatz dürfen ausschließlich Pkw, Motorräder, Mofas und Mopeds abgestellt werden – sowie bis zu 4 Fahrräder, solange sie die Nachbarstellplätze nicht beeinträchtigen. 

Alle Fahrgassen, Allgemeinflächen sowie Aus- und Durchfahrten, insbesondere Fluchtwege und Türen sowie die automatische Beleuchtung müssen zu jeder Zeit freigehalten werden. Diese Bereiche dürfen nicht durch dort abgestellte oder hineinragende Fahrzeuge bzw. Fahrräder blockiert oder beeinträchtigt sein.  

Aus brandschutztechnischen Gründen sind einige Tätigkeiten sowie das Lagern von bestimmten Gegenständen in der Tiefgarage untersagt:

  • das Abstellen von druckgasbetriebenen Kraftfahrzeugen
  • das Rauchen sowie offenes Licht und Feuer (z. B. Kerzen, Fackeln usw.)
  • das Abstellen von Fahrzeugen, die Kraftstoff oder Öl verlieren
  • das Aufbewahren sowie das Um/Abfüllen oder Ablassen von Kraftstoffen, Öl und sonstigen brennbaren Stoffen
  • das Aufbewahren leerer Kraftstoff- und Ölbehälter
  • die Benutzung elektrischer Geräte und Maschinen, wie Heizgeräte oder Bohrmaschinen, sowie insbesondere das Aufladen bzw. die Lagerung von Batterien
  • das Einlagern von Reifen
  • das Abstellen von Fahrradanhängern, Boller- und Kinderwagen
  • das Lagern von Sperrgut, alten Autoteilen oder anderen Gegenständen

Bitte achten Sie darauf, dass das Rolltor zur Tiefgarage nach der Ein- bzw. Ausfahrt vollständig geschlossen ist, um Unbefugten keinen Zutritt zu gewähren.

Um Störungen zu vermeiden, bitten wir darüber hinaus, die Ausgangs- und Feuerschutztüren leise zu schließen, statt sie zufallen zu lassen. 

Um die Umwelt und die Gesundheit aller Nutzenden zu schonen, ist weder das Waschen noch das Reparieren von Fahrzeugen innerhalb der Tiefgarage gestattet.

Das unnötige Laufenlassen von Motoren ist nicht gestattet, da sich hierbei giftige Gase und gesundheitsgefährdende Rückstände in der Tiefgarage bilden können. 

Auf dem gesamten Garagengelände gilt die Straßenverkehrsordnung.
Damit auch Kinder nicht gefährdet werden, ist das Spielen in der Tiefgarage verboten. 

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