Miete bezahlen

Auf dieser Seite erhalten Sie nützliche Informationen rund um Ihre Mietzahlung: von der Mietzusammensetzung über die Nebenkosten bis zu möglichen Zahlungsarten.

Drei kleine Holzhäuser stehen neben einem Sparschwein, dass mit einer Münze befüllt wird
Das Wichtigste vorab
  • Ihre Gesamtmiete setzt sich aus der Grundmiete und den Vorauszahlungen Ihrer Nebenkosten zusammen.
     
  • Die Nebenkosten fallen neben Ihrer Grundmiete an und decken verschiedene Dienstleistungen und Versorgungen ab.
     
  • Eine detaillierte Ansicht aller Posten Ihrer Nebenkosten finden Sie in Ihrer jährlichen Betriebskostenabrechnung.
     
  • Sie können Ihre Miete bei uns per SEPA-Lastschriftmandat, Dauerauftrag oder bar im Einzelhandel zahlen.
     
  • Kontaktieren Sie uns bei möglichen Zahlungsschwierigkeiten bitte frühzeitig. Wir finden Lösungen.

So setzt sich die Miete zusammen

Ihre monatliche Miete besteht aus der Grundmiete sowie den Vorauszahlungen für die Betriebskosten und für die Heiz- und Warmwasserkosten.  
Die Grund- oder auch Kaltmiete ist der reine Mietpreis, für den wir Ihnen die Wohnung – ohne Nebenkosten – überlassen. Die Höhe richtet sich nach dem Mietspiegel der Stadt Köln und ist von einer Reihe weiterer Faktoren wie Lage, Größe oder Ausstattung abhängig. Dazu kommen dann die Vorauszahlungen für Ihre Nebenkosten. Aus diesen beiden Posten, der Grundmiete und den Nebenkosten, setzt sich Ihre Gesamt- oder auch Warmmiete zusammen.

Was passiert mit meiner Kaution?

Ihre Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die Sie uns zu Mietvertragsbeginn treuhänderisch zahlen, um die GAG vor möglichen Schäden oder Mietausfällen in Bezug auf Ihre angemietete Wohnung abzusichern. Sie besteht in der Regel aus bis zu 3 Kaltmieten.

Wir legen Ihre Kaution auf einem separaten Konto mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist sowie dem üblichen Zinssatz an. Zum Ende des Mietverhältnisses erhalten Sie die entstandenen Beträge abzüglich offener Schadenersatzforderungen oder Mietrückständen wieder zurück. Sollte die Kaution nicht ausreichend sein und Sie möchten den Restbetrag in Raten zahlen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.   

Das sind Ihre Nebenkosten Das sind Ihre Nebenkosten

Die Nebenkosten sind zusätzliche Kosten, die neben der Grundmiete anfallen und verschiedene Dienstleistungen und Versorgungen abdecken. Sie setzen sich aus Ihren Vorauszahlungen für die Betriebskosten und – je nach Wohnungs- und Heizungsart – Ihren Vorauszahlungen für die Heiz- und Warmwasserkosten zusammen. Eine detaillierte Ansicht aller Posten Ihrer Nebenkosten finden Sie in Ihrer jährlichen Betriebskostenabrechnung.

Zu den Betriebskosten gehören u.a.: 

Die Abwasserkosten decken die Gebühren für die Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser über das öffentliche Kanalisationsnetz ab. 

Falls Ihr Gebäude über Aufzüge verfügt, beinhalten diese Kosten den Betrieb sowie regelmäßige Wartungsarbeiten, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Aufzüge zu gewährleisten. 

Diese Steuer wird von der Stadt Köln auf Grundstücksbesitz erhoben, durch uns entrichtet und in bestimmten Fällen nach dem Grundsteuergesetz anteilig an unsere Mieterinnen und Mieter weitergegeben. 

Auch für die Heizung und Ihr warmes Wasser leisten Sie in der Regel eine monatliche Vorauszahlung, die dann einmal jährlich mit den tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet wird. Die genauen Details entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.

Nachtspeicherheizungen und Gasetagenheizungen rechnen Sie gewöhnlich direkt mit Ihrem Versorgungsunternehmen ab. Gleiches gilt für Ihre Stromkosten und den Betrieb von Elektrodurchlauferhitzern.  

Plötzliche Mieterhöhung?

Nebenkosten können schwanken und richten sich sowohl nach den Preisen der entsprechenden Versorgungswerke bzw. Kooperationspartner als auch nach Ihrem eigenen Verbrauch. Steigende Nebenkosten können also dazu führen, dass Ihre Vorauszahlungen höher ausfallen und die Gesamtmiete nach oben korrigiert wird, ohne dass sich Ihre Grundmiete geändert hat.  

Diese Leistung sichert die regelmäßige Entsorgung Ihres Haushaltsmülls durch die AWB. Dazu gehören sowohl Restmüll als auch Recycling- und Bioabfälle. 

Hierunter fallen die Gebühren für die Bereitstellung von Trinkwasser in Ihrer Wohnung. Dazu zählen der tatsächliche Wasserverbrauch sowie die Ausgaben für die Wartung von Wasserleitungen. 

So zahlen Sie Ihre Miete

In Ihrem Mietvertrag ist geregelt, bis wann Sie Ihre Miete zahlen müssen. Sie fällt immer zu Monatsbeginn im Voraus an. Bitte zahlen Sie sie bis zum 3. Werktag jedes Monats. Samstage gelten nicht als Werktage. Fällt der 2. Tag des Monats z.B. auf einen Samstag, ist der 3. Werktag erst der Dienstag.
Für die monatliche Mietzahlung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Sie können die Zahlungsweise auch jederzeit flexibel während der Vertragslaufzeit anpassen.

SEPA-Lastschriftmandat

Sie erteilen uns ein SEPA-Lastschriftmandat, sodass wir die Miete monatlich und fristgerecht von Ihrem Konto einziehen können. Um den pünktlichen Zahlungseingang kümmern wir uns.

SEPA-Lastschriftmandat

Zahlung durch das Amt

Wird Ihre Miete ganz oder teilweise vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen, erfolgt die Zahlung in der Regel direkt durch die zuständige Behörde. Bitte stimmen Sie vor Unterzeichnung des SEPA-Lastschriftmandats mit Ihrem zuständigen Amt ab, ob die Erteilung eines Mandats möglich und sinnvoll ist.

Dauerauftrag

Sie richten bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag ein, sodass die Miete automatisch und regelmäßig überwiesen wird. Bitte beachten Sie, dass Sie den Dauerauftrag bei Änderungen der Miethöhe oder der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten eigenständig anpassen müssen.

Selbstzahler

Sie überweisen die Miete monatlich eigenständig auf unser Konto – entweder per Dauerauftrag oder durch eine manuelle Überweisung. Hier sind Sie selbst für den pünktlichen Zahlungseingang verantwortlich. Die Mietzahlung ist zum 3. Werktag fällig.

Zahlungsschwierigkeiten

Unvorhergesehene Situationen können jeden treffen. Haben Sie Schwierigkeiten, Ihre Miete zu zahlen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an unseren Kundenservice. Wir werden versuchen, mit Ihnen gemeinsam eine für Sie passende Lösung zu finden.

Mahnung erhalten?

Wenn Sie eine Mahnung erhalten, ist eine unserer Forderungen noch nicht beglichen. Es kann sich um die Miete handeln oder z.B. um eine Nachzahlung zu den Betriebskosten.  

Wenn möglich, veranlassen Sie die Zahlung direkt. Sollte Ihnen das nicht möglich sein oder Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Forderungsmanagement. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Mahnschreiben.  

Unsere App Meine GAG

Behalten Sie Ihr Mietverhältnis immer im Blick: digital, einfach, überall. Registrieren Sie sich noch heute und profitieren Sie von vielen Vorteilen:
 

  • Melden Sie Anliegen bequem per App  
  • Greifen Sie auf wichtige Dokumente zu  
  • Verwalten Sie Ihre Vertragsdaten

Jetzt mehr erfahren

Die GAG App ist auf einem Handy zu sehen
Foto: vovan / stock.adobe.com
Barrierefreie Ansicht
Kontakt
Immobiliensuche
Beliebte Suchbegriffe
Gewerbeimmobilien suchen
Anfrage für Neubauprojekte
Ankermieter werden
Infos & Service zu Gewerbeimmobilien