Auf gute Nachbarschaft
Erfahren Sie, wie Sie zu einer guten Nachbarschaft beitragen können, wie Sie mit Konflikten umgehen und wie wir als Vermieterin zu einer guten Nachbarschaft beitragen.

- Die GAG-Nachbarschaft ist Ihr Zuhause außerhalb der eigenen vier Wände.
- Unsere Quartierteams gestalten das Miteinander Ihrer Nachbarschaft aktiv mit.
- Die Hausordnung ist die Grundlage für ein rücksichtsvolles Miteinander.
- Wir helfen Ihnen auch bei nachbarschaftlichen Konflikten.
Unser Engagement
In unseren Quartieren sind feste Gemeinschaften oft bereits über Jahre und Jahrzehnte gewachsen. Wir unterstützen und fördern dieses Miteinander mit vielen sozialen und nachbarschaftlichen Aktionen. Das können Sport- und Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche sein, Kunst- und Graffitiaktionen im Wohngebiet, grüne Umweltbildungsprojekte oder kulturelle Veranstaltungen wie Theateraufführungen in unseren Gemeinschaftsräumen.
Als besonderes Highlight gelten die GAG-Mieterfeste. Immer wieder laden wir unsere Mieterinnen und Mieter ein, mit uns zu feiern. Diese Veranstaltungen sind eine wunderbare Gelegenheit, um die Gemeinschaft zu stärken und sich in entspannter Atmosphäre zu begegnen. Ankündigungen zu anstehenden Festen finden Sie in den Aushängen in Ihren Hausfluren.
Hausordnung beachten und
Rücksicht aufeinander nehmen
In Mehrfamilienhäusern kommen viele Menschen zusammen. Nicht alle haben die gleichen Interessen und Gewohnheiten. Das wäre auch langweilig. Als gemeinsame Grundlage für ein nachbarschaftliches Miteinander dient die Hausordnung. Dort werden u.a. auch Regeln zum Lärmschutz und der allgemeinen Rücksichtnahme aufeinander erörtert:
Gelegentliches Grillen mit einem Elektrogrill ist erlaubt, solange Sie Ihre Nachbarinnen und Nachbarn nicht regelmäßig belästigen. Grillen mit Gas oder Kohle ist aus Brandschutzgründen verboten. Gemeinschaftliche Grünflächen dürfen ebenfalls nicht zum Grillen oder Zelten genutzt werden.
Wenn Kinder spielen, sind sie fast immer zu hören. Und ebenfalls, wenn sie mal schlechter gelaunt sind. Beides ist erlaubt und zählt nicht als Lärm. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme. Wenn ein einzelnes Spielzeug besonders laut ist, muss das vielleicht nicht ständig im Einsatz sein. Sprechen Sie in einem solchen Fall mit der jeweiligen Familie und bitten Sie um Verständnis. Laut lachen, rufen und reden dürfen Kinder aber, solange die Nachtruhe möglichst eingehalten wird.
In Nordrhein-Westfalen ist gesetzlich festgelegt: Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt Nachtruhe. In dieser Zeit darf Zimmerlautstärke nicht überschritten werden. Fernseher, Musik und Gespräche sollten also nicht so laut sein, dass Ihre Nachbarinnen und Nachbarn sie hören.
Mit nachbarschaftlichen Konflikten umgehen
Manchmal kann es auch zu Ärger unter Nachbarinnen und Nachbarn kommen – obwohl alle sich an die Regeln halten. Oder auch, weil jemand sie ignoriert. Mit einem kurzen, freundlichen Hinweis lässt sich bereits vieles aus der Welt schaffen. Daher unsere Bitte: Sprechen Sie zuerst miteinander über das, was Sie stört.
Beschwerde beim Kundenservice
Scheint der Konflikt bisher ungelöst, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice. Bei Verstößen gegen die Hausordnung können wir eine Abmahnung aussprechen, in ernsten Fällen sogar eine Kündigung. Wichtig für unser Einschreiten ist ein Protokoll über die Belästigungen: Welche Vorfälle gab es? Wie häufig treten die Störungen auf? Wann genau? In welcher Weise wurde gestört? Gibt es weitere Zeuginnen oder Zeugen? Bitte senden Sie das Protokoll unter Angabe Ihrer persönlichen Kontaktdaten per E-Mail an unseren Kundenservice.
Bei akuter Gefahr Polizei einschalten: Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Situation eskaliert, Sie sich bedroht und nicht mehr sicher fühlen, benachrichtigen Sie umgehend die Polizei! Sollte es zu einem Polizeieinsatz kommen, teilen Sie uns dies bitte unserem Kundenservice mit.
Unsere App MEINE GAG
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