Versicherungen für Mieterinnen und Mieter

Wir empfehlen Ihnen als Mieterin oder Mieter unbedingt, eine private Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung abzuschließen. Hier erklären wir, warum ein Abschluss wichtig ist, wofür die Versicherungen aufkommen und worauf Sie achten sollten.

Eine Familie sitzt vor ihrem Sofa auf dem Boden und hält dein Dach aus Pappe über ihre Köpfe.
Foto: DavisShared/peopleimages.com / stock.adobe.com
gluehbirne
Das Wichtigste vorab
  • Die private Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung schützen Sie vor hohen Kosten.
     
  • Schließen Sie eine private Haftpflichtversicherung ab, die auch Mietsachschäden abdeckt.
     
  • Eine Hausratversicherung sollte Elementarschäden abdecken.
     
  • Nicht wir als Vermieterin kommen im Fall der Fälle für Ihren Hausrat oder Mietsachschäden auf.
     
  • Die wichtigsten Informationen zu den beiden Versicherungen können Sie sich in unterschiedlichen Sprachen auch noch einmal als PDF herunterladen.
     

Private Haftpflichtversicherung

Schließen Sie unbedingt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie zahlt, wenn Sie unabsichtlich einen Schaden verursachen. Wenn Sie z.B. den Boden Ihrer angemieteten Wohnung stark beschädigen, können hohe Kosten auf Sie zukommen. Ohne Haftpflichtversicherung müssten Sie allein dafür aufkommen. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor solchen hohen Kosten. Haftpflichtversicherungen sind für Einzelpersonen und Familien verfügbar.

Eine zerbrochene Vase liegt auf dem Boden in einem Wohnzimmer.
Foto: New Africa / stock.adobe.com

Vorweg: Was genau Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt, entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen. Wir empfehlen Ihnen, vor dem Abschluss eine Beratung wahrzunehmen.

Normalerweise deckt eine Haftpflichtversicherung die folgenden Schäden ab:

  • Sachschäden (z.B. unbeabsichtigte Beschädigung von Objekten wie Handys anderer Personen)
  • Mietsachschäden (Schäden, die am Eigentum der Vermieterin bzw. des Vermieters entstehen, z.B. an Wänden und Türen, Einbauküchen oder sanitären Einrichtungen)
  • Personenschäden (z.B. Verletzungen, die durch Sie verursacht wurden und eine medizinische Behandlung erfordern)
  • Vermögensschäden (z.B. finanzielle Verluste durch Fristversäumnisse)

Einige Haftpflichtversicherungen bieten einen Zusatzschutz für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. Diese liegt vor, wenn Sie grundlegende Sicherheitsmaßnahmen unterlassen, z.B. die Wohnung nicht abschließen oder bei Glatteis ohne Winterreifen fahren. So sind Sie auch bei größeren Missgeschicken gut abgesichert.

Beispiel 1: Mietsachschaden
Sie ziehen aus Ihrer jetzigen Wohnung aus und zerkratzen beim Verschieben des Kühlschranks den Laminatboden der Eigentümerin (z.B. der GAG). Der Boden muss repariert oder ausgetauscht werden. Die Kosten werden Ihnen berechnet. Das ist ein Fall für Ihre private Haftpflichtversicherung.

Beispiel 2: Mietsachschaden
Beim Zähneputzen fällt Ihnen der Zahnputzbecher aus der Hand und beschädigt das Waschbecken. Auch diesen Fall können Sie der privaten Haftpflichtversicherung melden.

Beispiel 3: Personenschaden
Sie gehen aus dem Haus und beachten nicht, dass der Postbote auf dem Fahrrad herannaht. Dieser muss ausweichen und fällt. Nun fordert er Schadenersatz, weil er sich verletzt hat. Auch solche Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden, können Sie der privaten Haftpflichtversicherung melden.

Beispiel 4: Sachschaden
Beim Besuch bei Freundinnen und Freunden  stoßen Sie aus Versehen eine Vase um. Sie sollen diese ersetzen. Auch diesen Fall können Sie der privaten Haftpflichtversicherung melden.

Beispiel 5: Sachschaden
Ein umgeworfenes Glas Rotwein oder verschütteter Kaffee bei Bekannten ruiniert den Wohnzimmerteppich und die Couch. Der Schadenersatzanspruch gegen Sie kann schnell bei mehreren hundert oder tausend Euro liegen.

Ihre Haftpflichtversicherung kommt nicht für folgende Fälle auf:

  • absichtlich verursachte Schäden
  • Zerstörung von eigenen Gegenständen

Schäden, die Sie im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit verursachen, fallen unter eine separate Berufshaftpflichtversicherung.

Beispiel: 
Sie streiten sich mit Ihrem Nachbarn bzw. Ihrer Nachbarin über ständige Lärmbelästigung. Der Streit eskaliert. Sie verletzen ihn oder sie im Gerangel. Der Nachbar bzw. die Nachbarin fordert Schmerzensgeld von Ihnen. Dieser Schadenersatzanspruch ist nicht versichert, weil sie vorsätzlich gehandelt haben.

Tipp: Was eine Versicherung übernimmt, kann je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein. Deshalb empfehlen wir, die individuellen Versicherungsbedingungen zu überprüfen.
 

Es gibt verschiedene Tarife in der privaten Haftpflichtversicherung:

  • Single-Tarife
  • Familien-Tarife
  • Familien-Tarife mit Einschluss deliktunfähige Kinder 0 – 14 Jahre

Je nach Tarif können Eheleute bzw. Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft sowie deren Kinder gemeinsam versichert sein. Bei Abschluss eines Single-Tarifs sind nur Sie selbst versichert.
 

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Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ist keine Pflicht, aber sehr wichtig. Wir als GAG kommen als Ihre Vermieterin nämlich nicht für Schäden an Ihrem Hausrat auf. Mit Hausrat sind Möbel, Elektrogeräte und weitere Gegenstände in Ihrem Haushalt gemeint. Wird dieser beschädigt, können hohe Kosten auf Sie zukommen – z.B. wenn Sie Ihre durchnässten Teppiche nach einem Rohrbruch austauschen müssen. Ohne Hausratversicherung müssten Sie allein für die Kosten aufkommen. Mit einer Hausratversicherung erhalten Sie den Geldwert der beschädigten Gegenstände zurück.

Ein kleines weißes Hausmodell steht auf einem Holztisch, während zwei Hände es behutsam umschließen
Foto: Who is Danny / stock.adobe.com

Eine Hausratversicherung deckt Schäden ab durch:

  • Feuer
  • Leitungswasser, z.B. bei defekten Leitungen oder Rohrbrüchen
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Sturm und Hagel


Achtung: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutsche und Erdbeben sind bei älteren Verträgen häufig nicht im Versicherungsschutz enthalten. Für diese Schäden ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung erforderlich.
 


Zu Ihrem Hausrat gehören alle Einrichtungsobjekte sowie Gegenstände, die zum Gebrauch bzw. Verbrauch bestimmt sind, z.B.:

  • Möbel
  • Geschirr
  • elektronische Geräte wie Fernseher und Waschmaschinen
  • Schmuck
  • Kleidung
  • seltene Sammlerstücke

Wichtig: Ihre Hausratversicherung schützt nur bei Schäden innerhalb Ihrer Wohnung und in angrenzenden Bereichen wie Keller und Balkon. Für Schäden oder Diebstahl außerhalb der Mietwohnung müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen.

Tipps: 

  • Wenn Sie ein Fahrrad besitzen, prüfen Sie, ob dieses auch außerhalb Ihrer Wohnung gegen Diebstahl versichert ist. Viele Hausratversicherungen bieten hier eine optionale Erweiterung an.
  • Wenn Sie in einer Wohnung mit vielen Glasflächen, großen Fenstern und Ceran-Kochfeld  leben, empfehlen wir den Abschluss einer zusätzlichen Glasversicherung für Bruchschäden. 
     

Beispiel 1: Wasserschaden
Nach einem Rohrbruch sind Ihre Teppiche durchnässt und unbrauchbar oder Ihr eigens angeschaffter Bodenbelag aus Holz ist aufgequollen. Hier greift die Hausratversicherung.

Beispiel 2: Feuerschaden
Sie verlieren durch ein Feuer Ihren gesamten Hausrat. Ihre Hausratversicherung ersetzt Ihnen den Schaden in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Das gilt jedoch nur, wenn der Brand nicht durch Sie verursacht wurde.

Beispiel 3: Sturmschaden
Sie wohnen im Dachgeschoss und durch einen Sturm verschieben sich die Dachpfannen: Es regnet in Ihre Wohnung. In diesem Fall springt Ihre Hausratversicherung für Schäden ein.

Beispiel 4: Einbruchschaden
Bei Ihnen wird eingebrochen. Die Einbrecherin bzw. der Einbrecher beschädigt Sachen und stiehlt Bargeld, Fernseher, Laptop und Schmuck. Den Wert ersetzt Ihnen Ihre Hausratversicherung.

Wenn die Eingangstür Ihrer Wohnung beim Einbruch beschädigt wurde, kümmern wir uns um die Reparatur der Tür. Die Kosten übernimmt Ihre Hausratversicherung.

Beispiel 5: Unterkunftskosten
Muss Ihre Wohnung saniert werden, können Sie während der Arbeiten nicht weiter dort leben. Ihre Hausratversicherung springt ein und bezahlt Ihnen die Hotelkosten.

Beispiel 6: Fahrraddiebstahl
In der Nacht kommt es im Fahrradkeller zum Diebstahl Ihres neuen Fahrrads. Dieses haben Sie am Vorabend dort abgestellt und abgeschlossen. Ihre Hausratversicherung springt ein, wenn Sie Fahrräder mitversichert haben.

Die Hausratversicherung kommt nicht für Schäden auf, wenn:

  • Sie sie selbst verursacht haben (z.B. wenn Sie brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen und dadurch Schäden entstehen)
  • die Schäden durch normalen Verschleiß entstanden sind
  • es sich um notwendige Reparaturen aufgrund von Abnutzung handelt

Wichtig: Bei Diebstahl greift die Versicherung nur, wenn sich jemand gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafft hat (Einbruchdiebstahl). Ein einfacher Diebstahl, z.B. durch ein gekipptes Fenster, ist meist nicht abgedeckt.

Tipp: Erweitern Sie Ihre Versicherung. Einige Fälle aus den genannten Beispielen können Sie durch erweiterte Versicherungspakete abdecken.

Um den Wert Ihres Hausrats zu ermitteln, erstellen Sie am besten eine Liste aller Gegenstände und schätzen ihren aktuellen Wert. So stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherungssumme hoch genug angesetzt wird. Im Schadenfall kann die Liste außerdem dafür sorgen, dass Sie ausreichend entschädigt werden.

Für den Abschluss der Versicherung schätzen die meisten Versicherungsgesellschaften die Versicherungssumme anhand einiger Angaben. Dazu zählen etwa Ihre Wohnfläche und die Personenzahl des Haushalts.

Wichtig: Beachten Sie, dass Besitztümer wie teurer Schmuck oder Kunstwerke oft nur bis zu einer bestimmten Summe versichert sind.
 

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Lassen Sie sich beraten

Wir vermitteln keine Versicherungen. Lassen Sie sich ausführlich von einem Versicherungsunternehmen oder unabhängigen Versicherungsbüro  beraten. Dort erhalten Sie weitere wichtige Informationen, die Ihnen dabei helfen, den passenden Tarif zu finden.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Uns ist es wichtig, dass Sie als Mieterin oder Mieter gut informiert sind. Beachten Sie daher bitte auch die folgenden Punkte:

  • Als Vermieterin können wir nicht verlangen, dass Sie eine private Haftpflicht- und eine Hausratversicherung abschließen. Wir empfehlen es aber dringend.
  • Wenn Sie keine Versicherung haben, müssen Sie selbst für Mietsachschäden aufkommen. Wir als GAG sind dafür nicht zuständig.
  • Sollte bei Ihnen eingebrochen worden sein, rufen Sie bitte zuerst die Polizei unter der Telefonnummer 110 an und lassen den Einbruch aufnehmen. Danach informieren Sie bitte uns als Ihre Vermieterin über den Einbruch.
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Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Laden Sie sich hier die Informationen zu den wichtigsten Versicherungen für Mieterinnen und Mieter herunter. Unser Flyer steht Ihnen in mehreren Sprachen zum Download zur Verfügung:

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