Wohngeld-Anspruch prüfen

Wohngeld können seit einer Gesetzesreform viel mehr Menschen in Anspruch nehmen als noch vor wenigen Jahren. Wir informieren Sie darüber, welche Voraussetzungen bestehen, und erklären, wie Sie Wohngeld beantragen können.  

Formular Antrag auf Wohngeld
Foto: BRH / stock.adobe.com
gluehbirne
Das Wichtigste vorab
  • Erwerbstätigkeit und Wohngeld-Anspruch schließen sich nicht aus.
     
  • Auch in der Rente kann Anspruch auf Wohngeld bestehen.
     
  • Rechtmäßig bewilligtes Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden.
     
  • Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld können auch den KölnPass und weitere Vorteile nutzen.

Wer Wohngeld beantragen kann

Ob Wohngeld bewilligt wird und, wenn ja, in welcher Höhe, hängt von der individuellen Situation ab. Berücksichtigt werden das Einkommen der Antragstellerin oder des Antragstellers, die Höhe der Wohnkosten und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. 

Wohngeld: ein Zuschuss vom Staat

Folgende Personengruppen können Wohngeld beantragen:

  • Mieterinnen und Mieter
  • Eigentümerinnen und Eigentümer, wenn sie selbst in ihrer eigenen Immobilie leben
  • Menschen in Pflegewohnheimen

Wohngeld ist eine Sozialleistung. Wenn das Einkommen unterhalb einer bestimmten, bundesweit festgelegten Grenze liegt, bewilligt der Staat einen Zuschuss zu den Wohnkosten. Diese richten sich sowohl nach der Anzahl der Personen in einem Haushalt als auch nach der Höhe der Wohnkosten.

euro
Wohngeld-Plus

Mit Wirkung zum 01. Januar 2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Durch das neue Gesetz bekommen etwa dreimal so viele Menschen wie früher Wohngeld. Und: Sie bekommen mehr – nämlich im Schnitt doppelt so viel Wohngeld wie zuvor. Das Wohngeld-Plus-Gesetz ermöglicht zudem Entlastungen bei den Heizkosten und bei Sanierungen für mehr Klimaschutz.  

liste

Jetzt Wohngeld-Anspruch prüfen

Können Sie Ihren Haushalt durch einen Wohngeldzuschuss entlasten? Prüfen Sie es einfach online mit dem unverbindlichen Wohngeldrechner. 

Wohngeld beantragen: So einfach geht´s

Für die Prüfung Ihres Anspruchs benötigt die Wohngeldstelle von uns als Vermieterin eine Bescheinigung. Die Auskunft enthält folgende Punkte:  

  • Vermieterin und Mietpartei  
  • Höhe und Zusammensetzung der Miete
  • Größe der Wohnung
  • Mietbeginn 

Die Wohngeldbescheinigung können Sie ganz bequem über unsere App MEINE GAG herunterladen. Alternativ können Sie auch unseren Kundenservice kontaktieren. 

1
Anspruch prüfen

Ermitteln Sie im unverbindlichen Wohngeldrechner, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. 

2
Wohngeldbescheinigung besorgen

Erfragen Sie bei unserem zentralen Kundenservice oder über die App MEINE GAG die Wohngeldbescheinigung. 

3
Unterlagen zusammenstellen

Ergänzen Sie unsere Wohngeldbescheinigung um Kopien oder Scans Ihres Mietvertrags. Zusätzlich werden Nachweise zur Mietzahlung und zum Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen benötigt. 

4
Formular ausfüllen und Antrag einreichen

Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie dieses mit den genannten Unterlagen ein. Das funktioniert auf verschiedenen Wegen:  

Online: Beim Wohngeldrechner können Sie Ihre Angaben probehalber eingeben und sie anschließend direkt in ein Online-Formular übertragen.  

Per Download: Über das NRW-Bauministerium können Sie das Antragsformular herunterladen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie per Post an die Kölner Wohngeldstelle schicken. 

Telefonisch: Unter der Rufnummer 115 oder unter 0221/221-0 erreichen Sie das Bürgertelefon. Hier können Sie um die Zusendung eines Antragsformulars bitten. Nach dem Ausfüllen können Sie das Formular per Post an die Kölner Wohngeldstelle schicken. 

Per E-Mail: Mit einer Mail an die Wohnungsgeldstelle können Sie um die Zusendung eines Formulars per Post bitten. Nach dem Ausfüllen können Sie das Formular per Post an die Kölner Wohngeldstelle schicken.

Häufige Fragen und Antworten

Es ist nicht möglich, Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig zu beziehen.  

Je nach Höhe kann die Rente mit Wohngeld aufgestockt werden. Bei Paaren wird die gemeinsame finanzielle Situation berücksichtigt. Eine unverbindliche Einschätzung gibt online der Wohngeldrechner.

Hier geht´s zum Wohngeldrechner

Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zum Wohngeld an die Wohngeldbehörde der Stadt Köln.

Hier geht´s zur Wohngeldbehörde der Stadt Köln

Erhalten Studierende weder BAföG noch genug Unterhalt, dann kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Es lohnt sich, das mit dem Wohngeldrechner zu prüfen. 

Hier geht´s zum Wohngeldrechner

Wer Wohngeld bezieht, kann auch Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz in Anspruch nehmen. Zusätzlich hat man Anspruch auf den KölnPass.

Wohngeld ist kein Darlehen, sondern eine Sozialleistung. Bei rechtmäßigem Bezug muss es nicht zurückgezahlt werden. Achtung: Wenn sich Ihre Einkommenssituation ändert und Sie die Wohngeldstelle nicht rechtzeitig informieren, können rückwirkend Forderungen auf Sie zukommen. 

Wenn die Wohngeldstelle Ihren Antrag abgelehnt hat und Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Miete zu zahlen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kundenbetreuer oder Ihre zuständige Kundenbetreuerin bei uns. Gemeinsam versuchen wir eine Lösung für Sie zu finden. 

Die genaue Höhe hängt von der individuellen Situation des Haushaltes, für den Wohngeld gezahlt wird, ab.  

Es gibt nicht die eine feste Einkommensgrenze, aus der sich ein Anspruch auf Wohngeld ableitet. Die Grenzbeträge hängen von mehreren Aspekten ab, insbesondere von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und den jeweiligen finanziellen Verhältnissen. Aufgeschlüsselt ist das in mehreren umfangreichen Tabellen.

Hier geht´s zu den Wohngeldtabellen

Barrierefreie Ansicht
Kontakt
Immobiliensuche
Beliebte Suchbegriffe
Gewerbeimmobilien suchen
Anfrage für Neubauprojekte
Ankermieter werden
Infos & Service zu Gewerbeimmobilien