Wohngeld-Anspruch prüfen
Wohngeld können seit einer Gesetzesreform viel mehr Menschen in Anspruch nehmen als noch vor wenigen Jahren. Wir informieren Sie darüber, welche Voraussetzungen bestehen, und erklären, wie Sie Wohngeld beantragen können.

- Erwerbstätigkeit und Wohngeld-Anspruch schließen sich nicht aus.
- Auch in der Rente kann Anspruch auf Wohngeld bestehen.
- Rechtmäßig bewilligtes Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden.
- Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld können auch den KölnPass und weitere Vorteile nutzen.
Wer Wohngeld beantragen kann
Ob Wohngeld bewilligt wird und, wenn ja, in welcher Höhe, hängt von der individuellen Situation ab. Berücksichtigt werden das Einkommen der Antragstellerin oder des Antragstellers, die Höhe der Wohnkosten und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Wohngeld: ein Zuschuss vom Staat
Folgende Personengruppen können Wohngeld beantragen:
- Mieterinnen und Mieter
- Eigentümerinnen und Eigentümer, wenn sie selbst in ihrer eigenen Immobilie leben
- Menschen in Pflegewohnheimen
Wohngeld ist eine Sozialleistung. Wenn das Einkommen unterhalb einer bestimmten, bundesweit festgelegten Grenze liegt, bewilligt der Staat einen Zuschuss zu den Wohnkosten. Diese richten sich sowohl nach der Anzahl der Personen in einem Haushalt als auch nach der Höhe der Wohnkosten.
Mit Wirkung zum 01. Januar 2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Durch das neue Gesetz bekommen etwa dreimal so viele Menschen wie früher Wohngeld. Und: Sie bekommen mehr – nämlich im Schnitt doppelt so viel Wohngeld wie zuvor. Das Wohngeld-Plus-Gesetz ermöglicht zudem Entlastungen bei den Heizkosten und bei Sanierungen für mehr Klimaschutz.
Jetzt Wohngeld-Anspruch prüfen
Können Sie Ihren Haushalt durch einen Wohngeldzuschuss entlasten? Prüfen Sie es einfach online mit dem unverbindlichen Wohngeldrechner.
Häufige Fragen und Antworten
Es ist nicht möglich, Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig zu beziehen.
Je nach Höhe kann die Rente mit Wohngeld aufgestockt werden. Bei Paaren wird die gemeinsame finanzielle Situation berücksichtigt. Eine unverbindliche Einschätzung gibt online der Wohngeldrechner.
Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zum Wohngeld an die Wohngeldbehörde der Stadt Köln.
Erhalten Studierende weder BAföG noch genug Unterhalt, dann kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Es lohnt sich, das mit dem Wohngeldrechner zu prüfen.
Wer Wohngeld bezieht, kann auch Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz in Anspruch nehmen. Zusätzlich hat man Anspruch auf den KölnPass.
Wohngeld ist kein Darlehen, sondern eine Sozialleistung. Bei rechtmäßigem Bezug muss es nicht zurückgezahlt werden. Achtung: Wenn sich Ihre Einkommenssituation ändert und Sie die Wohngeldstelle nicht rechtzeitig informieren, können rückwirkend Forderungen auf Sie zukommen.
Wenn die Wohngeldstelle Ihren Antrag abgelehnt hat und Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Miete zu zahlen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kundenbetreuer oder Ihre zuständige Kundenbetreuerin bei uns. Gemeinsam versuchen wir eine Lösung für Sie zu finden.
Die genaue Höhe hängt von der individuellen Situation des Haushaltes, für den Wohngeld gezahlt wird, ab.
Es gibt nicht die eine feste Einkommensgrenze, aus der sich ein Anspruch auf Wohngeld ableitet. Die Grenzbeträge hängen von mehreren Aspekten ab, insbesondere von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und den jeweiligen finanziellen Verhältnissen. Aufgeschlüsselt ist das in mehreren umfangreichen Tabellen.