Bauliche Änderungen in und an der Wohnung
Hohe Flexibilität auch in Mietwohnungen — Umbauten erfordern eine Genehmigung
Die unterschiedlichen Mietwohnungen der GAG Immobilien AG sind auf vielfältige Lebenskonzepte ausgerichtet. Ob als Paar, Single, Familie oder Senior – hier finden sich Wohnungen, deren Schnitt den jeweiligen Anforderungen entspricht.
Trotzdem hat man gelegentlich als Mieter den Wunsch, die eigenen vier Wände ganz individuell seinen Bedürfnissen anzupassen. Vieles lässt sich auch in einer Mietwohnung umgestalten. Einige Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der GAG in ihrer Rolle als Vermieterin, andere können ohne Weiteres sofort umgesetzt werden.
Was ist erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Änderungen sind dann ohne Rücksprache erlaubt,
- wenn sie nicht die Bausubstanz beeinträchtigen und
- wenn keine Folgewirkungen entstehen.
Einen Spiegelschrank im Bad anbringen, Türen aushängen, Teppich verlegen, eine Gardine vor dem Fenster anbringen: Das alles steht dem Mieter jederzeit frei, genauso wie natürlich die Möblierung entsprechend der eigenen Vorstellungen. Dübellöcher sind bedingt zugelassen, das heißt man darf Dübel in Wände ohne Kacheln setzen. In gekachelten Räumen dürfen Dübel nur in die Fugen gesetzt werden, und es sollte nicht zu viele sein.
Wofür müssen Mieter die Zustimmung der GAG einholen?
Wenn die Bausubstanz der Wohnung verändert wird, muss vorher mit der GAG Immobilien AG als Vermieterin Rücksprache gehalten werden. Der zuständige Mitarbeiter kann der Mieterin oder dem Mieter mitteilen, ob die jeweiligen Wünsche genehmigt werden. Zu solchen fraglichen Fällen gehört unter anderem
- das Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden
- das Erstellen von Mauerdurchbrüchen
- der Einbau einer Etagenheizung
- das Anbringen von Rauputz oder Styroporplatten.
Im Zweifel lieber nachfragen
Wer sich unsicher ist, ob bestimmte Änderungen, die er plant, genehmigungspflichtig sind, steht auf der sicheren Seite, wenn er nachfragt. Die GAG möchte, dass die Mieterinnen und Mieter sich in ihren Wohnungen wohlfühlen. Daher wird man stets um Entgegenkommen bemüht sein. Manche Veränderungen bedürfen jedoch mit gutem Grund einer Prüfung: So wäre es zum Beispiel verheerend, wenn eine tragende Wand eingerissen würde. Deswegen sollte in jedem Fall Rücksprache gehalten werden, wenn größere Anpassungen der Wohnung in Erwägung gezogen werden.