Private Haftpflicht
Private Haftpflichtversicherung — Schutz vor plötzlichen Kosten und Streit
Die private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen aus Schadensersatzansprüchen einer Person oder Gesellschaft, die der Versicherte fahrlässig geschädigt hat. Es ist falsch zu glauben, dass man eine private Haftpflichtversicherung nicht braucht, wenn man vorsichtig ist: Den Risiken, auf die sich die private Haftpflichtversicherung bezieht, ist jeder Mensch im Alltag ständig ausgesetzt.
Typische Fälle der privaten Haftpflicht
Beispiele für die private Haftpflicht können harmlos sein, aber auch dramatisch. Eine kaputte Vase ist vielleicht noch relativ preisgünstig zu ersetzen. Aber schon, wenn durch ein umgeworfenes Glas Rotwein oder verschütteten Kaffee bei Freunden Wohnzimmerteppich und Couch ruiniert sind, kann der Schaden bei mehreren hundert oder tausend Euro liegen.
Oder: Die freundliche Nachbarin von nebenan erklärt sich bereit, auf ein Kleinkind aufzupassen. Der kleine Schatz hat in der Nachbarswohnung nichts Besseres zu tun, als Bauklötze auf den neuen Flachbild-Fernseher zu werfen. Und was, wenn durch eine defekte Waschmaschine in der eigenen Küche die Wohnung der Nachbarn im unteren Stockwerk unter Wasser steht?
Ohne Versicherung kann man sich in solchen Situationen plötzlich mit Kosten in Höhe von vielen tausend Euro konfrontiert sehen. Keine Frage, dass es Freundschaften und Nachbarschaften schwer belastet, wenn man diese Rechnungen nicht zahlen kann oder will. Wer dagegen haftpflichtversichert ist, kann im Schadensfall gelassen bleiben.
Ist automatisch die ganze Familie versichert?
Details sind immer mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abzuklären. Aber im Großen und Ganzen gilt: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Ehepartner sowie auf unverheiratete, minderjährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden. Wichtig: Bei Paaren, die unverheiratet zusammenleben, muss der Versicherungsschutz gesondert vereinbart werden.
Nicht abgedeckt sind Schäden, die durch Fahrlässigkeiten im Beruf entstehen (hier ist eine berufliche Haftpflichtversicherung gefragt) oder Schäden, die sie als Fahrzeughalter verursachen (diese betreffen die Kfz-Haftpflicht). Natürlich prüft die Versicherung im Schadensfall, ob die erhobenen Ansprüche ihre Richtigkeit haben.