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FAQ

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Häufig gestellte Fragen Für Käufer

FAQ

Antworten auf einige der wichtigsten Fragen rund um einen Immobilienkauf, von der Finanzierung über das Mietverhältnis bis hin zu Nebenkosten beim Erwerb, finden Sie hier. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Teams gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Frage: Wie funktioniert eine Bestandsveräußerung im Gebotsverfahren?

Antwort: Nach der Besichtigung der Immobilie haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer festgesetzten Frist ein schriftliches Kaufangebot abzugeben. Die Höhe des Angebotes liegt in Ihrem Ermessen, die GAG gibt kein Mindestgebot vor.

Alle eingegangenen Angebote werden ausgewertet. Die GAG behält sich hierbei ausdrücklich das Recht auf Nachverhandlungen mit den Meistbietenden vor. Bei der Auswahl des Käufers können neben der gebotenen Summe auch weitere Kriterien wie beispielsweise Finanzierungsnachweise oder Einkommensverhältnisse eine Rolle spielen.

Mit der Abgabe eines Angebots entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der GAG-Organe.

Frage: Kann eine Wohnung bei der GAG über einen Mietkauf abbezahlt werden?

Antwort: Nein, die GAG kann Ihnen leider keinen Mietkauf anbieten. Die Finanzierung erfolgt über Ihre Bank und/oder einen anderen Kreditgeber.

Frage: Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?

Antwort: Neben dem Kaufpreis müssen die gesetzliche Grunderwerbsteuer (6,5 Prozent des Kaufpreises) sowie die Gebühren für Notar und Grundbucheintrag (etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises) gezahlt werden. Darüber hinaus fallen eventuell Kosten im Zusammenhang mit einem Darlehen und den dafür notwendigen Sicherheiten an. Verkaufsprovisionen erhebt die GAG nicht.

Frage: Wie erfahre ich, ob meine Mietwohnung zum Verkauf steht?

Antwort: Folgende Bestandsobjekte wurden in Eigentumswohnungen umgewandelt:

Alfterstraße Eulenbergstraße Im Dau Petersbergstraße (Wesseling)
Am Altenberger Kreuz Fabriciusstraße Im Keuelder Reischplatz
Archimedesstraße Fleischmengergasse Kirchhoffstraße Rhöndorfer Straße
Bendorfer Weg Frankfurter Straße Kleiner Griechenmarkt Saalfelder Straße
Bonner Straße Friedrich-Karl-Straße Koburger Platz Schmalkalder Weg
Bornheimer Straße Fuldaer Straße Koburger Straße Schwarzburger Straße
Breniger Straße Gabelsbergstraße Kröver Straße Severinswall
Briedeler Straße Gelsenkirchener Straße Lindenthalgürtel Walberbergstraße
Burgunderstraße Grüner Hof Lindenthalgürtel Wallensteinstraße
Cusanusstraße Heisterbachstraße Lintgasse Weimarer Straße
Domagkstraße Herschelstraße Neusser Straße Weimarer Straße
Eifelwall Hirschbergstraße Palmenweg Zollstockgürtel
Erfurter Straße Höninger Weg 249 Petersbergstraße (Klettenberg)

Frage: Können meine Eltern oder Kinder eine Wohnung für mich kaufen?

Antwort: Wenn Mieterinnen oder Mieter ihre Wohnung nicht selbst kaufen können, kann sie von engen und vertrauten Angehörigen erworben werden.

Frage: Was geschieht, wenn ich meine Wohnung nicht kaufen möchte?

Antwort: Sie bleiben nach wie vor Mieterin oder Mieter, auch wenn Sie die Wohnung nicht kaufen.  Das Mietverhältnis wird unverändert fortgesetzt und ist voll und ganz durch das Mietrecht geschützt.

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