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Frage: Wie funktioniert eine Bestandsveräußerung im Gebotsverfahren?

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Frage: Wie funktioniert eine Bestandsveräußerung im Gebotsverfahren?

Antwort: Nach der Besichtigung der Immobilie haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer festgesetzten Frist ein schriftliches Kaufangebot abzugeben. Die Höhe des Angebotes liegt in Ihrem Ermessen, die GAG gibt kein Mindestgebot vor.

Alle eingegangenen Angebote werden ausgewertet. Die GAG behält sich hierbei ausdrücklich das Recht auf Nachverhandlungen mit den Meistbietenden vor. Bei der Auswahl des Käufers können neben der gebotenen Summe auch weitere Kriterien wie beispielsweise Finanzierungsnachweise oder Einkommensverhältnisse eine Rolle spielen.

Mit der Abgabe eines Angebots entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der GAG-Organe.

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