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Verwaltungskosten

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Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten umfassen alle Aufwendungen, die bei der Verwaltung eines Gebäudes anfallen. Dazu gehören die Kosten für die dafür notwendigen Arbeitskräfte und Räumlichkeiten sowie für die Aufsicht und die Vergütung des Verwalters, der in der Regel für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums bestellt wird. Auch Bankgebühren, Versicherungen, Rechtsanwaltskosten, eventuelle Mietkosten zum Beispiel für den Raum der Eigentümerversammlung sowie Prüfkosten für den Jahresabschluss und die Geschäftsführung gehören dazu.

Die Verwaltungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten und können nicht auf den Mieter umgelegt werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart.

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