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Häufig gestellte Fragen — FAQ

Frage: Wird Carsharing in der Nähe zur Wohnung angeboten?

Antwort: In Köln gibt es inzwischen mehrere Anbieter für Carsharing. Stationen befinden sich im gesamten Stadtgebiet, so dass die Wege zu einem verfügbaren Wagen in der Regel nicht zu weit sind.

Frage: Darf ich an meiner Wohnung eine Satellitenschüssel anbringen?

Antwort: Da wir und auch der Großteil unserer Mieter es sehr unschön finden, wenn unsere Objekte mit Satellitenschüsseln „bewachsen“ sind, ist das Aufstellen und Anbringen im Allgemeinen nicht gestattet. Zudem bedeutet das Anbringen einer Satellitenschüssel in den meisten Fällen eine bauliche Veränderung am Gebäude, die von der Bauaufsicht genehmigt werden müsste.

Frage: Gibt es Kitas und Schulen in der Nachbarschaft?

Antwort: In den GAG-Siedlungen gibt es einige private Kitas sowie Einrichtungen freier Träger. Welche Betreuungsangebote und Schulen es in Ihrem Wohnumfeld gibt, erfahren Sie auf der Homepage der Stadt Köln.

Frage: Was kann ich tun, wenn ich eine barrierefreie Wohnung brauche?

Antwort: Unsere Gesellschaft wird immer älter, und der Bedarf an barrierefreien Wohnungen wächst entsprechend. Aus diesem Grund investiert die GAG Immobilien AG bei Neubauten immer häufiger in barrierefreie Ausstattungsstandards. Dazu gehören etwa breite Türen, Bodenflächen und Übergänge von einem Raum zum anderen ohne Bodenschwellen oder sonstige räumliche Hindernisse.

Frage: Darf ich die Wohnung untervermieten?

Antwort: Eine Untervermietung, sei es teilweise, vorübergehend oder auf Dauer, muss vom Vermieter genehmigt werden. Einen generellen Anspruch auf Untervermietung gibt es nicht, es können aber berechtigte Interessen etwa wirtschaftlicher, familiärer oder privater Natur vorliegen.

Frage: Wie gut ist die Wohnung an das öffentliche Verkehrssystem angebunden?

Antwort: Mit dem Liniennetz der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) sind die meisten Stadtteile gut erschlossen.

Frage: Wie kündige ich meine Wohnung?

Antwort: Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich in einem Brief an die GAG Immobilien AG erfolgen, Kopien, Faxe oder E-Mails reichen nicht. Die Kündigung muss von allen Vertragspartnern unterschrieben werden. Vollmachten werden nur akzeptiert, wenn ein Betreuungsverhältnis besteht. Wenn ein Mieter verstirbt, ist der vom Nachlassgericht festgesetzte Erbe berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen und die Wohnung aufzulösen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, maßgebend ist der Posteingang bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats – der Samstag ist ein Werktag. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung. Eine Rücknahme der Kündigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen. In der Regel wird einer Rücknahme zugestimmt, da der GAG Immobilien AG sehr daran gelegen ist, gute Mieter zu halten.

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