• Mieten
    • Wohnungsgesuch erstellen
    • Mietwohnungen suchen
    • Gewerbeobjekte suchen
    • Garagen, Stellplätze suchen
    • Neubauprojekte
  • Verwalten
    • WEG-Verwaltung
    • Verwaltung von Sondereigentum
    • Fremd- und Mietverwaltung
    • Service für Eigentümer
  • Service
    • Klimaschutz und Energie
    • Für Interessenten
    • Für Mieter
    • Für Eigentümer
  • Wir für Köln
    • Aktiv in Köln
    • Kulturkirche Ost
    • Veranstaltungen
    • Engagiert & hilfreich
    • Museumswohnung
  • Die GAG
    • Karriere
    • Über uns
    • Engagement
    • Wohnen mit der GAG
    • Ankauf
    • Auszeichnungen
  • Mieten
    • Wohnungsgesuch erstellen
    • Mietwohnungen suchen
    • Gewerbeobjekte suchen
    • Garagen, Stellplätze suchen
    • Neubauprojekte
  • Verwalten
    • WEG-Verwaltung
    • Verwaltung von Sondereigentum
    • Fremd- und Mietverwaltung
    • Service für Eigentümer
  • Service
    • Klimaschutz und Energie
    • Für Interessenten
    • Für Mieter
    • Für Eigentümer
  • Wir für Köln
    • Aktiv in Köln
    • Kulturkirche Ost
    • Veranstaltungen
    • Engagiert & hilfreich
    • Museumswohnung
  • Die GAG
    • Karriere
    • Über uns
    • Engagement
    • Wohnen mit der GAG
    • Ankauf
    • Auszeichnungen
Suche öffnen
Menü
  • Home
  • Service
  • Für Mieter
  • FAQ
  • Wohnen
  • Frage: Wie kündige ich meine Wohnung?

Frage: Wie kündige ich meine Wohnung?

Teilen

Frage: Wie kündige ich meine Wohnung?

Antwort: Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich in einem Brief an die GAG Immobilien AG erfolgen, Kopien, Faxe oder E-Mails reichen nicht. Die Kündigung muss von allen Vertragspartnern unterschrieben werden. Vollmachten werden nur akzeptiert, wenn ein Betreuungsverhältnis besteht. Wenn ein Mieter verstirbt, ist der vom Nachlassgericht festgesetzte Erbe berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen und die Wohnung aufzulösen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, maßgebend ist der Posteingang bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats – der Samstag ist ein Werktag. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung. Eine Rücknahme der Kündigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen. In der Regel wird einer Rücknahme zugestimmt, da der GAG Immobilien AG sehr daran gelegen ist, gute Mieter zu halten.

Zurück nach oben
  • Investor Relations
  • Presse
  • Karriere
  • Einkauf/Lieferanten
  • Blog
  • Kontakt
  • Die GAG auf Facebook
  • Die GAG auf YouTube
  • Die GAG auf Xing
  • Die GAG auf Kununu
  • Die GAG auf Instagram
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© GAG Immobilien AG

Cookie-Zustimmung verwalten
close
Ihre Cookie-Einstellungen
Wir verwenden die über Cookies ausgelesenen/gespeicherten Daten, um die Nutzerfreundlichkeit unserer Website zu verbessern und das Nutzerverhalten zu analysieren. Bitte wählen und speichern Sie die Cookies nach Ihren Wünschen. Ihre Einwilligung umfasst neben dem Auslesen/Speichern von Daten auf Ihrem Endgerät nach dem TTDSG auch die darauf aufbauenden, weiteren Datenverarbeitungen nach der DSGVO (z.B. die vorgenannte Analyse). Leider besteht aufgrund der Gesetze von Nicht-EU-Staaten auch bei Abschluss von Datenschutzvereinbarungen die Möglichkeit, dass (z.B. in den USA) insbesondere staatliche Stellen auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen, ohne dass wir oder Sie dies erfahren oder verhindern, unterbinden oder kontrollieren können. Aus diesen Gründen umfasst Ihre Einwilligung auch den Zweck der Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU. Zur Änderung Ihrer Einstellungen, für den Widerruf und für detaillierte Informationen zu den von uns verwendeten Cookies besuchen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung und unsere Cookie-Richtlinie.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Verwaltung von Drittparteien Anbieter verwalten Lesen Sie mehr über diese Zwecke
Cookie-Einstellungen anzeigen
{title} {title} {title}