Frage: Wie kündige ich meine Wohnung?
Frage: Wie kündige ich meine Wohnung?
Antwort: Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich in einem Brief an die GAG Immobilien AG erfolgen, Kopien, Faxe oder E-Mails reichen nicht. Die Kündigung muss von allen Vertragspartnern unterschrieben werden. Vollmachten werden nur akzeptiert, wenn ein Betreuungsverhältnis besteht. Wenn ein Mieter verstirbt, ist der vom Nachlassgericht festgesetzte Erbe berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen und die Wohnung aufzulösen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, maßgebend ist der Posteingang bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats – der Samstag ist ein Werktag. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung. Eine Rücknahme der Kündigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen. In der Regel wird einer Rücknahme zugestimmt, da der GAG Immobilien AG sehr daran gelegen ist, gute Mieter zu halten.