• Mieten
    • Mietwohnungen suchen
    • Gewerbeobjekte suchen
    • Garagen, Stellplätze suchen
    • Neubauprojekte
    • Service für Mietinteressenten
  • Kaufen
    • Neubau
    • Stellplätze
    • Ankauf
  • Verwalten
    • WEG-Verwaltung
    • Verwaltung von Sondereigentum
    • Fremd- und Mietverwaltung
    • Service für Eigentümer
  • Service
    • Für Interessenten
    • Für Mieter
    • Für Käufer
    • Für Eigentümer
    • Mieterbereich
  • Wir für Köln
    • Aktiv in Köln
    • Kulturkirche Ost
    • Veranstaltungen
    • Engagiert & hilfreich
    • Museumswohnung
  • Die GAG
    • Karriere
    • Über uns
    • Engagement
    • Wohnen mit der GAG
    • Auszeichnungen
  • Mieten
    • Mietwohnungen suchen
    • Gewerbeobjekte suchen
    • Garagen, Stellplätze suchen
    • Neubauprojekte
    • Service für Mietinteressenten
  • Kaufen
    • Neubau
    • Stellplätze
    • Ankauf
  • Verwalten
    • WEG-Verwaltung
    • Verwaltung von Sondereigentum
    • Fremd- und Mietverwaltung
    • Service für Eigentümer
  • Service
    • Für Interessenten
    • Für Mieter
    • Für Käufer
    • Für Eigentümer
    • Mieterbereich
  • Wir für Köln
    • Aktiv in Köln
    • Kulturkirche Ost
    • Veranstaltungen
    • Engagiert & hilfreich
    • Museumswohnung
  • Die GAG
    • Karriere
    • Über uns
    • Engagement
    • Wohnen mit der GAG
    • Auszeichnungen
Suche öffnen
Menü
  • Home
  • Service
  • Für Mieter
  • FAQ
  • Wohnen
  • Frage: Wie kündige ich meine Wohnung?

Frage: Wie kündige ich meine Wohnung?

Teilen

Frage: Wie kündige ich meine Wohnung?

Antwort: Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich in einem Brief an die GAG Immobilien AG erfolgen, Kopien, Faxe oder E-Mails reichen nicht. Die Kündigung muss von allen Vertragspartnern unterschrieben werden. Vollmachten werden nur akzeptiert, wenn ein Betreuungsverhältnis besteht. Wenn ein Mieter verstirbt, ist der vom Nachlassgericht festgesetzte Erbe berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen und die Wohnung aufzulösen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, maßgebend ist der Posteingang bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats – der Samstag ist ein Werktag. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung. Eine Rücknahme der Kündigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen. In der Regel wird einer Rücknahme zugestimmt, da der GAG Immobilien AG sehr daran gelegen ist, gute Mieter zu halten.

Zurück nach oben
  • Investor Relations
  • Presse
  • Karriere
  • Einkauf/Lieferanten
  • Blog
  • Kontakt
  • Die GAG auf Facebook
  • Die GAG auf YouTube
  • Die GAG auf Xing
  • Die GAG auf Kununu
  • Die GAG auf Instagram
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© GAG Immobilien AG