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Häufig gestellte Fragen — FAQ

Frage: Welche Vorteile bietet die Zahlung der Miete per Einzugsermächtigung?

Antwort: Mit Erteilen der Einzugsermächtigung gestattet Sie der GAG, die Miete von Ihrem Konto einzuziehen. So ersparen Sie sich den regelmäßigen Weg zu Ihrem Geldinstitut, das lästige Ausfüllen der Überweisungsträger oder Änderungen an Ihrem Dauerauftrag. Sie müssen nicht monatlich an die rechtzeitige Überweisung denken und zahlen immer den richtigen Betrag. Auch können Sie bis sechs Wochen nach erfolgter Abbuchung diese ohne Angabe von Gründen stornieren – was bei Überweisungen nicht möglich ist.

  • Einzugsermächtigung (pdf)

Tipp: Kündigen Sie einen eventuell bestehenden Dauerauftrag rechtzeitig, da es sonst zu Doppelbelastungen kommen kann.

Frage: Kann ich mir eine Wohnung bei der GAG leisten?

Antwort: Die GAG hat sich verpflichtet, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Dennoch steigen die Mietpreise in Köln ständig. Dem versuchen wir durch unsere große Pallette an Wohnungen mit unterschiedlichen Ausstattungsstandards entgegenzuwirken. Besonders preisgünstige Wohnungen erhalten Sie mit einem Wohnberechtigungsschein. Hierbei wird Ihre persönliche Einkommenssituation oder die Ihrer Familie betrachtet.

Frage: Finde ich für mich und meine Famillie eine passende, bezahlbare Wohnung?

Antwort: Passender Wohnraum vor allem für größere Familien ist in Köln schwer zu finden, doch es gibt ihn. Die GAG hat einige schöne Reihenhäuser, die zu einem relativ günstigen Mietpreis zu haben sind. Allerdings sind diese Häuser entsprechend begehrt und die Wartelisten lang. Sprechen Sie uns an.

Frage: Was muss ich beachten, wenn ich Transferleistungen empfange?

Antwort: Wenn Sie Transferleistungen empfangen, bitte denken Sie daran, sich von Ihrem Leistungsträger eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Damit genehmigt der Leistungsträger Ihren Umzug. Nur mit dieser Bescheinigung erhalten Sie einen Rang auf Ihrem WBS, mit dem die Dringlichkeit der Wohnungsvermittlung bestimmt wird, und können von der GAG eine Wohnung vermittelt bekommen. Vor Abschluss des Mietvertrages muss die Miethöhe wiederum von Ihrem Leistungsträger genehmigt werden.

Frage: Was ist die Kaution und wie kann sie gezahlt werden?

Antwort: Die Kaution dient dem Vermieter als Schutz vor Schäden, die der Mieter eventuell verursacht. In der Regel beträgt die Kaution drei Monats-Kaltmieten und wird vor der Wohnungsübergabe bezahlt. Sie kann aber auch in bis zu drei Raten oder als Bankbürgschaft geleistet werden. Bitte besprechen Sie die Zahlungsweise vorher mit Ihrem zuständigen Kundenbetreuer. Der Betrag wird auf einem separaten Sparbuch aufbewahrt und nach Ende des Mietverhältnisses inklusive Zinsen ausbezahlt, sofern in der Wohnung keine Mängel entstanden sind.

Frage: Wie setzt sich die Miete zusammen?

Antwort: Die Miete setzt sich aus Grundmiete, Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten zusammen. Bei der Grundmiete handelt es sich um die Miete für das Überlassen der Wohnung. Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die dem Vermieter durch den Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks entstehen. Dazu gehören etwa die Kosten für die Müllabführ, die Wasserversorgung, das Abwasser, den Aufzug oder die Versicherung sowie die Grundsteuer. Je nach Wohnungs- und Heizungsart fallen außerdem noch Kosten für Heizung und Warmwasser an. Für Betrieb, Heizung und Warmwasser leistet der Mieter eine monatliche Vorauszahlung, die dann einmal jährlich mit den tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet werden. Die genauen Details sind im Mietvertrag vereinbart. Nachtspeicherheizungen und Gasetagenheizungen werden in der Regel vom Mieter direkt mit dem Versorgungsunternehmen abgerechnet. Ebenso verhält es sich mit den Kosten für Telefon und Strom. Wir die Wohnung über einen Elektro-Durchlauferhitzer versorgt, sind dessen Kosten in der Stromrechnung enthalten.

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