Frage: Was muss ich beachten, wenn ich Transferleistungen empfange?
Frage: Was muss ich beachten, wenn ich Transferleistungen empfange?
Antwort: Wenn Sie Transferleistungen empfangen, bitte denken Sie daran, sich von Ihrem Leistungsträger eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Damit genehmigt der Leistungsträger Ihren Umzug. Nur mit dieser Bescheinigung erhalten Sie einen Rang auf Ihrem WBS, mit dem die Dringlichkeit der Wohnungsvermittlung bestimmt wird, und können von der GAG eine Wohnung vermittelt bekommen. Vor Abschluss des Mietvertrages muss die Miethöhe wiederum von Ihrem Leistungsträger genehmigt werden.