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Wohnen

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Häufig gestellte Fragen FAQ

Frage: Darf ich an meiner Wohnung eine Satellitenschüssel anbringen?

Antwort: Da wir und auch der Großteil unserer Mieter es sehr unschön finden, wenn unsere Objekte mit Satellitenschüsseln „bewachsen“ sind, ist das Aufstellen und Anbringen im Allgemeinen nicht gestattet. Zudem bedeutet das Anbringen einer Satellitenschüssel in den meisten Fällen eine bauliche Veränderung am Gebäude, die von der Bauaufsicht genehmigt werden müsste.

Frage: Was kann ich tun, wenn ich eine barrierefreie Wohnung brauche?

Antwort: Unsere Gesellschaft wird immer älter, und der Bedarf an barrierefreien Wohnungen wächst entsprechend. Aus diesem Grund investiert die GAG Immobilien AG bei Neubauten immer häufiger in barrierefreie Ausstattungsstandards. Dazu gehören etwa breite Türen, Bodenflächen und Übergänge von einem Raum zum anderen ohne Bodenschwellen oder sonstige räumliche Hindernisse.

Frage: Darf ich die Wohnung untervermieten?

Antwort: Eine Untervermietung, sei es teilweise, vorübergehend oder auf Dauer, muss vom Vermieter genehmigt werden. Wird dies versäumt, kann der Vermieter nach vorheriger Abmahnung die Wohnung fristlos kündigen oder auch verlangen, dass der Untermieter wieder auszieht. Einen generellen Anspruch auf Untervermietung gibt es nicht, es können aber berechtigte Interessen etwa wirtschaftlicher, familiärer oder privater Natur vorliegen.

Frage: Kann ich in einer GAG-Wohnung eine WG gründen?

Antwort: Ja, sofern die Gegebenheiten der Wohnung das erlauben. Auch in öffentlich geförderten Wohnungen ist die Gründung einer Wohnungsgemeinschaft inzwischen möglich. Dazu müssen Sie und Ihr WG-Partner einen WBS beantragen.

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