Frage: Darf ich die Wohnung untervermieten?
Frage: Darf ich die Wohnung untervermieten?
Antwort: Eine Untervermietung, sei es teilweise, vorübergehend oder auf Dauer, muss vom Vermieter genehmigt werden. Wird dies versäumt, kann der Vermieter nach vorheriger Abmahnung die Wohnung fristlos kündigen oder auch verlangen, dass der Untermieter wieder auszieht. Einen generellen Anspruch auf Untervermietung gibt es nicht, es können aber berechtigte Interessen etwa wirtschaftlicher, familiärer oder privater Natur vorliegen.