WBS - Wann?
Prüfen Sie, ob Sie Anspruch haben — Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist Voraussetzung für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung. Maßgebend für die Erteilung eines WBS ist die Höhe des Haushaltseinkommens. Jedes Bundesland legt eigene Einkommensgrenzen fest. So ist ein erteilter WBS auch nur im jeweiligen Bundesland und nur für die Dauer von zwölf Monaten nach Erteilung gültig. Der WBS kann von Eheleuten, Verlobten oder Menschen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, und neuerdings auch von Wohngemeinschaften beantragt werden. Je nach Dringlichkeit wird der WBS mit einem Rang versehen. Je niedriger dieser Rang ist, desto dringender ist die Vermittlung. Bitte denken Sie als Empfängerin oder Empfänger von Transferleistungen daran, sich eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung geben zu lassen, damit Sie einen Rang erhalten. Mit dieser Bescheinigung genehmigt der Leistungsträger Ihren Umzug. Sollte zum Bezug einer GAG-Wohnung ein WBS erforderlich sein, weisen wir in den Wohnungsangeboten speziell darauf hin. Je nach Einkommen können zwei Varianten des WBS bei der Stadt Köln beantragt werden: WBS A und WBS B.
Tipp: Beantragen Sie den WBS rechtzeitig, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.