Studentenwohnungen in Köln

Sie sind Studentin oder Student und suchen eine Wohnung? Legen Sie ein Gesuch für ein Apartment an. Nur eingeschriebene Studierende können unsere Studentenwohnungen mieten. Wir vermieten provisionsfrei.

Zwei Junge Frauen stellen Bücher ihr Regal
Foto: cherryandbees / stock.adobe.com

Unser Angebot an Apartments für Studierende

Wir sind die GAG – Kölns größte Vermieterin. Als Partnerin der Stadt Köln machen wir uns stark für bezahlbaren Wohnraum und entwickeln unsere Quartiere ganzheitlich weiter. Weil Köln zu den größten Studentenstädten in Deutschland zählt, sind unsere Apartments für Studierende ein fester Bestandteil in vielen Quartieren.

Alle unsere Apartments sind 1-Zimmer-Wohnungen. Die Wohnungen befinden sich größtenteils in Neubauprojekten und überzeugen durch bezahlbare Mieten und eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Es gibt sowohl frei finanzierte als auch öffentlich geförderte Apartments.

In der Kalker Hauptstraße 38 gibt es 69 Wohnungen zwischen 24 und 30 m² .Die Studentenwohnungen sind modern ausgestattet und verfügen über eine Pantryküche.

Bitte beachten Sie, dass zur Anmietung zwingend eine aktuelle Studienbescheinigung vorgelegt werden muss. Zudem wird ein befristeter Mietvertrag für 2 Jahre abgeschlossen. Nach Ablauf der 2 Jahre kann bei Vorlage einer dann gültigen Studienbescheinigung der Vertrag einmalig für weitere 2 Jahre verlängert werden. Die maximale Mietdauer beträgt somit höchstens 4 Jahre. 

In der Kannebäckersiedlung entstehen in mehreren Dachaufstockungen als Neubau 1- und 2-Raumapartments für Studierende. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Anmietung einer Wohnung im Besitz einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung sein müssen.

Alle Apartments sind mit einem pflegeleichten Designboden in Holzoptik sowie einer weißen Raufasertapete ausgestattet. Badezimmerwände sowie Küchenspiegel sind weiß gefliest, der Badezimmerboden ist anthrazitfarben gehalten.

Alle Wohnungen verfügen über eine Loggia. Anschlüsse für Waschmaschine und Trockner sind in einem separaten Waschkeller vorhanden. Ein eigener Kellerraum ist nicht vorhanden. Die Apartments sind über einen Aufzug bequem erreichbar.

Die Wohnungen werden durch ein Blockheizkraftwerk beheizt. Daher bietet die GAG hier auch Mieterstrom an. Bei unserem Mieterstrom Veedel Energie handelt es sich um lokal produzierten Strom, der in einem Blockheizkraftwerk in unseren Gebäuden erzeugt wird. Der Strom kann von unseren Mieterinnen und Mietern direkt vor Ort genutzt werden – wenn es knapp wird, kaufen wir 100%igen Ökostrom hinzu. Wobei überschüssiger Strom gegen eine Vergütung ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

Vorteile: 

  • geringere Energiekosten für die Mieterinnen und Mieter durch entfallende Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern
  • Beitrag zur umweltschonenden und klimaneutralen Energieversorgung unserer Gebäude. Über die Versorgung mit Mieterstrom wird mit der GAG Servicegesellschaft ein separater Vertrag abgeschlossen. Die Kosten sind nicht im Mietpreis enthalten.

Die Häuser Robertstraße 19 und Robertstraße 21 verfügen ausschließlich über Studentenwohnungen, wobei die Wohnungsgröße zwischen 28 und 47 m² liegt. Außerdem bietet die GAG hier eine Wohnung mit 93 m² und eine Wohnung mit 104 m² für Studenten-WGs an. Für alle Studentenwohnungen gilt: Voraussetzung für eine Anmietung ist das Vorliegen einer Immatrikulationsbescheinigung.

Die Wohnberechtigung, das Belegungsverfahren und die Mietdauer sind in einem Belegungskonzept festgeschrieben. Dieses kann bei Bedarf eingesehen werden. Es werden Verträge geschlossen, deren Laufzeit auf ein Jahr begrenzt ist. Bei der Miete handelt es sich um eine Pauschalmiete, in der Betriebs- und Heizkosten inkludiert sind.

Wohnungsgesuch für Studierende

Voraussetzungen für die Anmietung einer Studentenwohnung

Eine Studentenwohnung können Sie nur mieten, wenn Sie studieren. Sie müssen nachweisen, wie Sie die Miete aufbringen, und im Prozess weitere Unterlagen einreichen. Besonders günstig sind unsere öffentlich geförderten Wohnungen für Studierende. Diese können Sie nur mit einer Bescheinigung mieten.

Bevor Sie sich auf eine Studentenwohnung bewerben, berücksichtigen Sie bitte die folgenden Voraussetzungen:

  • Studienform: Egal ob Vollzeit-, Teilzeit-, Werkstudentin oder -student oder duales Studium – wenn Sie als Studentin oder Student eingeschrieben sind, können Sie ein Apartment für Studierende bei uns mieten.
  • Immatrikulationsbescheinigung: Im Laufe des Bewerbungsverfahrens benötigen wir eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung. Falls Ihnen die Bescheinigung noch nicht vorliegt, reicht ein Zulassungsbescheid vorübergehend aus.
  • Weitere Unterlagen: Neben der Immatrikulationsbescheinigung benötigen wir im Vermietungsprozess noch Einkommensbelege. Denn wir müssen wissen, wie Sie die Miete finanzieren. Außerdem benötigen wir Ihre Erlaubnis zur Abfrage der SCHUFA-Auskunft, die wir für Sie einholen. Sollten Sie selbst kein Einkommen haben, können Sie einen Bürgen oder eine Bürgin angeben. Bitte senden Sie uns die Dokumente erst zu, wenn wir Sie darum bitten.
  • WBS für öffentlich geförderte Studentenwohnungen: Öffentlich geförderte Wohnungen sind besonders preiswert. Wer eine solche vergünstigte Studentenwohnung mieten will, benötigt einen Wohnberechtigungsschein (kurz WBS). Ein WBS kann beim Wohnungsamt der Stadt Köln beantragt werden. Ob Sie einen WBS erhalten, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Da das Einkommen von Studierenden in der Regel gering ausfällt, sollten Sie unbedingt Ihren Anspruch prüfen. Bitte beantragen Sie den WBS, bevor Sie auf dieser Seite ein Gesuch ausfüllen.
     
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Jetzt WBS beantragen

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.

Zur Website der Stadt Köln

euro
Unser Tipp: auch Wohngeld-Anspruch prüfen

Wohngeld ist eine weitere finanzielle Hilfestellung, die Studierende in Anspruch nehmen können. Es ist ein Mietzuschuss zu den Wohnkosten. Der Zuschuss wird vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen gezahlt. Mit dem Wohngeldrechner können Sie Ihren eventuellen Anspruch auf Wohngeld unverbindlich berechnen und direkt über das Tool einen Online-Antrag stellen.

Mehr Infos zum Wohngeld 

Direkt zum Wohngeldrechner

Das bieten wir Studierenden

sparschwein
Provisionsfreie Vermietung
w-lan
Schnelles Internet
hausmeister
Hausmeister-Service
smartphone
Mieter-App MEINE GAG
fahrrad
Kostenlosen Fahrradabstellraum
auto
Optional Tiefgaragenstellplatz

Drei Alternativen zur Studentenwohnung

Studierende können bei uns eine Studentenwohnung beziehen, aber sie müssen es nicht. Sie können sich auch auf jede andere Wohnung bei uns bewerben, um diese allein oder mit anderen Personen zu beziehen. Außerdem gibt es das Projekt “Wohnen für Hilfe”, bei dem Sie ein Zimmer in der Wohnung von älteren Menschen mieten können.

1. Füllen Sie ein Gesuch für eine andere Wohnung aus

Sie können sich auch auf jede andere Wohnung bewerben, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Prüfen Sie bitte unser Wohnungsangebot. Sollten wir derzeit kein passendes Angebot auf unserer Website haben, können Sie ein allgemeines Wohnungsgesuch anlegen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie das Gesuch ausfüllen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Wohnung. Unsere Mieterinnen und Mieter wohnen gerne bei uns. Bis eine für Sie passende Wohnung frei wird, kann es lange dauern.
 

Frau am Laptop an einem Tisch.
Foto: baranq / stock.adobe.com

2. Bilden Sie eigenständig eine WG

Unser Portfolio ist groß. Viele unserer Wohnungen eignen sich für WGs. Dies steht meist im Inserat. Die WG bilden Sie selbst. Dafür mieten Sie eine passende Wohnung und suchen nach Studierenden, mit denen Sie in der WG wohnen möchten. 

Wir nehmen die neuen Bewohnerinnen und Bewohner nach Antragstellung in den Mietvertrag auf oder entlassen sie nach einem Auszug wieder aus dem Vertrag. 

Eine Frau trägt einen Umzugskarton in ihre neue GAG Wohnung
Foto: Monkey Business / stock.adobe.com

3. Wohnen für Hilfe

Im Projekt Wohnen für Hilfe der Stadt Köln können Sie ein Zimmer in der Wohnung von älteren Menschen mieten und sich gegenseitig unterstützen.

Studierende erhalten Wohnraum und zahlen dafür keine Miete, sondern leisten den Personen, die Wohnraum anbieten, Hilfen im Alltag.

Eine Frau trägt einer älteren Dame ihre Einkäufe nach Hause
Foto: Daisy Daisy / stock.adobe.com

Häufig gestellte Fragen

Nein. Ein Wohnberechtigungsschein ist nur notwendig für Apartments, die öffentlich gefördert sind. Wer keinen WBS besitzt, kann ein frei finanziertes Apartment beziehen.

Bevor Sie ein Gesuch für eine Studentenwohnung ausfüllen, sollten Sie Ihren Anspruch auf einen WBS prüfen. Öffentlich geförderte Apartments haben eine vergleichsweise günstigere Miete.

Sie können sich auf der Website der Stadt Köln informieren und einen Antrag stellen.

Nein. Wir bieten keine möblierten Wohnungen an. Die Möbel bringen Sie selbst mit. Ausschließlich im Objekt Kalker Hauptstraße 38 sind Singleküchen vorhanden. 

Ja. Zur Miete hinzu kommen Kosten für Strom, Internet sowie der Rundfunkbeitrag.

Bitte beachten Sie: Sie entscheiden darüber, welchen Anbieter Sie für Strom und Internet wählen. Für viele Mieterinnen und Mieter bieten wir unseren Mieterstrom Veedel Energie an. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Anmeldung bei einem Anbieter.

Auch die Anmeldung der Wohnung für den Rundfunkbeitrag liegt in Ihrer Verantwortung. Wenn Sie BAföG erhalten, können Sie direkt auf der Seite rundfunkbeitrag.de einen Antrag stellen, um sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen.

Wir haben eine digitale Checkliste für die erste eigene Wohnung erstellt, die Ihnen viele weitere Tipps und Informationen bietet.

Unsere Häuser haben einen Fahrradabstellraum, der gemeinschaftlich und kostenlos genutzt werden kann.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen Tiefgaragenstellplatz anzumieten. Treten Sie dafür gerne mit uns in Kontakt.

Ja. Sobald wir ein passendes Angebot für Sie haben, schicken wir Ihnen eine E-Mail mit einem Exposé. Sollte Ihnen das Angebot gefallen, vereinbaren wir einen Besichtigungstermin. 

Auszubildende können keine Apartments für Studierende beziehen. Menschen in Ausbildung können sich jedoch auf andere Wohnungen bei uns bewerben. Prüfen Sie bitte unser Wohnungsangebot. Sollten wir derzeit kein passendes Angebot auf unserer Website haben, können Sie ein Wohnungsgesuch anlegen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie das Gesuch ausfüllen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Wohnung. Unsere Mieterinnen und Mieter wohnen gerne bei uns. Bis eine für Sie passende Wohnung frei wird, kann es lange dauern. 

Nutzen Sie dafür bitte unser Wohnungsgesuch oder schauen Sie sich unseren Vermietungsprozess an. Zusätzlich benötigen wir Ihre Immatrikulationsbescheinigung.

Wir werden Ihnen ein Bürgschaftsformular und ein Formular für das Einverständnis zu einer SCHUFA-Auskunft im Laufe des Prozesses zuschicken. Bitte reichen Sie uns diese sowie die restlichen Dokumente erst ein, wenn wir Sie darum bitten. Des Weiteren benötigen wir aktuelle Einkommensnachweise des Bürgen oder der Bürgin.

Der Mietvertrag ist befristet auf 2 Jahre und kann optional um 2 Jahre verlängert werden. Nach dem Ende dieser Laufzeit müssen Sie ausziehen. Nur so können wir auch anderen Studierenden bezahlbaren Wohnraum ermöglichen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche einer neuen Wohnung bei uns. Legen Sie dafür ein neues allgemeines Gesuch an oder bewerben Sie sich auf ein aktuelles Inserat auf unserer Website.

In den Wasch- und Trockenräumen stehen Waschmaschinen und Trockner zur gemeinschaftlichen Nutzung bereit.

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