Barrierearme Wohnungen
Barrierefreies Bauen und ein weitestgehend barrierearmes Wohnen sind schon lange Teil unserer sozialen Nachhaltigkeitsstrategie. Wir wollen, dass all unsere Mieterinnen und Mieter sich möglichst eigenständig in ihrem Wohnumfeld bewegen können.

Die Herausforderung
Angesichts des demografischen Wandels und der älter werdenden Bevölkerung steigt der Bedarf an barrierearmen bzw. barrierefreien Wohnungen zunehmend. Auch für Menschen mit Einschränkungen sind barrierefreie Zugänge, größere Bewegungsflächen in der gesamten Wohnung und insbesondere in Bädern und Küchen oder möglichst bodengleiche Duschen maßgebend für mehr Mobilität und Sicherheit.
Ganz im Sinne des Wohnteilhabegesetzes (WTG) wollen wir mit unseren Maßnahmen im barrierefreien bzw. barrierearmen Bauen Menschen mit Einschränkungen eine angemessene Lebensqualität in Selbstbestimmung und Unabhängigkeit ermöglichen.
Anpassungen in älteren Gebäuden
In älteren GAG-Bestandsgebäuden können wir die Anforderungen einer komplett barrierefreien Wohnumgebung in der Regel nur sehr selten erfüllen. Das liegt mitunter am üblichen Grundrissstandard aus dem jeweiligen Baujahr, bei dem vor allem Durchgangsbreiten der Flure und Bewegungsflächen in Badezimmern kleiner geplant wurden als heute. Auch die mittlerweile überholten Baukonstruktionen, z.B. mit Holzbalkendecken oder sehr dünnen Stahlbetondecken, können barrierearme Wohnanpassungen erschweren.
In der Bauwelt wird zwischen „barrierefreien“ und „barrierearmen“ Bauwerken unterschieden. Der Begriff „barrierefrei“ etablierte sich im Sprachgebrauch von DIN-Normen und gesetzlichen Regelungen und beschreibt einen Zustand von Bauwerken, die so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Für Mietwohnungen in NRW ist dies beispielsweise in der DIN 18040-2 als Technische Baubestimmung sowie in der Landesbauordnung festgehalten. Darüber hinaus ist die DIN 18040-2 in den Förderrichtlinien des Landes NRW verankert.
Umgangssprachlich sogenannte „barrierearme“ Wohnungen verfügen im Vergleich dazu nur teilweise über barrierefreie Ausstattungen. In diesen Wohnungen gibt es oft noch Schwellen mit mehr als 2 cm sowie geringere Durchgangsbreiten. Auch die Außenanlagen sind stellenweise für Menschen mit Bewegungseinschränkungen nicht in Gänze nutzbar.
Unser Lösungsansatz
Was in der Landesbauordnung und der NRW-Förderrichtlinie für Öffentliches Wohnen mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben ist, realisieren wir bei der GAG bereits seit vielen Jahren: Wir planen alle Neubauwohnungen barrierefrei – egal, ob es sich dabei um öffentlich geförderte oder frei finanzierte Mietwohnungen handelt.
Das bedeutet u.a., dass wir alle Zugänge und Freianlagen barrierefrei gestalten. Dabei setzen wir auf wasserdurchlässiges Pflaster, um eine umweltfreundliche Versickerung von Regenwasser zu ermöglichen. In mehrstöckigen Gebäuden mit mehr als drei oberirdischen Geschossen errichten wir zudem Aufzüge.
Rollstuhlgerechte Wohnungen
An geeigneten Standorten mit Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und einer guten Versorgungslage planen und realisieren wir auch komplett rollstuhlgerechte Wohnungen. Diese Wohnungen sind in der Regel etwa 10 m² größer als Standardwohnungen. Um eine uneingeschränkte Nutzung für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zu gewährleisten, planen wir ausreichend große Bewegungsflächen von 1,50 x 1,50 m sowie angepasste Türbreiten. Darüber hinaus sehen wir in rollstuhlgerechten Wohnungen auch Stellplätze für elektrische Rollstühle vor.
Beispielhafte Anpassungen sowohl bei Modernisierungen als auch bei Neubauprojekten
Um auch ältere Wohnungen auf einen ähnlichen Standard zu bringen wie unsere Neubauprojekte, prüfen wir bei jedem Modernisierungsprojekt individuell, ob und welche baulichen Maßnahmen wir zur Verbesserung der Barrierereduzierung umsetzen können. Das betrifft die Wohnungen ebenso wie die Schaffung neuer barrierefreier Wege im Außenbereich.
Mit unserem bewährten Stufenmodell können wir barrierearme Wohnungsanpassungen je nach Situation und Ausgangslage umsetzen.
- Standardstufe 1 – Einzelmodernisierung einer bewohnten Wohnung: Auf Antrag können wir z.B. die Badewanne austauschen, eine bodengleiche Dusche einbauen oder Stütz- und Haltegriffe vorrüsten.
- Standardstufe 2 – Einzelmodernisierung einer leerstehenden Wohnung: Wenn nach einem Auszug die Wohnung ohnehin renovierungsbedürftig ist, können wir ganze Bäder barrierefrei neu bauen oder Flurbreiten, Türen und Durchgänge erweitern.
- Standardstufe 3 – Großmodernisierung im bewohnten Zustand: Wir passen nach Möglichkeit das gesamte Gebäude an, inkl. Zugängen und ggf. Aufzug. Oftmals tauschen wir dabei Ver- bzw. Entsorgungsleitungen aus und verbauen, wenn es der Platz zulässt, gleich neue barrierearme Bäder.
- Standardstufe 4 – Großmodernisierung im unbewohnten Zustand: Bei dieser Form der Modernisierung können wir nochmals weitere Möglichkeiten nutzen, ganze Wände versetzen, Grundrisse ändern, Rampen bauen und Raumgeometrien neu gestalten.
- Standardstufe 5 – Barrierefreier Neubau: Für alle Neubauprojekte erfüllen wir (mindestens!) sämtliche Anforderungen an einen barrierefreien Wohnraum – von den Bewegungsflächen innerhalb der Wohnung über schwellenlose Gebäude- und Wohnungszugänge bis zu barrierefreien Freianlagen.
- Standardstufe 6 – Rollstuhlgerechter Neubau: Je nach Bedarf und Projekt bauen wir auch immer wieder neue „rollstuhlgerechte“ (definiert über DIN 18040-2 mit dem Zusatz R) Wohnungen. Diese sind in der Regel nochmals etwa 10 m² größer und verfügen z.B. neben höhenverstellbaren Spülen und Herden in den Küchen auch über Stellplätze für E-Rollstühle.
Kennzahlen
Stichtag 31.12.2024
Die Wirkung
Bei der GAG übernehmen wir Verantwortung für unsere Stadt und ihre Menschen. Wir fördern vielfältige Nachbarschaften und arbeiten eng mit der Stadt zusammen, um lebenswerte, inklusive Quartiere zu schaffen. Barrierefreies Bauen ist deshalb, schon lange bevor es verpflichtend wurde, Teil unseres Selbstverständnisses als nachhaltige Quartiersentwicklerin.
Neben der Barrierefreiheit werden die Neubauten der GAG mit einem hohen energetischen Standard errichtet und aufgrund der nachhaltigen Planung und Ausführung mit einem Qualitätssiegel zertifiziert. Siegel wie das QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) sind mitunter auch Voraussetzung, um Fördermittel beantragen zu können.
Angekommen
Wir freuen uns, dass das Bewusstsein für inklusive Lebensräume statt Sondermaßnahmen für Menschen mit Behinderung auch in der Wohnpolitik angekommen ist.
Mittlerweile verlangt die Landesbauordnung auch beim Neubau von öffentlich zugänglichen Gebäuden ein Barrierefrei-Konzept. Für uns ist das besonders beim Bau neuer Kitas oder öffentlich zugänglicher Tiefgaragen relevant – und dank unserer Vorreiterrolle im barrierefreien Bauen für Köln auch selbstverständlich. Schließlich erfüllen wir nicht bloß behördliche Vorgaben, sondern übertreffen die Branchenstandards in vielen Fällen.