Infos und Services für Geschäftspartner
Hier haben wir für Sie als (potenziellen) Geschäftspartner der GAG wichtige Informationen zu Ihrer Angebotsabgabe und den Spielregeln für eine wertschöpfende Kooperation zusammengefasst.

- Wir verfolgen mit dem Handeln rund um unsere Geschäftsbeziehungen eine nachhaltige Wertschöpfung für alle Beteiligten.
- Die Teilnahme an unseren Ausschreibungen machen wir Ihnen auf unserem digitalen Ausschreibungsportal besonders einfach.
- Ihre Unterlagen aus unserer Datenabfrage müssen uns bitte vollständig vorliegen, bevor wir eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen eingehen können.
- Unser integriertes Liefermanagement ist Ihr erster Ansprechkontakt für alle Anliegen und Fragen.
Grundvoraussetzungen für eine Zusammenarbeit
Unser Einkauf ist der zentrale Ansprechpartner in allen Einkaufs- und Vergabefragen für Handwerks- und Lieferantenbetriebe sowie für sonstige Geschäftspartner. Grundsätzlich gehen wir Geschäftsbeziehungen ausschließlich mit Partnern ein, die unsere an den GAG-Konzernrichtlinien ausgerichteten Grundvoraussetzungen akzeptieren. Diese Richtlinien beruhen auf wechselseitigen Verpflichtungen und allgemeinen Verhaltensgrundsätzen. Dazu gehören vor allem sachbezogene Geschäftsbeziehungen, frei von unlauteren Methoden, und gegenseitiges Vertrauen.
Mehr zu den Verhaltensregeln und der Philosophie unseres Einkaufs im Umgang mit Lieferanten bzw. in Bezug auf das Abwickeln von Einkaufsprozessen können Sie in unserem Einkaufkodex nachlesen.
Datenabfrage: Das benötigen wir
Bei der Anlage als neuer Geschäftspartner bzw. der Teilnahme an einer Ausschreibung mit entsprechendem Angebot durchläuft Ihr Unternehmen eine Prüfung durch unser abteilungsintegriertes Liefermanagement. Teil dieser Prüfung ist eine Datenabfrage inkl. einer für alle Partner obligatorischen Verpflichtungserklärung gegen Korruption. Je nach Unternehmenstyp und Dienstleistung fordern wir auch weitere Unterlagen wie Bescheinigungen (z.B. Gewerbeanmeldung, Bescheinigung in Steuersachen oder Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG) oder Unternehmensdaten, die uns dabei helfen, Ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzmöglichkeiten besser einschätzen zu können.
Wichtig: Diese Unterlagen müssen uns bitte vollständig vorliegen, bevor wir eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen eingehen können. Andernfalls wird die Anlage als neuer Geschäftspartner gestoppt und Ihr Unternehmen kann für weitere Beauftragungen nicht berücksichtigt werden.
Firmenbewertungen:
Das steckt dahinter
Um gute Leistungen zu honorieren und auf schlechte schnell reagieren zu können, führen wir regelmäßig wiederkehrende und projektbezogene Firmenbewertungen durch. Dabei stellen wir insbesondere Aspekte wie Arbeits-/Ausführungsqualität, Termintreue, Kostenbewusstsein und Budgettreue, Mängelbearbeitung und Mieterzufriedenheit auf den Prüfstein. Mit dieser Bewertung wollen wir nicht nur zur Lösung etwaiger Probleme beitragen, sondern auch mögliche Entwicklungspotenziale unserer gemeinsamen Zusammenarbeit aufzeigen.

Lieferantenmanagement:
Wir kümmern uns
Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anregungen, Problemen oder Unsicherheiten immer an unser Lieferantenmanagement. Hierbei fungiert das Lieferantenmanagement durch die Einbettung im Zentralen Einkauf als neutrale Instanz und sorgt somit für die Zufriedenheit aller Parteien.
Darüber hinaus freuen wir uns, wenn Sie uns über organisatorische bzw. administrative Unternehmensanpassungen (z.B. Firmierungsprozesse, Adressänderungen, Wechsel von Zuständigkeiten usw.) auf dem Laufenden halten, damit wir Ihre Kontaktdaten aktuell halten können.
