Habe ich ein Anrecht auf die Anmietung einer Wohnung?
Nein. Sie erwerben kein Recht auf die Anmietung einer Wohnung. Weder wenn Sie bei uns ein Wohnungsgesuch anlegen, noch wenn Sie sich auf eine Wohnungsanzeige bewerben.
Auf unserer Info-Seite erklären wir, wie Sie eine Wohnung bei uns finden und mieten können. Nutzen Sie auch unsere FAQs zum Vermietungsprozess, um offene Fragen zu klären.
Sie können ein Wohnungsgesuch anlegen, indem Sie das Formular auf unserer Website ausfüllen. Sollte eine passende Wohnung frei sein, erhalten Sie ein Wohnungsangebot.
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Wohnungsgesuch anlegen und aktivieren: Legen Sie auf unserer Website ein Wohnungsgesuch an. Wir schicken Ihnen eine E-Mail mit der Bitte, Ihr Wohnungsgesuch zu aktivieren. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
2. Unverbindliches Wohnungsangebot erhalten: Wenn eine Wohnung verfügbar ist, die zu Ihrem Wohnungsgesuch passt, erhalten Sie eine weitere E-Mail mit einem unverbindlichen Wohnungsangebot. Über einen Button in der E-Mail können Sie uns mitteilen, ob das Angebot für Sie interessant ist.
3. Formular ausfüllen: Wenn Sie Ihr Interesse an dem Angebot bestätigt haben, erhalten Sie eine weitere E-Mail mit einem Formular, das Sie bitte ausfüllen. Im nächsten Schritt laden wir alle Personen zu einer Wohnungsbesichtigung ein, die zu dieser Wohnung passen.
4. Wohnungsbesichtigung: Unmittelbar nach der Besichtigung erhalten alle eingeladenen Personen eine E-Mail. Über einen Button in der E-Mail ziehen Sie Ihr Interesse entweder zurück oder senden uns die in der E-Mail angeforderten Unterlagen zu, wenn Sie die Wohnung anmieten möchten.
5. Mietvertrag abschließen: Angenommen, wir haben uns für Sie entschieden: Wenn Sie die Miete selbst finanzieren, schicken wir Ihnen den Mietvertrag per E-Mail oder per Post zu. Wenn die Miete vom Jobcenter oder der Stadt übernommen wird, erhalten Sie von uns ein Mietangebot mit den Kautionsanforderungen. Mit diesem Angebot können Sie sich die Kosten genehmigen lassen. Sobald wir das genehmigte Mietangebot erhalten haben, senden wir Ihnen den Mietvertrag per E-Mail oder per Post zu.
Sie unterschreiben den Mietvertrag digital oder per Hand und schicken ihn entsprechend digital oder postalisch an uns zurück. Im Anschluss erhalten Sie den von uns unterschriebenen Mietvertrag digital oder per Post zurück.
6. Termin zur Wohnungsübergabe: Ihr Hausmeister bzw. Ihre Hausmeisterin ruft Sie an und vereinbart einen Wohnungsübergabetermin, bei dem Sie auch die Wohnungsschlüssel erhalten.
Alle sechs Monate erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Frage, ob Sie Ihr Wohnungsgesuch verlängern möchten. Diese Abfrage erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen, da wir ohne Erlaubnis Ihre Daten nicht länger als ein halbes Jahr speichern dürfen. Wenn Sie noch auf Wohnungssuche sind, sollten Sie über einen Link in dieser E-Mail das Gesuch verlängern. Wenn Sie Ihr Wohnungsgesuch nicht verlängern, werden Ihr Wohnungsgesuch und alle darin angegebenen Daten automatisch gelöscht.
Unsere Wohnungsangebote finden Sie auf unserer Website oder auf den Immobilienportalen ImmoScout24 und immowelt .
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Auf eine Wohnungsanzeige bewerben: Wenn Sie auf unserer Website oder auf einem Immobilienportal eine Wohnungsanzeige gesehen haben, können Sie sich über das Kontaktformular in der Anzeige auf diese Wohnung bewerben.
2. Formular ausfüllen: Sie erhalten eine E-Mail von uns, in der wir Sie bitten, ein Formular auszufüllen. Dieses Formular erhalten alle Personen, die sich auf diese Anzeige beworben haben. Im nächsten Schritt laden wir die Personen zu einer Wohnungsbesichtigung ein, die zu dieser Wohnung am besten passen.
3. Wohnung besichtigen: Unmittelbar nach der Besichtigung erhalten alle eingeladenen Personen eine E-Mail. Über einen Button ziehen Sie Ihr Interesse entweder zurück oder senden uns die angeforderten Unterlagen zu, wenn Sie die Wohnung anmieten möchten.
4. Vermietungskonferenz: Alle Personen, die uns vollständige Unterlagen übermittelt haben, werden in unserer wöchentlich stattfindenden Vermietungskonferenz vorgestellt. Die Vermietungskonferenz entscheidet, wer die Wohnung erhält. Im Anschluss informieren wir die Bewerberinnen bzw. Bewerber, für die wir uns entschieden haben.
Alle anderen Personen erhalten eine Absage per E-Mail. Aus Datenschutzgründen dürfen wir Ihnen keine Begründung für diese Entscheidung mitteilen.
5. Mietvertrag abschließen: Angenommen, wir haben uns für Sie entschieden: Wenn Sie die Miete selbst finanzieren, schicken wir Ihnen den Mietvertrag per E-Mail oder per Post zu. Wenn die Miete vom Jobcenter oder der Stadt übernommen wird, erhalten Sie von uns ein Mietangebot mit den Kautionsanforderungen. Mit diesem Angebot können Sie sich die Kosten genehmigen lassen. Sobald wir das genehmigte Mietangebot erhalten haben, senden wir Ihnen den Mietvertrag per E-Mail oder per Post zu.
Sie unterschreiben den Mietvertrag digital oder per Hand und schicken ihn entsprechend digital oder postalisch an uns zurück. Im Anschluss erhalten Sie den von uns unterschriebenen Mietvertrag digital oder per Post zurück.
6. Termin zur Wohnungsübergabe: Ihr Hausmeister bzw. Ihre Hausmeisterin ruft Sie an und vereinbart einen Wohnungsübergabetermin, bei dem Sie auch die Wohnungsschlüssel erhalten.
Im Verlauf des Vermietungsprozesses fragen wir persönliche Informationen und Dokumente bei Ihnen ab. Bitte schicken Sie uns immer nur die Informationen und Dokumente, nach denen Sie gefragt werden.
Der Gesetzgeber schreibt uns vor, zu welchem Zeitpunkt wir welche Informationen von Ihnen speichern dürfen. Unaufgefordert zugeschickte persönliche Informationen und Dokumente werden von uns sofort gelöscht.
Wir führen grundsätzlich keine Vormerkliste und keine Warteliste, auch nicht für Neubauprojekte. Für viele Neubauprojekte können Sie aber unseren Neubau-Benachrichtigungs-Service nutzen. Dann werden Sie über den Vermietungsstart der Neubauwohnungen informiert. So verpassen Sie keine Wohnungsanzeige, die wir zu diesem Projekt schalten.
Nein. Sie erwerben kein Recht auf die Anmietung einer Wohnung. Weder wenn Sie bei uns ein Wohnungsgesuch anlegen, noch wenn Sie sich auf eine Wohnungsanzeige bewerben.
Wir entscheiden uns bei einer Wohnungsvergabe für die Person, die am besten zu der Wohnung passt. Außerdem berücksichtigen wir soziale Gesichtspunkte.
Um eine faire Vergabe zu gewährleisten, halten wir Vermietungskonferenzen ab.
Unsere Vermietungskonferenzen sorgen für Fairness bei der Vermietung. In einer Vermietungskonferenz treffen wir die Entscheidung, an wen wir unsere Wohnungen vermieten.
An einer Vermietungskonferenz nehmen folgende GAG-Mitarbeitende teil:
1. die Person, die für die Vermietung zuständig ist,
2. die Person, die zukünftig die Wohnung verwalten wird,
3. die Kundencenterleitung,
4. die Person, die als Sozialarbeiter:in zuständig ist.
Bei der Abstimmung über die Wohnungsvergabe zählt jede Stimme gleich viel. So gewährleisten wir eine transparente und faire Wohnungsvergabe.