WBS-Wohnungen
Sie möchten eine GAG-Wohnung mit Wohnberechtigungsschein mieten? Hier erfahren Sie mehr über unser Angebot sowie über die Voraussetzungen, um eine solche öffentlich geförderte Wohnung zu mieten.

Unser Angebot an WBS-Wohnungen
Wir sind die GAG – Kölns größte Vermieterin. In der Domstadt bieten wir guten und preiswerten Wohnraum an.
Unsere öffentlich geförderten Wohnungen sind besonders günstig und erfüllen trotzdem alle Ansprüche: Neben gut geschnittenen Grundrissen gehört dazu eine moderne Ausstattung mit hohen energetischen Standards. Denn in der Regel verfügen die Wohnungen über effiziente Heizsysteme, isolierverglaste Fenster und eine gute Wärmedämmung. Dadurch sparen Sie nicht nur bei der Grundmiete, sondern auch bei den Nebenkosten.
In unseren Quartieren achten wir auf einen abwechslungsreichen Wohnungsmix für viele verschiedene Anspruchsgruppen und sorgen so für Diversität. Fast alle unsere Quartiere im Kölner Stadtgebiet verfügen über einen Anteil an WBS-Wohnungen.

Voraussetzung für die Anmietung einer WBS-Wohnung
Eine öffentlich geförderte Wohnung können Sie nur mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) beziehen. Der WBS bescheinigt Ihren Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung.
Sie können die Bescheinigung bei der Stadt Köln oder jeder weiteren Stadt in NRW beantragen. Mit einem WBS aus einem anderen Bundesland können Sie in NRW keine öffentlich geförderte Wohnung mieten.
Bevor Sie sich auf eine WBS-Wohnung bewerben, berücksichtigen Sie bitte die folgenden Punkte:
- Falls Sie noch keinen WBS besitzen: Sie müssen den WBS gemeinsam mit den Personen beantragen, die in der neuen Wohnung mit Ihnen leben werden. Ob Sie einen WBS erhalten, hängt vom Einkommen Ihres Haushalts ab. Informationen zu den Einkommensgrenzen finden Sie auf der Website der Stadt Köln. Lassen Sie sich für die Prüfung z.B. von einem Sachbearbeitenden der Stadt Köln beraten, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
- Variante des WBS berücksichtigen: Haben Sie einen Anspruch auf einen WBS, erhalten Sie automatisch den WBS, der für Sie in Frage kommt. Es gibt zwei Varianten: WBS A oder WBS B. Mit einem WBS A können Sie eine Wohnung anmieten, die einen WBS A oder WBS B erfordert. Erhalten Sie einen WBS B können Sie nur eine Wohnung beziehen, für die ein WBS B benötigt wird.
- Am besten nur mit WBS bewerben: Wir benötigen für den Vertragsabschluss Ihren WBS im Original. Sie müssen jedoch mit längeren Wartezeiten nach der WBS-Beantragung rechnen. Wir halten keine Wohnungen frei, weil wir noch auf den WBS warten müssen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich am besten nur mit bereits vorliegendem WBS zu bewerben.
- Begrenzte Gültigkeit: Der WBS ist für zwölf Monate gültig. Haben Sie bis dahin keine WBS-Wohnung gefunden, müssen Sie den WBS noch einmal beantragen.
- Begrenzte Wohnfläche: Der WBS gibt auch vor, wie groß Ihre neue Wohnung sein darf. Die Quadratmeterzahl orientiert sich dabei an der Anzahl der Personen, die mit Ihnen in der neuen WBS-Wohnung leben werden. Achten Sie bitte auf die vorgegebene Größe, wenn Sie sich auf eine Wohnungsanzeige bewerben oder ein Wohnungsgesuch bei uns ausfüllen.
Jetzt WBS beantragen
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Köln.
WBS-Wohnungen im Neubau
In fast allen Neubauprojekten befinden sich WBS-Wohnungen. Auf unserer Neubauprojekt-Seite kündigen wir viele unserer Bauprojekte an.
Unser Benachrichtigungs-Service steht für jedes der angekündigten Bauprojekte in Phase 1 zur Verfügung. Um sich über den Vermietungsstart benachrichtigen zu lassen, müssen Sie sich nur mit Ihrer E-Mail-Adresse anmelden. Sobald wir Ihnen eine E-Mail schreiben, können Sie sich in Phase 2 auf eine öffentlich geförderte Neubauwohnung bewerben.
Nutzen Sie bitte unseren Benachrichtigungs-Service, wenn Sie Interesse an einer Neubauwohnung haben. Es gibt keine weitere Möglichkeit, vorab in den Bewerbungsprozess aufgenommen zu werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen berücksichtigen wir keine Bewerbungen über E-Mail oder Telefon.
Häufig gestellte Fragen
Unsere WBS-Wohnungen erfüllen Qualitätsstandards. Neben gut geschnittenen Grundrissen gehört dazu eine moderne Ausstattung mit hohen energetischen Standards. Denn in der Regel verfügen die Wohnungen über effiziente Heizsysteme, isolierverglaste Fenster und eine gute Wärmedämmung.
Ja. Eine WBS-Wohnung wird auch als Sozialwohnung bezeichnet.
Der WBS A ist der allgemeine Wohnberechtigungsschein für alle, die die Einkommensgrenze einhalten. Der WBS B berücksichtigt daneben noch persönliche Umstände und lässt auch höhere Einkommensgrenzen zu.
Das Einkommen regelt, wer einen WBS erhält. Liegt das Einkommen eines Haushalts unter einer bestimmten Einkommensgrenze, kann z.B. die Stadt Köln einen WBS ausstellen.
Auch Menschen, die Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung erhalten, können einen WBS beantragen.
Bei uns wohnen viele zufriedene Mieterinnen und Mieter. Damit eine Mietwohnung mit WBS frei wird, muss zunächst jemand ausziehen. Daher kann es mitunter mehrere Jahre dauern, bis wir Ihnen eine WBS-Wohnung anbieten können.
Öffentlich geförderte Wohnungen werden mit staatlicher Hilfe gebaut oder modernisiert, um Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen zu schaffen.
Öffentlich geförderte Wohnungen sind damit zweckgebunden. Als Vermieterin können wir diese Wohnungen nur an Personen mit gültigem WBS vermieten. Der WBS bescheinigt den Anspruch der Bewerberinnen und Bewerber auf eine öffentlich geförderte Wohnung.
Kein passendes Angebot gefunden?
Bei uns gibt es keine Warteliste. Wenn Sie kein passendes Angebot auf unserer Website gefunden haben, können Sie sich aber unverbindlich als wohnungssuchend registrieren. Beachten Sie bitte vorab: Wir können nicht jeder wohnungssuchenden Person ein Angebot machen.

Unser Vermietungsprozess
Sie haben noch Fragen dazu, wie wir vermieten? Auf unserer Info-Seite erklären wir, wie unser Vermietungsprozess abläuft. Angefangen bei der Wohnungssuche bis zum Vertragsabschluss.
