Wohnungen für
besonderen Bedarf

Sie hatten einen Unfall, haben ein Handicap oder sind erkrankt und benötigen nun eine Wohnung, die Ihrem besonderen Bedarf gerecht wird? Dann legen Sie ein Wohnungsgesuch auf dieser Seite an. Gemeinsam versuchen wir, eine Lösung zu finden.

Modernes Badezimmer einer Leerwohnung
Foto: Jens Willebrand

Drei Alternativen zu unseren Wohnungen für besonderen Bedarf

Vielfach bewährt hat sich das Konzept der Gruppenwohnungen, in denen mehrere Menschen mit Handicap zusammenleben. Wir als GAG stellen in diesen Fällen nur den Wohnraum zur Verfügung. Die Träger sind je nach Angebot verschiedene Vereine oder die Bewohnerinnen und Bewohner selbst.

Wer bereits in einer GAG-Wohnung wohnt, kann zudem das Beratungsangebot zur Wohnraumanpassung von unserem Kooperationspartner „wohn mobil“ prüfen. Denn nicht immer ist gleich ein Umzug nötig.

 

1. Wohnraum für Menschen mit geistiger Behinderung

Seit vielen Jahren kooperieren wir mit der Lebenshilfe Köln, um Wohnangebote für Menschen mit geistiger Behinderung sowohl in Wohngruppen als auch in Einzelapartments zu schaffen. Insgesamt haben an vier Standorten 30 Menschen mit Behinderung ein Zuhause gefunden. Im Alltag werden sie von der Lebenshilfe Köln entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen unterstützt.

Mehr Informationen über die Wohnprojekte sowie den Vermietungsprozess der Lebenshilfe Köln finden Sie auf der Website des Vereins. Für die Anmietung ist der Verein zuständig.

Lebenshilfe Köln

Zwei Menschen malen zusammen an einem Tisch.
Foto: AnnaStills / stock.adobe.com

2. Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz

Die meisten Menschen wünschen sich, möglichst lange in den eigenen vier Wänden und im gewohnten Umfeld zu leben. Da die Diagnose Demenz der Erfüllung dieses Wunsches meist entgegensteht, haben wir nach einer Alternative gesucht und sie in der ambulanten Wohngemeinschaft gefunden. Jedoch sind nicht wir als GAG die Trägerin der Demenz-WGs, sondern die Bewohnerinnen und Bewohner selbst – vertreten durch ihre Betreuung oder angehörige Personen.

Auf unserer Seite zu Demenz-WGs haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen über die Wohngemeinschaften zusammengestellt.

Weitere Informationen

Zwei Senioren zuhause.
Foto: Costa Belibasakis

3. Wohnraumanpassung statt Umzug

Wir kooperieren mit „wohn mobil“, einer Beratungsstelle für Wohnraumanpassung. Im Zuge dieser Kooperation erhalten Mieterinnen und Mieter bei Bedarf einen kostenlosen Beratungstermin.
Mehr über die Beratungsstelle erfahren Sie auf unserer Seite zur Wohnraumanpassung.

Weitere Informationen

Badewanne, Toilette und Waschbecken sind nebeneinander an einer weiß gefliesten Wand angeordnet
Foto: Jens Willebrand

Das bieten wir Menschen mit besonderem Bedarf

rollstuhl
Rollstuhlgerechte Wohnungen
hand-in-hand
Barrierefreie und barrierearme Wohnungen
bauzeit
Wohnraumanpassung

Wohnungsgesuch für besonderen Bedarf

Voraussetzungen für die Anmietung einer Wohnung für besonderen Bedarf

Sie müssen zwei Voraussetzungen erfüllen, um in unseren Vermietungsprozess aufgenommen zu werden:

  • Nutzen Sie unser Wohnungsgesuch: Füllen Sie bitte das Wohnungsgesuch auf dieser Seite aus. Die digitale Registrierung ist die Grundvoraussetzung für unseren Vermietungsprozess.
  • Ein Telefonat mit uns: Wenn Sie sich registriert haben, rufen wir Sie an. Um für Sie die passende Wohnung zu finden, besprechen wir die Einzelheiten Ihrer Bedarfe. 
     

Häufig gestellte Fragen

Die Platzsituation ist von Haus zu Haus unterschiedlich. Zur Sicherheit aller Mieterinnen und Mieter darf im Hausflur und im Treppenhaus generell nichts abgestellt werden.

Gegenstände in Flur oder Treppenhaus können Flucht- und Rettungswege versperren, einen möglichen Brand beschleunigen und für zusätzliche Rauchentwicklung sorgen. Daher sollten Sie Hilfsmittel möglichst in Ihrer Wohnung abstellen.

Wir machen Ausnahmen für Rollstühle und Rollatoren, wenn

  • unsere Mieterin oder unser Mieter darauf angewiesen ist,
  • es die baulichen Gegebenheiten erfordern,
  • keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten bestehen,
  • die Fläche groß genug ist und Flucht- sowie Rettungswege nicht versperrt werden.

Sollten wir Ihnen ein Wohnungsangebot machen, können wir die Situation individuell mit Ihnen besprechen. Ihr Hausmeister oder Ihre Hausmeisterin wird Ihnen helfen, eine geeignete Stellfläche zu finden.
 

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie für den Umzug einen Zuschuss von maximal 4.000,00 € von der Pflegekasse erhalten. Die neue Wohnung muss dafür Ihre Wohnsituation verbessern.

Exklusiv für unsere Mieterinnen und Mieter: Wir kooperieren mit der Beratungsstelle „wohn mobil“. Als Mieterin oder Mieter erhalten Sie schnell einen kostenlosen Beratungstermin.

Wenn Sie eine Wohnung für besonderen Bedarf benötigen, registrieren Sie sich bitte unverbindlich als wohnungssuchend bei uns. Nutzen Sie dafür bitte ausschließlich das Wohnungsgesuch auf dieser Seite. Im Anschluss rufen wir Sie an und besprechen die Einzelheiten Ihrer Bedarfe.

Bitte beachten Sie: Wir vermieten ausschließlich digital. Eine persönliche Vorsprache oder Anrufe haben keinen Einfluss auf den Vermietungsprozess. Sie müssen sich registrieren, um in unseren Vermietungsprozess aufgenommen zu werden.

Der Begriff behindertengerecht ist nicht geschützt. Wir bei der GAG verstehen darunter: barrierefreie, barrierearme und rollstuhlgerechte Wohnungen.

Barrierefrei sind Wohnungen, die für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Barrierearm sind Wohnungen, die größtenteils barrierefrei sind, aber Menschen mit besonderem Bedarf sind ggf. auf zusätzliche Hilfe angewiesen. Unsere rollstuhlgerechten Wohnungen sind mit dem Rollstuhl nutzbar.

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