Seit Donnerstag, den 07. Mai 2020, kann auch auf den Spielplätzen der GAG in den Siedlungen und Quartieren wieder gespielt und getobt werden. Aber Vorsicht: Bei erwachsenen Begleitpersonen, die nicht zum selben Haushalt gehören, ist der Mindestabstand von 1,5 Metern nach wie vor einzuhalten! Mit Aushängen weist die GAG auf die Einhaltung des Mindestabstands hin.
Wer die Abstandsregel missachtet, muss mit Bußgeldern rechnen. Für die Durchsetzung dieser Vorgabe ist das Ordnungsamt der Stadt Köln zuständig. Weitere Informationen gibt es auch auf den Internetseiten der Stadt Köln unter www.corona.koeln.