Ein fast vier Jahre andauerndes Kapitel ist nun zu einem Ende gebracht worden: Der Abschlussbericht zur gerichtlich angeordneten Sonderprüfung liegt vor und ist im Handelsregister veröffentlicht worden. In dem mehr als 600 Seiten starken Bericht kommt der Wirtschaftsprüfer Michael Wahlscheidt von der international renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly zu dem Ergebnis, dass sowohl der Erwerb der vormals zwangsverwalteten Wohnungen in Chorweiler als auch der mit der Stadt Köln abgeschlossene Belegungsrechtsvertrag „keine nachteiligen Rechtsgeschäfte“ der GAG Immobilien AG sind.
„Wir waren von Anfang an davon überzeugt, dass dieser Bericht die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit unseres Handelns feststellt. Umso schöner ist es, dass unser Vorgehen und unser Geschäftsmodell nun auch Schwarz auf Weiß vom Sonderprüfer bestätigt wurden“, sagt Vorstandsmitglied Kathrin Möller dazu.
Beide Vorgänge und die Bedingungen, die dazu geführt haben, sind „insgesamt angemessen und halten einem Drittvergleich statt“. Daher haben „sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat nicht entgegen dem Wohle der Gesellschaft gehandelt“.
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