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Entlastung bei Energiekosten

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16.12.2022 | 14:18
GAG Blog | Mieterinfos | Umwelt
Entlastung bei Energiekosten

Mit dem bereits verabschiedeten Gesetz über die Dezember-Soforthilfe und dem geplanten Gesetz zur Strom- und Gaspreisbremse entlastet der Bund Privathaushalte sowie kleinere und mittelständische Unternehmen. Was bedeutet das für Sie als Mieterinnen und Mieter der GAG?

Wie funktioniert das mit dem Dezember-Abschlag?
Wenn Sie selber einen Vertrag mit einem Energieversorger geschlossen haben und Gas oder Fernwärme direkt beziehen, wird Ihnen der Abschlag für den Dezember 2022 gutgeschrieben. Ihr Energieversorger verzichtet auf den Einzug des Abschlags. Sollte das technisch nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden können und Ihnen im Dezember der gleiche Betrag abgebucht werden wie im November 2022, erhalten Sie die Gutschrift auf jeden Fall rückwirkend.

Wenn Sie Ihre Wärme von der GAG Immobilien AG beziehen, bzw. Vorauszahlungen für Heizkosten leisten, erhalten Sie ebenfalls diese Gutschrift. Allerdings nicht sofort im Dezember 2022, sondern im Rahmen der nächsten Heizkostenabrechnung, die Ihnen im Jahr 2023 zugestellt wird. Dort wird Ihnen der Abschlag, der nun erstattet wird, selbstverständlich gutgeschrieben, was die umlagefähigen Heizkosten vermindert. Wenn Sie bereits im Dezember eine finanzielle Entlastung benötigen, können Sie Ihre Vorauszahlung für die Heizkosten auch einmalig reduzieren. Aber nur um den Betrag, um den diese Vorauszahlung im Rahmen der jüngsten Nebenkostenabrechnung erhöht wurde. Wenn Sie das möchten, melden Sie sich bitte per Mail unter betriebskosten@gag-koeln.de, damit wir die notwendigen Schritte einleiten können.  Sobald uns die Erstattungsbeträge von den Versorgern vorliegen (voraussichtlich im Januar 2023), geben wir diese bekannt.

Wie funktionieren die Strom- und Gaspreisbremse?
Das Gesetz zur Strom- und Gaspreisbremse ist mittlerweile von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden und tritt zum 01. März 2023 in Kraft. Darin ist vorgesehen, dass rückwirkend zum 01. Januar 2023 die Preise für Gas, Fernwärme und Strom für 80% des Verbrauchs in 2021 gedeckelt werden sollen. Das heißt, wer 2023 nur 80% des Strom- und Gasverbrauchs aus 2021 benötigt, bezahlt dafür besondere Konditionen. Wer mehr als diese 80% benötigt, zahlt die dann aktuellen Preise.

Der Gaspreis wird bei 12 Cent/kWh brutto gedeckelt (der durchschnittlich angebotene Gaspreis liegt derzeit bei ca. 23 Cent/kWh).
Der Preis für Fernwärme wird bei 9,5 Cent/kWh brutto gedeckelt (aktuell liegt hier der Preis der Rhein Energie bei ca. 16,4 Cent/kWh).
Der Preis für Strom wird bei 40 Cent/kWh brutto gedeckelt werden (aktuell liegen Preise für Strom zwischen 30 und 53 Cent/kWh, wobei gerade viele Preissteigerungen zum 01. Januar 2023 angekündigt werden).

Wir werden die Preisveränderungen selbstverständlich im Auge behalten und notwendige Anpassungen der Vorauszahlung im Rahmen der nächsten Nebenkostenabrechnung vornehmen.

Weitere Informationen zu den Entlastungen bei den Energiekosten erhalten Sie hier:
Bundesregierung: Soforthilfe für Haushalte und Unternehmen
Bundesregierung: Gas- und Strompreisbremse
Verbraucherzentrale: FAQs zur Energiekrise

Und wie Sie weiterhin Energie sparen und damit Ihre Kosten senken können, erfahren Sie hier.

Dezember-AbschlagEnergieEnergiekostenEntlastungGaspreisbremseHeizkostenStromkostenStrompreisbremse
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