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Auf eigenen Füssen stehen Tipps für die erste eigene Wohnung

Die erste Wohnung

Wer zum ersten Mal in eine eigene Wohnung zieht, steht nicht nur vor einem großen Schritt in Richtung Freiheit, sondern auch vor einer ganzen Menge Fragen: Wo und wie möchte ich wohnen, welche Wohnung kann ich mir leisten und welche Zusatzkosten kommen auf mich zu?  Welche Behördengänge stehen an und welche Anträge kann oder muss ich stellen? Wie organisiere ich den Umzug?

Da ist zunächst die Kostenfrage: Wie viel kostet mich eine eigene Wohnung und kann ich mir das leisten? Sinnvoll ist es, vorab einen einfachen Finanzplan zu erstellen, also die eigenen Einnahmen den künftigen Ausgaben gegenüberzustellen und auch einen Puffer für unvorhergesehene Kosten einzurechnen. Als Faustregel gilt außerdem: Die reine Warmmiete sollte 30 bis 40 Prozent der monatlichen Einnahmen nicht übersteigen.

Welche Kosten muss ich beachten?

  • Monatliche Miete und Nebenkosten
  • Falls nicht schon Teil der Nebenkosten: monatliche Kosten für Strom, Wasser, Gas und Rundfunkgebühren
  • Die Mietkaution – üblicherweise in Höhe von drei monatlichen Kaltmieten
  • Monatliche Gebühren für Telefon und Internet
  • Umzugskosten und eventuelle Ausgaben für Renovierungen
  • Weitere Lebenshaltungskosten für Lebensmittel, Kleidung, Freizeit und Weiteres

Was muss ich beim Umzug in die erste Wohnung beachten?

Frage: Rundfunkbeitrag

Antwort: Seit dem 1. Januar 2013 gilt: Jeder Haushalt ist zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Bei Nichtzahlung drohen Nachzahlungen. Anmelden kann man sich auf der Service-Seite von ARD, ZDF und DLF. Auszubildende oder Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen oder gar Beitragsbefreiungen beantragen.

Frage: Internet & Telefonanschluss

Antwort: Sinnvoll ist es, den Internet- und Telefonanschluss möglichst früh zu beantragen, am besten schon bis zu acht Wochen vor dem Einzug. Nur so ist sichergestellt, dass Telefon und Internet beim Einzug auch wirklich funktionieren.

Frage: Einrichtung

Antwort: Bei größeren Einrichtungsgegenständen wie Küchenmöbeln oder Schränken sind Lieferzeiten von sechs bis acht Wochen keine Seltenheit. Daher gilt: Wer nicht gleich abhängig vom Pizza-Taxi werden will, muss sich rechtzeitig um sine Küchenmöbel kümmern.

Frage: Versicherungen

Antwort: Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Forderungen Dritter bei Sach- und Personenschäden, zum Teil auch bei Vermögensschäden. Die Haftung von Privatpersonen ist gesetzlich nicht begrenzt, eine Haftpflichtversicherung ist daher sinnvoll. Die Kosten betragen etwa 70 bis 130 Euro pro Jahr. Eine Hausratversicherung versichert Ihre Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände gegen Schäden durch Feuer, Hagel, Vandalismus, Diebstahl und Wasser. Die Kosten sind abhängig vom Versicherungswert.

Frage: Umzugshelfer

Antwort: Je mehr Umzugshelfer, desto schneller und einfacher wird der Umzug. Freunde und Familie helfen meist gerne, Sie sollten sie deshalb früh über den Termin informieren. Wichtig ist auch, am Umzugstag für ausreichend Verpflegung zu sorgen.

Frage: Stromanschluss

Antwort: Den Stromanschluss können Sie erst nach der Wohnungsübergabe beantragen, da der Zählerstand dafür abgelesen werden muss. Den Stromanbieter kann man frei wählen. Auch hier lohnt sich ein Preisvergleich im Internet.

Frage: Melde- und Ausweispflicht

Antwort: Spätestens eine Woche nach dem Einzug müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Das gilt auch, wenn Sie nur innerhalb Kölns umziehen (Ummeldung). Ansonsten droht Ihnen evtl. ein Bußgeld. Für die An- oder Ummeldung fallen keine Gebühren an. Die neue Adresse müssen Sie außerdem in ihren Personalausweis eintragen lassen. Alle nötigen Informationen erhalten Sie auf den Service-Seiten der Stadt Köln.

Frage: Parkzonen und Fahrstühle

Antwort: Parkplätze findet man in Köln selten vor der eigenen Wohnung. Damit Sie beim Umzug Ihre Möbel nicht durch das halbe Viertel tragen müssen, reservieren Sie einfach eine Parkzone vor Ihrem neuen Zuhause. Wie das geht und welche Kosten dabei anfallen, erfahren Sie ausführlich auf einer eigenen Informationsseite der Stadt Köln. Wenn Sie einen Fahrstuhl im Haus haben, nutzen Sie ihn als Umzugshelfer und besorgen sich den Fahrstuhlschlüssel.

Frage: Staatliche Förderung

Antwort: Das Einkommen von Berufsanfängern und Studenten ist meist noch sehr gering. Ein Blick auf staatliche Fördermöglichkeiten wie Wohnberechtigungsscheine (WBS) , Wohngeld , Berufsausbildungshilfe (BAB) oder Bafög kann sich daher lohnen.

Frage: Transporter mieten

Antwort: Ein Preisvergleich im Internet kann sich lohnen. Aber Achtung: Zu den angegebenen Kosten kommt oft noch Benzin- und/oder Kilometergeld hinzu. Beim Umzug in die erste Wohnung reicht in der Regel ein Kleintransporter, da noch nicht so viele Möbel vorhanden sind.

Frage: Bewohnerparkausweis

Antwort: Wenn Sie als Autofahrer in ein Bewohnerparkgebiet ziehen, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen und damit kostenlos parken.

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