Eigentümerversammlung
Eigentümerversammlung
Die Wohnungseigentümerversammlung ist das oberste Verwaltungs- und Beschlussorgan der Eigentümergemeinschaft. Zuständigkeiten, Fristen und gesetzliche Regelungen sind im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) niedergeschrieben.
Die Eigentümerversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Verwalter einberufen. Die Einladung muss schriftlich und mit Angabe der Tagesordnung erfolgen, damit allen vorab bekannt ist, über welche Beschlüsse abgestimmt wird. Bei der Abstimmung gilt das Kopfprinzip, jeder Eigentümer – egal wie viele Wohnungen er hat – hat also nur eine Stimme. Die Beschlüsse der Versammlung sind verbindlich.