Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum
Das Gemeinschaftseigentum besteht aus dem Grundstück sowie Teilen, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes. Ausgenommen ist das Sondereigentum der Eigentümer. Zum Gemeinschaftseigentum gehören also etwa Außenwände, Dach, Dachboden, Treppenhaus, Flure, Eingangstüren, Fenster, Fundament und Fahrradkeller. Ebenfalls dazu gehören aber auch Heizung, Wasser-, Strom- und Gasleitungen. Diese sind nur dann Sondereigentum, wenn sie ausschließlich eine Wohnung versorgen.
Für gewöhnlich wird ein Verwalter bestellt, der das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet. Die Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung zahlen die Eigentümer anteilig.