Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer muss von jedem Erwerber eines Sondereigentums oder Grundstücks an das Finanzamt gezahlt werden. Die Steuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises und muss einmalig gezahlt werden. Meist wird die Zahlung wenige Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrages fällig.
Erst wenn das Finanzamt die Zahlung erhalten hat, stellt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus. Diese Bescheinigung ist die Voraussetzung dafür, dass die Immobilie im Grundbuch auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden kann.