Notargebühr
Notargebühr
Für die Durchführung der Vertragsangelegenheiten und die Beurkundung des Kaufvertrages erhebt der Notar Gebühren. Deren Höhe ist bundesweit gesetzlich geregelt, sie liegen bei etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises.
Für die Durchführung der Vertragsangelegenheiten und die Beurkundung des Kaufvertrages erhebt der Notar Gebühren. Deren Höhe ist bundesweit gesetzlich geregelt, sie liegen bei etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises.