Sondereigentum
Sondereigentum
Das Sondereigentum umfasst nach dem Wohnungseigentumsgesetz eine Wohnung oder das Teileigentum an sonstigen Räumen. Das Gemeinschaftseigentum gehört nicht dazu. Der Eigentümer kann alleine über sein Sondereigentum verfügen, er kann es etwa verkaufen, vermieten, vererben oder auch eine Hypothek darauf aufnehmen. Das Sondereigentum ist im Grundbuch eingetragen.