Sondernutzungsrecht
Sondernutzungsrecht
Mit dem Sondernutzungsrecht wird einem Wohnungseigentümer das Recht eingeräumt, eine Fläche des Gemeinschaftseigentums alleine nutzen zu dürfen. Ein Sondernutzungsrecht kann etwa für Gärten, Terrassen oder oberirdische Kfz-Stellplätze eingeräumt werden.