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Teilungserklärung

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Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist die Grundlage für die Aufteilung eines aus mehreren Einheiten bestehen Gebäudes in einzelne Einheiten, das Wohnungs- und Teileigentum. Die Erklärung regelt, welche Räume und Gebäudeteile welcher Wohneinheit, also dem Sondereigentum, zugeordnet sind. Sie muss notariell beurkundet werden.

Der Grundstückseigentümer erklärt gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist. Zur Kennzeichnung ist eine Nummernzuordnung etwa eines Abstellraumes zum jeweiligen Wohneigentum notwendig. Fehlt diese Nummer, bleibt der Raum Gemeinschaftseigentum, unabhängig von eventuell anderslautenden Kaufverträgen.

Bei Abgabe der Teilungserklärung in den meisten Fällen auch die Gemeinschaftsordnung festgelegt, also welche Rechte und Pflichten die Wohnungseigentümer untereinander haben.

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