Wirtschaftsplan
Wirtschaftsplan
Im jährlich aufgestellten Wirtschaftsplan werden die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben aufgeführt.
Zu den Einnahmen zählen Erträge aus Vermietungen des Gemeinschaftseigentums, Guthabenzinsen gemeinschaftlicher Konten sowie die Wohngeldzahlungen (Hausgelder) der Wohnungseigentümer.
Unter den Ausgaben sind die Kosten zur Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung aufgeführt sowie die Kosten, die üblicherweise über die Gemeinschaft abgerechnet werden. Das sind etwa Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren.
Aus der Differenz der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen ergibt sich die Höhe des monatlichen Wohngeldes der Eigentümer. Die Höhe des Hausgeldes sowie den Wirtschaftsplan muss die Eigentümerversammlung beschließen, damit sie verbindlich werden.