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Kündigung und Kaution

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Fragen und Antworten

Kündigung

Wie kündige ich meine Wohnung?

Die Kündigung ist schriftlich und von allen Mietvertragsparteien eigenhändig unterschrieben per Post an die GAG zu schicken und muss spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats bei der GAG eingetroffen sein. Die Anschrift entnehmen Sie unserer Kontaktseite.

Wie geht es nach der Kündigung weiter?

Zunächst erhalten Sie von der GAG eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der:des zuständigen Objektbetreuer:in mit der Bitte, einen gemeinsamen Vorabnahmetermin in der Wohnung zu vereinbaren. So bekommen Sie alle Informationen, wie Sie der GAG die Wohnung zurückgeben müssen und welche nächsten Schritte folgen. Es kann gut sein, dass die GAG bereits während der Kündigungsfrist gemeinsam mit Interessierten die Wohnung besichtigen möchte. Hier ist Ihre Unterstützung gefragt.

Ich habe meine Wohnung gekündigt. Was ist, wenn ich noch einen Stellplatz oder eine Garage angemietet habe?

Wenn Sie den Stellplatz/Garage auch ohne Ihre Wohnung weiterhin nutzen möchten, ist das grundsätzlich möglich, allerdings müssen Sie dann Umsatzsteuer zahlen. Möchten Sie den Stellplatz/Garage aufgeben, ist auch hier eine schriftliche Kündigung innerhalb der geltenden Kündigungsfrist nötig, welche Sie im Mietvertrag finden. Die Anschrift entnehmen Sie unserer Kontaktseite.

Was ist zu beachten, wenn ich als Angehörige oder Angehöriger bzw. Erbin oder Erbe für eine verstorbene Person kündige?

Als Erbin oder Erbe haben Sie die Aufgabe übernommen, die Wohnung und den Haushalt aufzulösen. Häufig gibt es hierbei die Möglichkeit einer verkürzten Kündigungsfrist. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem zuständigen Kundencenter einen Vorabnahmetermin in der Wohnung, sodass persönlich besprochen werden kann, welche Arbeiten in der Wohnung noch durchzuführen sind, wie lange die Kündigungsfrist ist und wie es mit der Mietzahlung aussieht.

Was muss ich bei der Kündigung beachten, wenn Angehörige ins Pflegeheim kommen?

Die Wohnung muss schriftlich gekündigt werden und ggf. können wir Ihnen mit einer verkürzten Kündigungsfrist entgegenkommen. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihr zuständiges Kundencenter, damit wir diese Situation besprechen können.

Kann ich meine Kündigung zurückziehen?

Grundsätzlich kann die GAG auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen, da die Wohnung z.B. bereits alternativ angeboten oder vermietet wurde. Wenden Sie sich deshalb bitte frühzeitig an Ihr zuständiges Kundencenter, um zu klären, ob Sie Ihre Kündigung noch zurückziehen können.

Was passiert mit meinem Veedel Energie Stromvertrag?

Falls Sie einen Veedel Energie-Vertrag haben, wird dieser automatisch zum Vertragsende der Wohnung beendet und kann nicht auf eine andere Wohnung übertragen werden.

Was soll ich tun, wenn ich eine fristlose Kündigung erhalte?

Setzen Sie sich bitte umgehend mit unserem Forderungsmanagement in Verbindung. Die zuständige Ansprechperson finden Sie im Kündigungsschreiben.

Auszug

Muss ich meine Wohnung bei Auszug renovieren?

Die Renovierungspflicht ergibt sich aus dem Mietvertrag. Den Umfang der zu leistenden Arbeiten besprechen wir mit Ihnen gemeinsam vor Ort. Mindestens zwei Monate vor Mietende sollte ein Termin zur Vorbesichtigung der Wohnung gemeinsam mit unserem Kundenservice vereinbart werden. Die GAG kommt zur Terminvereinbarung auf Sie zu, Sie können ebenfalls gerne einen Termin per E-Mail oder telefonisch vereinbaren.

Ist es möglich, bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist auszuziehen?

Grundsätzlich können Sie früher ausziehen, allerdings läuft die Kündigungsfrist weiter und somit auch die Mietzahlung bis zum Mietende.

Ich habe bereits eine Person zur Nachmiete für meine Wohnung gefunden. Wie stelle ich den Kontakt her?

Da viele Menschen in Köln eine Wohnung suchen und zudem bereits sehr viele bei der GAG registriert sind, kann Ihr Vorschlag für eine:n Nachmieter:in nicht selbstverständlich berücksichtigt werden. Auch für den oder die Nachmieter:in gilt das GAG-Interessentenverfahren. Er bzw. sie muss sich online für ein Wohnungsgesuch registrieren und kann zudem das zuständige Kundencenter kontaktieren.

Bedenken Sie bitte, dass die GAG als Eigentümerin der Wohnung nach ihren eigenen strengen Vorgaben entscheidet, mit wem am Ende der Mietvertrag abgeschlossen wird.

Wie läuft die Übergabe bzw. Abnahme meiner Wohnung bei Auszug?

Sie treffen sich mit dem:der GAG-Mitarbeitenden in der Wohnung, um gemeinsam durch alle Räume zu gehen, alle wichtigen Zähler abzulesen und den Zustand der Wohnung mit allen Mängeln usw. festzustellen. Eventuell müssen noch mögliche Nacharbeiten vereinbart werden und dann geben Sie die Schlüssel der Wohnung termingerecht an die GAG zurück. Selbstverständlich wird hierüber ein Protokoll erstellt, das Sie per E-Mail oder Post erhalten.

Kaution

Was passiert am Ende des Mietvertrages mit meiner Kaution?

Haben Sie bei Mietvertragsabschluss die Kaution selbst bezahlt? Wenn ja, kann diese am Ende des Mietvertrages z.B. mit noch offenen Schadenersatzforderungen oder Mietrückständen verrechnet werden. Sollte dann noch ein Guthaben verbleiben, werden wir dieses an Sie überweisen. In der Regel halten wir einen kleinen Betrag für die Betriebskostenabrechnung im nächsten Jahr ein. Sollte die Kaution nicht ausreichend sein und Sie möchten den Restbetrag in Raten zahlen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Kundencenter. Die Ratenzahlung wird dann im Einzelfall geprüft.

Haben Sie die Kaution nicht selbst bezahlt, sondern hat die Stadt Köln z.B. eine sogenannte Übernahmegarantie ausgestellt, erhalten Sie keine Auszahlung.

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