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Mietinteressierte

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Fragen und Antworten

Wohnungssuche

Wo finde ich Wohnungsangebote der GAG?

Wohnungsangebote der GAG finden Sie in der Regel auf den gängigen Immobilienportalen im Internet und auf unserer Webseite.

Ich bin auf der Suche nach einer Wohnung. Wie kann ich mich registrieren?

Wenn Sie ein Wohnungsgesuch aufgeben, sind Sie für sechs Monate unverbindlich in unserer Gesuchskartei registriert. Eine Registrierung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass wir Ihnen eine passende Wohnung anbieten können. Bei der GAG führen wir keine Warteliste. Wenn wir eine für Sie passende Wohnung gefunden haben, werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Sie zu einem Besichtigungstermin einladen. In der Regel werden mehrere Interessierte zur Besichtigung einer Wohnung eingeladen.

Nach den erfolgten Besichtigungsterminen entscheidet ein Gremium in einer Vermietungskonferenz darüber, wer die Wohnung erhalten soll.

Was passiert, wenn ich mich online bei der GAG registriert habe?

Wenn Sie sich online in unserer Kundendatei registriert haben, sind Ihre persönlichen Daten und Ihr Wohnungsgesuch für sechs Monate in unserem System gespeichert. Auf dieser Grundlage suchen wir für Sie nach einer geeigneten Wohnung im Bestand der GAG und lassen Ihnen die Angebote zukommen. Sollten wir Ihnen in diesen sechs Monaten keine Wohnung vermitteln können, muss die Registrierung aus datenschutzrechtlichen Gründen wiederholt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass es je nach Wohnungsgesuch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, bis wir Ihnen eine passende Wohnung anbieten können.

Ich habe ein spezielles Wohnungsangebot gefunden. Die Wohnung gefällt mir gut und ich möchte diese gerne besichtigen. Wie muss ich vorgehen?

Sie haben eine von uns inserierte Wohnung auf einem Immobilienportal oder auf unserer Webseite gefunden, die Ihnen gefällt? Dann füllen Sie das entsprechende Kontaktformular unter dem Angebot aus. Wenn die Wohnung zu Ihnen passt, werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Sie zu einem Besichtigungstermin einladen. Da die Nachfrage nach Wohnraum sehr groß ist, werden auch andere Interessierte eingeladen. Ihre Anfrage führt nicht automatisch zu einem Mietangebot. Nach den erfolgten Besichtigungsterminen entscheidet eine unabhängige Vermietungskonferenz darüber, wer die Wohnung erhalten soll.

Bitte beachten Sie: Eine Anfrage für eine konkrete Wohnung bedeutet nicht, dass Sie automatisch in unsere Gesuchskartei aufgenommen werden. Wenn Sie für die angefragte Wohnung nicht infrage kommen, werden Ihre Angaben gelöscht und Sie erhalten eine schriftliche Absage. Daher empfehlen wir Ihnen, zusätzlich ein Wohnungsgesuch aufzugeben, um sich bei der GAG zu registrieren.

Fallen für mich Maklergebühren an?

Nein, für die Anmietung einer Wohnung, einer Gewerbeeinheit oder eines Stellplatzes bei der GAG fallen keine Maklergebühren an.

Neubauprojekte

Kann ich mich speziell nur für Wohnungen im Neubau registrieren?

Ja, bei größeren Bauvorhaben können Sie sich über unseren Benachrichtigungsservice für konkrete Neubauprojekte vormerken lassen. Wir werden Sie dann per E-Mail informieren, sobald die Vermietung startet. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie sich nicht für jedes Neubauprojekt vormerken lassen können, da Wohnungen kleinerer Neubauprojekte direkt auf den gängigen Immobilienportalen angeboten werden.

Mietzuschuss

Welche Förderung kann ich für meine Miete beantragen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Wohngeld als Mietzuschuss beantragen. Ob Sie berechtigt sind, berechnet sich nach der Höhe des Einkommens aller im Haushalt lebenden Personen.

Wann habe ich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist Voraussetzung für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung. Maßgebend für die Erteilung eines WBS ist die Höhe des Haushaltseinkommens. Jedes Bundesland legt eigene Einkommensgrenzen fest. Daher ist ein erteilter WBS auch nur im jeweiligen Bundesland und nur für die Dauer von zwölf Monaten nach Erteilung gültig.

Der WBS kann von Eheleuten, Verlobten oder Menschen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und neuerdings auch von Wohngemeinschaften beantragt werden. Bitte denken Sie als Empfänger:in von Transferleistungen daran, sich eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung geben zu lassen. Mit dieser Bescheinigung genehmigt der Leistungsträger Ihren Umzug. Sollte zum Bezug einer GAG-Wohnung ein WBS erforderlich sein, weisen wir in den Wohnungsangeboten speziell darauf hin. Je nach Einkommen können zwei Varianten des WBS bei der Stadt Köln beantragt werden: WBS A und WBS B.

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