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Abwasserleitung

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Prüfung der AbwasserleitungDichtheit und Funktion

Etwa 70 Prozent aller Abwasserleitungen in älteren Häusern sind nach Schätzungen von Experten so schadhaft, dass das austretende Abwasser zur Verunreinigung des Trinkwassers und der Böden führt. Laut der in NRW geltenden Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo) sind alle Hauseigentümer für die Überwachung der Dichtheit und Funktionstüchtigkeit der privaten Abwasserkanäle vom Haus bis zum öffentlichen Kanal selbst verantwortlich.

Der Nachweis auf Zustand und Funktionsfähigkeit durch einen Sachkundigen muss vorgenommen werden, wenn Abwasserleitungen, die Schmutzwasser sammeln, neu verlegt wurden oder wesentliche Änderungen an ihnen vorgenommen wurden.

Eine Überprüfungspflicht besteht außerdem für Eigentümer, deren Grundstücke beziehungsweise Abwasserleitungen innerhalb einer Wasserschutzzone liegen. Hier gelten folgende Fristen:

  • Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 verlegt wurden, oder die zur Fortleitung von industriellem oder gewerblichem Abwasser dienen und vor dem 01.01.1990 verlegt wurden, müssen bis spätestens zum 31.12.2015 überprüft werden.
  • Für alle anderen Abwasserleitungen innerhalb einer Wasserschutzzone muss erstmals bis spätestens zum 31.12.2020 eine Überprüfung durchgeführt werden.

Für Eigentümer deren Grundstücke beziehungsweise Abwasserleitungen außerhalb der Wasserschutzgebiete liegen, bestehen keine Fristen für eine erstmalige Funktionsprüfung. Die Überwachung der Abwasserleitungen obliegt jedem Hauseigentümer selbst.

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