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Energieausweise

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Novellierung der EnergieeinsparverordnungÄnderung bei Energieausweisen

Bereits 2013 hat die Bundesregierung eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen bezüglich der Förderungen von Einsparungen an Energie sowie CO2-Emmissionen durchgesetzt. Seit dem 01.05.2014 ist nunmehr eine erneute Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Die GAG Immobilien AG hat alle notwendigen Kriterien berücksichtigt und für alle Eigentümergemeinschaften die erforderlichen Energieausweise erstellen lassen. Wenn die Energieausweise nach zehn Jahren (das ist die maximale Gültigkeit) auslaufen, werden automatisch neue Energieausweise erstellt. Nachfolgende Änderungen sind per 01.05.2014 beim Energieausweis zu berücksichtigen:

1. Einführung von Energieklassen und Neuskalierung
Ab dem 01.05.2014 werden Wohngebäude in Energieausweisen mit Effizienzklassen A+ bis H gekennzeichnet. Diese Klassifizierung soll die energetische Einordnung des Wohngebäudes übersichtlicher machen. Die bisherige Farbskala bleibt erhalten, der Energiekennwert wird jedoch im Zuge einer neuen Einstufung anders dargestellt: So weist die Skalierung bei Energieausweisen, die bis zum 30.04.2014 ausgestellt wurden, Werte bis 400 kWh/m²a aus. Ab dem 01.05.2014 jedoch werden Werte zum Energieverbrauch nur noch bis 250 kWh/m²a ausgewiesen. Diese Änderung führt bei einem gleichbleibenden Energieverbrauch automatisch zu einer schlechteren Einstufung in der Skalierung sowie der Effizienzklasse des Gebäudes.

2. Registrierung
Jeder auszustellende Energieausweis muss kostenpflichtig registriert werden.

3. Anzeigepflicht
Immobilienangebote in kommerziellen Medien, etwa Internet oder Zeitung, müssen diverse Angaben des Energieausweises wie Effizienzklasse oder Energiekennwert enthalten.

4. Vorlagepflicht
Bei jeder Neuvermietung und jedem Erwerb einer Immobilie muss dem Kunden vor Abschluss des Vertrages der Energieausweis des jeweiligen Wohngebäudes vorgelegt werden.

5. Aushangpflicht
Bei öffentlichen Gebäuden über 500m² Nutzfläche sowie hohem Publikumsverkehr müssen die gültigen Energieausweise für alle sichtbar ausgehängt werden. Ab dem 08.07.2015 gilt das auch für Gebäude mit einer Nutzfläche von insgesamt 250 m².

6. Modernisierungsempfehlungen
Im Energieausweis werden Modernisierungsempfehlungen ausgewiesen.

7. Bußgelder/ Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen die EnEV sowie Nichteinhaltung der in Kraft getretenen Änderungen werden mit Bußgeldern geahndet. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig.

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