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Prüfung auf Legionellen

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Legionellenprüfung — Novellierung der Trinkwasserverordnung

Die regelmäßigen Prüfungen des Wassers auf Legionellen in Trinkwasseranlagen müssen alle drei Jahre erfolgen. Eine Meldung der Trinkwasseranlagen an das Gesundheitsamt sowie die Übermittlung von Untersuchungsberichten bei einem negativen Legionellenbefund sind nicht verpflichtend.

Mit der 2011 in Kraft getretenen und seitdem mehrfach novellierten Trinkwasserverordnung (TWVO) sind insbesondere neue Anforderungen und Auflagen an Eigentümergemeinschaften gestellt worden. Der Gesetzgeber verpflichtet nunmehr Betreiber großer Warmwasseraufbereitungsanlagen (>400 Liter) oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle, diese in regelmäßigen Abständen auf Legionellen prüfen zu lassen. Die Legionellenprüfung musste in den betroffenen Gebäuden erstmalig bis zum 31.12.2013 durchgeführt werden. Mit ihr verbunden sind eine Reihe von Anzeige-, Untersuchungs- und Informationspflichten.

Die GAG Immobilien AG hat bereits in 2012 alle von Ihr betreuten Wohnanlagen entsprechend den Anforderungen und Auflagen der neuen Trinkwasserverordnung überprüft. Alle Objekte, die sich dem Prüfungsverfahren unterziehen müssen, sind seitens der GAG Immobilien AG aufgelistet und dem Gesundheitsamt übermittelt worden. Die weitere Vorgehensweise sowie die verschiedenen Möglichkeiten der Prüfverfahren sowie die technischen Gegebenheiten innerhalb der einzelnen Eigentümergemeinschaften werden derzeit separat geprüft.

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