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FAQ

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Häufig gestellte Fragen — Für Eigentümer

FAQ

Antworten auf einige der wichtigsten Fragen rund um umlagefähige Nebenkosten, Instandhaltungsrücklagen und Hausgeldzahlungen finden Sie hier. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team der Wohneigentumsverwaltung selbstverständlich zur Verfügung.

Frage: Welche Kosten aus der Jahresabrechnung können auf den Mieter umgelegt werden?

Antwort: Welche Nebenkosten tatsächlich auf Ihren Mieter umgelegt werden können, ist im Detail im Mietvertrag geregelt.

Grundsätzlich unterteilt die GAG bei der Erstellung der Gesamt- und Einzelwirtschaftsabrechnungen in umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten. Damit ist eine bessere Transparenz für unsere Kunden gewährleistet, denn Kapitalanleger können der Abrechnung so die umlagefähigen Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung auf einen Blick entnehmen.

Frage: Wird mein Anteil an der Instandhaltungsrücklage ausgewiesen und bei Verkauf der Wohnung ausbezahlt?

Antwort: Der rechnerische Anteil einer jeden Wohn- oder Teileigentumseinheit an der Instandhaltungsrücklage (auch Instandhaltungsrückstellungen genannt) wird im Zuge der Erstellung der Gesamt- und Einzelwirtschaftsabrechnung separat aufgeführt und kann daher bei Veräußerung dem Erwerber mitgeteilt werden. Eine Auszahlung dieses Anteils bei einer Veräußerung ist jedoch nicht möglich, da die Instandhaltungsrücklage Verbandsvermögen darstellt, es gehört also der Eigentümergemeinschaft, dem einzelnen Wohnungseigentümer steht kein Eigentumsrecht zu.

Frage: Kann das Hausgeld im Zuge von Sanierungs- beziehungsweise Modernisierungsmaßnahmen reduziert werden oder ist eine Befreiung von der Hausgeldzahlung möglich, wenn etwa die Wohnung zurzeit nicht vermietet ist?

Antwort: Eine Reduzierung oder Befreiung von der Hausgeldzahlungspflicht ist nicht möglich. Die Berechnung der Hausgeldhöhe erfolgt im Zuge der Erstellung des Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes. Mit Genehmigung des Wirtschaftsplanes durch die Eigentümergemeinschaft ist dieser bis zum Beschluss eines neuen Planes gültig.

Der Wirtschaftsplan dient dazu, die Liquidität der Eigentümergemeinschaft jederzeit zu sichern und die anfallenden Kosten der Wohneigentumsverwaltung zu begleichen. Mit einer Reduzierung des zu zahlenden Betrages oder einer kompletten Befreiung von der Hausgeldzahlung ist dies nicht mehr gewährleistet.

Frage: Wann wird die Bescheinigung über die haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen gemäß § 35a Einkommenssteuergesetz (ESTG) zugeschickt?

Antwort: Die Bescheinigung über die in dem jeweiligen Wirtschaftsjahr angefallenen haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen können Sie der von uns erstellten Gesamt- und Einzelwirtschaftsabrechnung entnehmen.

Gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat werden zunächst sämtliche Belege geprüft. Danach wird die Gesamt- und Einzelwirtschaftsabrechnung nebst der Einladung zur ordentlichen Eigentümerversammlung an alle Eigentümer versendet. Nach Möglichkeit erfolgt die Erstellung und Versendung der Gesamt- und Einzelwirtschaftsabrechnung innerhalb des ersten Halbjahres im folgenden Jahr.

Frage: Wie erreiche ich in Notfällen auch außerhalb der Geschäftszeiten einen Ansprechpartner?

Antwort: Häufig treten Rohrbrüche, Heizungsausfälle, Aufzugsstörungen oder Ähnliches außerhalb der Geschäftszeiten auf. Der Verwalter ist dann nicht mehr im Büro oder mobil zu erreichen.

Damit unsere Kunden in solchen Fällen nicht auf sich alleine gestellt sind, hat die GAG Immobilien AG einen 24-Stunden-Notdienstvertrag mit der Stadt Köln sowie qualifizierten Hauswartfirmen abgeschlossen, die sich speziell mit Ihrer Wohnanlage auskennen. So ist jederzeit die Erreichbarkeit gewährleistet und kompetente sowie sofortige Hilfe sichergestellt.

Frage: Wie erreiche ich die GAG, wenn ich mich für die Betreuung einer Eigentümergemeinschaft interessiere? Kann ich persönlich Kontakt mit der Wohneigentumsverwaltung aufnehmen?

Antwort: Gerne können Sie uns telefonisch kontaktieren oder auch einen persönlichen Besprechungstermin in unseren Büroräumen oder direkt in Ihrer Wohnanlage vereinbaren. Als Ansprechpartner steht Ihnen der Abteilungsleiter unserer Wohneigentumsverwaltung (WEG), Kai Holtrup, zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 0221/2011-488.

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