Frage: Welche Kosten aus der Jahresabrechnung können auf den Mieter umgelegt werden?
Antwort: Welche Nebenkosten tatsächlich auf Ihren Mieter umgelegt werden können, ist im Detail im Mietvertrag geregelt.
Grundsätzlich unterteilt die GAG bei der Erstellung der Gesamt- und Einzelwirtschaftsabrechnungen in umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten. Damit ist eine bessere Transparenz für unsere Kunden gewährleistet, denn Kapitalanleger können der Abrechnung so die umlagefähigen Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung auf einen Blick entnehmen.