Frage: Wann wird die Bescheinigung über die haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen gemäß § 35a Einkommenssteuergesetz (ESTG) zugeschickt?
Frage: Wann wird die Bescheinigung über die haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen gemäß § 35a Einkommenssteuergesetz (ESTG) zugeschickt?
Antwort: Die Bescheinigung über die in dem jeweiligen Wirtschaftsjahr angefallenen haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen können Sie der von uns erstellten Gesamt- und Einzelwirtschaftsabrechnung entnehmen.
Gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat werden zunächst sämtliche Belege geprüft. Danach wird die Gesamt- und Einzelwirtschaftsabrechnung nebst der Einladung zur ordentlichen Eigentümerversammlung an alle Eigentümer versendet. Nach Möglichkeit erfolgt die Erstellung und Versendung der Gesamt- und Einzelwirtschaftsabrechnung innerhalb des ersten Halbjahres im folgenden Jahr.