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Flur frei

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Flur frei — Eine Brandschutzinitiative der GAG

Inhalt

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Für Ihre Sicherheit

Im Hausflur darf nichts stehen

Im Falle eines Brandes müssen alle Bewohner das Haus schnell und sicher verlassen können. Oftmals zählt jede Sekunde. Zugleich müssen die Rettungswege für Feuerwehr und Sanitäter stets freigehalten werden. Unsere Hausmeister sind täglich für Sie unterwegs und müssen handeln, wenn Sie eine Gefahr entdecken.

Ihre Sicherheit ist uns sehr wichtig. Daher dürfen keine Gegenstände vor Ihrer Wohnungstür, im Hausflur und im Treppenhaus abgestellt oder gelagert werden.

Sollten Sie Gegenstände im Treppenhaus entdecken, die brennen können oder den Fluchtweg versperren, melden Sie sich bitte bei uns.

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Treppenhäuser sind Flucht- und Rettungswege

Treppenhäuser und Hausflure sind Zugangswege für Einsatzkräfte wie Sanitäter, Notärzte oder Feuerwehr. Im Notfall muss außerdem eine schnelle Evakuierung der Bewohner ermöglicht werden. Gegenstände im Hausflur behindern die Rettungsarbeiten, versperren den Fluchtweg, feuern eventuelle Brände zusätzlich an und werden bei starker Rauchentwicklung zu gefährlichen Stolperfallen. Dazu zählen beispielsweise Pflanzen, Altpapier, Kartons, Schuhregale, Schuhe, Teppiche, Hausrat, Sperrmüll, Mülltüten oder Fahrräder.

Helfen Sie mit: Halten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz Ihrer Nachbarn den Hausflur sowie das gesamte Treppenhaus von allen Gegenständen frei.

Lesen Sie hier ein ausführliches Interview mit Bernhard Swierzy, dem stellvertretenden Leiter der Abteilung Gefahrenvorbeugung bei der Berufsfeuerwehr Köln.

Warum müssen der Hausflur und das Treppenhaus frei bleiben?

Die GAG ist als Vermieterin dazu verpflichtet, insbesondere im Falle eines Brandes die Rettung von Menschen und Tieren jederzeit zu ermöglichen. Wenn Gegenstände im Treppenhaus abgestellt sind, die im Falle eines Brandes die Rettung verhindern oder behindern, müssen diese zur Sicherheit der Bewohner entfernt werden. Drei wichtige Gründe, warum Gegenstände im Treppenhaus gefährlich sind:

  • Versperrung des Flucht- und Rettungswegs
    Beispielsweise Müllsäcke, Kinderspielzeug oder Fahrräder können Ihnen den Fluchtweg versperren und den Rettungskräften den Zugang zu Ihrer Wohnung blockieren.
  • Leicht entflammbar und brennbar
    Beispielsweise Kartonagen, Altpapier oder Stoffe können im Falle eines Brandes schnell Feuer fangen und den Brand noch zusätzlich beschleunigen.
  • Zusätzliche Rauchentwicklung
    Beispielsweise im Hausflur abgestellte Schuhe oder Pflanzen können bei Feuer zusätzlichen Rauch entwickeln und eine Flucht erschweren.

Ist der Bereich vor meiner Wohnung nicht Teil meiner Wohnung?

Nein, der Bereich vor Ihrer Wohnung ist nicht mit vermietet und gehört nicht dem Mieter. Es handelt sich dabei um Allgemeinflächen, die gemeinsam von allen Mietern genutzt werden.

Ein Gegenstand wurde mit einem Anhänger markiert, was muss ich jetzt machen?

Bitte räumen Sie alle markierten Gegenstände in Ihre Wohnung, in Ihren Kellerraum oder die dafür vorgesehenen Abstellflächen, falls vorhanden. Das Treppenhaus und der Hausflur müssen jederzeit freigehalten werden.

Ihr Hausmeister wird in Kürze überprüfen, ob der Gegenstand beseitigt wurde. Sollte dies nicht geschehen sein, wird der Gegenstand unter Umständen kostenpflichtig von uns entfernt.

Ein oder mehrere Gegenstände wurden von der GAG entfernt. Was ist nun zu tun?

Ihr Gegenstand / Ihre Gegenstände haben eine akute Brandgefahr dargestellt oder den Flucht- und Rettungsweg versperrt, so dass unsere Hausmeister sie unverzüglich entfernen musste. Sie werden in Kürze einen Brief der GAG mit weiteren Schritten erhalten. In dringenden Fällen oder bei weiteren Fragen sprechen Sie Ihren Hausmeister bitte direkt an oder wenden Sie sich an Ihr Kundencenter.

Welche Kosten kommen bei einer Einlagerung / Entsorgung auf mich als Mieter zu?

Die Kosten der Einlagerung oder Entsorgung variieren je nach Gegenstand. Wenn Ihre Gegenstände von unserem Hausmeister eingelagert werden konnten, kommen keine Kosten auf Sie zu. Wenn allerdings die Beauftragung von Fremdfirmen oder die Einlagerung in anderen Einrichtungen nötig war, werden die Kosten auf Sie umgelegt.

Sie werden in Kürze einen Brief der GAG mit weiteren Schritten erhalten. In dringenden Fällen oder bei weiteren Fragen sprechen Sie Ihren Hausmeister bitte direkt an oder wenden Sie sich an Ihr Kundencenter.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Generell darf nichts im Hausflur und im Treppenhaus abgestellt werden. Ausnahmen kann es für Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren geben, wenn es die baulichen Gegebenheiten erfordern. Wenn Sie als Mieter darauf angewiesen sind und keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten bestehen, dürfen diese Gegenstände an geeigneter Stelle abgestellt werden, wenn der Platz groß genug ist und der Flucht- und Rettungsweg nicht versperrt wird. Bitte sprechen Sie Ihren Hausmeister an, um eine geeignete Stellfläche zu finden.

Ist es denn erlaubt, Gegenstände in Trockenräumen, Speichern oder Kellergängen zu lagern?

Nein, dies ist nicht erlaubt. Die o.g. Flächen sind Allgemeinflächen, die nicht von einem Mieter angemietet sind. Deshalb dürfen sie nur zum jeweiligen Zweck (Wäsche trocknen, Weg zum Kellerabteil, etc.) genutzt werden. Außerdem besteht auch auf diesen Flächen eine Brandgefahr, da die abgestellten Gegenstände ein Feuer entfachen oder fördern können. Gegenstände in Kellergängen können des Weiteren die Fluchtwege behindern.

Lagern Sie Ihre Gegenstände bitte immer nur in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Kellerabteil und lassen Sie Sperrmüll abholen.

Darf ich kurzfristig Gegenstände vor meine Wohnungstür stellen?

Der kurzfristige Transport von und zur Wohnungstür ist natürlich weiterhin erlaubt. Das Verbot richtet sich gegen alle Gegenstände, die im Hausflur oder Treppenhaus abgestellt werden.

Was mache ich, wenn ich brennbare Gegenstände in unserem Treppenhaus oder Hausflur entdecke, die mir aber nicht gehören?

Wenn Sie brennbare oder leicht entzündliche Gegenstände im Hausflur oder Treppenhaus entdecken, können Sie die andere Mietpartei gerne freundlich darauf aufmerksam machen und auf die Hausordnung verweisen. Sie können sich aber auch direkt an Ihren Hausmeister wenden oder Ihr Kundencenter wenden, die weitere Schritte einleiten werden.

Wen alarmiere ich im Notfall?

Bei Bränden, Explosionen oder Rauchentwicklung rufen Sie die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.

Bei weiteren Notfällen, etwa einem Rohrbruch oder einer Rohrverstopfung, wenn die Wohnung ohne Strom ist oder es Probleme mit der Heizung oder der Wasserversorgung gibt, rufen Sie Ihr Kundencenter an. Auch außerhalb der Öffnungszeiten sind wir unter den regulären Rufnummern durch eine Notrufweiterschaltung erreichbar.

Was ist Sperrmüll und wie entsorge ich Sperrmüll?

Zum Sperrmüll zählen fast alle sperrigen und haushaltsüblichen Gegenstände, die sich nicht so zerlegen oder zerkleinern lassen, dass sie in eine Mülltonne passen, wie zum Beispiel Möbel, Elektrogeräte oder Matratzen.

Die Entsorgung von Sperrmüll übernimmt die AWB im Basis-Service kostenfrei. Dafür müssen Sie im Vorfeld einen Termin vereinbaren. Dies ist ganz einfach telefonisch, per E-Mail oder über die App der AWB möglich. Auf Wunsch können Sie auch einen kostenpflichtigen Heraustrage-Service beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen zur Brandschutzinitiative, zu eingelagerten Gegenständen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihr jeweiliges Kundencenter.

  • Unsere Kundencenter
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