Sicherheitsvorgaben
bei der Baustellenbesichtigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden sich bei Ihrer Wohnungsbesichtigung auf einer in Betrieb befindlichen Baustelle bewegen, die normalerweise ausschließlich sachkundigem Personal zugänglich ist. Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit daher die folgenden Hinweise:
- Das Betreten der Baustelle ist nur nach Terminvereinbarung und in Begleitung von Mitarbeitenden der GAG erlaubt.
- Das Betreten der Baustelle ist nur mit flachen, festen Schuhen und Schutzhelmen gestattet. Benutzen Sie hierfür bitte die zur Verfügung gestellten Schutzhelme.
- Befolgen Sie während der Besichtigung unbedingt die Anweisungen der begleitenden Mitarbeitenden der GAG. Achten Sie auf den Weg und betreten Sie keinesfalls die nicht zugänglichen Arbeitsbereiche.
- Bitte halten Sie sich von Baumaschinen, Strahlern, Leitern und Gerüsten fern und treten Sie nicht unter etwaig schwebende Lasten, insbesondere unter Krananlagen. Lehnen Sie sich auch nicht an Geländer, Gerüste oder Wände und seien Sie vorsichtig bei Schlaufen in Kabeln oder anderen Leitungen.
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Besichtigung auf eigene Gefahr erfolgt. Bei Verletzungen oder sonstigen Schäden sind Haftungsansprüche gegenüber der GAG Immobilien AG ausgeschlossen, es sei denn, die GAG Immobilien AG hat Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder an der Besichtigung leider nicht teilnehmen.